Eigentlich verfolgen die Bundesanwaltschaft und die Anwälte der Opfer das gleiche Ziel: Sie wollen die Angeklagte Beate Zschäpe sowie die vier Mitangeklagten Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger S. der Mittäterschaft oder Beihilfe an den Mordtaten und Raubüberfällen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) überführen.
Doch der Graben zwischen beiden Lagern scheint immer größer zu werden und der Ton schärfer.
Das wird vor allem dann deutlich, wenn es um den ehemaligen Verfassungsschützer Andreas T. geht.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, müsste insbesondere der erwähnte Andreas Temme Objekt einer strengen polizeilichen und gerichtlichen Untersuchung werden. Aber unglaublich: Er war 2013 immer noch für den Inlandsgeheimdienst tätig.
Er war anwesend, als Halit Yozgat 2006 in einem Kasseler Internetcafé erschossen wurde. Die Auffassung der Anklagevertreter: Die Frage nach der Rolle T.s, der keinerlei Erinnerung an den Tathergang haben will, ist ein Nebenkriegsschauplatz.
Es ist 16.51 Uhr an diesem 6. April 2006, als Andreas T. im Nebenraum eines Kasseler Internetcafés die Seite einer Datingagentur aufruft. Um 17.01 Uhr, so zeigt es das Verlaufsprotokoll des Computers, schließt er das Seitensprungportal wieder. Ein kleiner Zeitvertreib, zehn Minuten mal eben zwischendurch.
Doch genau in diesen zehn Minuten wird im vorderen Raum der Besitzer des Internetcafes, der 21-jährige Türke Halit Yozgat, ermordet. Andreas T., Beamter im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz, verschwindet, bevor die Polizei kommt. Erst zwei Wochen später wird er von den Ermittlern ausfindig gemacht.
Am 39. Verhandlungstag im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München, wurde der Mord an dem 21-jährigen Yozgat erstmals verhandelt.
Der junge Mann, der in seinem Internetcafé im Kassler Stadtteil Nord-Holland mit zwei gezielten Pistolenschüssen niedergestreckt wurde, war das mutmaßlich neunte und vermutlich vorletzte Todesopfer der NSU-Mordserie, die laut Anklage Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe zur Last gelegt wird. Er verblutete in den Armen seines zur Hilfe herbeigeeilten Vaters, den er zum Tatzeitpunkt nur kurz vertreten hatte.
Gut eine Minute vor den tödlichen Schüsse will er, den Kollegen „Klein Adolf“ nannten, das Lokal in dem er regelmäßig in Partnertauschbörsen chattete, verlassen haben. Als einziger Zeuge meldete er sich später nicht bei der Polizei.
Auch deshalb, weil der frühere hessische Innenminister und ehemalige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) direkte Fragen an den Verfassungsschutzmitarbeiter von Seiten der Polizeiermittler unterband, ranken sich nun besonders um diesem Mordfall der Verdacht, dass der Verfassungsschutz in die NSU Morde verwickelt sein könnte.
Nebenklage-Anwälte hatten das Protokoll bei der Bundesanwaltschaft in Unterlagen entdeckt, die bislang nicht zu den Prozessakten genommen wurden.
Der Verfassungsschützer saß 2006 im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel, als die NSU-Terroristen dort den 21-jährigen Halit Yozgat ermordeten. T. hatte sich jedoch nicht als Zeuge bei der Polizei gemeldet und kurz vor der Tat mit einem Informanten aus der rechten Szene telefoniert. Er war nach dem Mord selbst unter Tatverdacht geraten; das Verfahren wurde aber eingestellt.
Dabei verkennen sie, dass Andreas T. nicht nur für die Hinterbliebenen von Yozgat und andere Nebenkläger, sondern auch für die Öffentlichkeit zum "Gesicht" des Behördenversagens im Fall NSU geworden ist. Und dass ihr Widerstand gegen das Verlangen der Nebenklage im Fall Yozgat leicht einen falschen Eindruck aufkommen lässt.
Andreas T. ist zum fassbaren Symbol des Unfassbaren geworden. Um ihn ranken sich Spekulationen. Denn es ist nur schwer verständlich, dass ein für Observationen geschulter Beamter wie blind an dem Getöteten vorbeigegangen sein soll und möglicherweise dem Täter begegnet ist, ohne sich an ihn zu erinnern.
Die Kanzlei Bliwier, die im NSU-Prozess mit drei Anwälten die Interessen der Familie Yozgat vertritt, drängte von Beginn des Verfahrens an immer wieder auf die Offenlegung von Unterlagen zu T. Sie befinden sich bei der Bundesanwaltschaft und wurden dort als irrelevant für das NSU-Verfahren eingestuft.
Man verweigerte Prozessbeobachtern das Kopieren der umfangreichen Akten.
Nach Auffassung der Nebenklage sind sie aber verfahrenserheblich. Die Anwälte fuhren nach Karlsruhe und erhielten dort, nachdem sie ihre "rechtlich definierten Interessen" darlegen konnten, Einblick in die betreffenden Akten. Sie schrieben mit der Hand ab, was ihnen wichtig erschien. "Unter widrigsten Umständen", wie Kienzle anmerkte. "In belüfteten, beleuchteten und gewärmten Räumen", entgegnete Bundesanwalt Herbert Diemer.
Es geht um den Wortlaut eines abgehörten Telefonats, das Andreas T. am 29. Mai 2006 - einige Zeit nach dem Mord am 6. April - mit seinem Kollegen F. geführt haben soll.
Vor längerer Zeit schon war sein früherer V-Mann-Kollege Benjamin G. als Zeuge geladen worden.. Mit ihm hat T. offenbar kurz vor dem Mord telefoniert. Für manche Nebenkläger ist das ein brisanter Umstand, berichtete G. doch dem Verfassungsschutz aus der rechtsextremen Szene Hessens.
In dem aktuellen Telefonat ist die Rede zum Beispiel von der "Kasseler Problematik", in der T. ja "etwas mit drin sitzt". Und F. sagt anerkennend zu T., dieser habe beim Direktor des Hessischen Amts für Verfassungsschutz ja wohl "alles dargestellt" und sich "nicht so restriktiv wie bei der Polizei" verhalten. Restriktiv bei der Polizei?
Andreas T. ist vom Münchner Staatsschutzsenat schon mehrfach befragt worden. Jedes Mal war es eine quälende bis peinliche Veranstaltung. Hat T.s Chef Lutz Irrgang von ihm mehr erfahren? Hat T. doch Erinnerungen an die Tat in dem Kasseler Internet-Café? Verschwieg er die bei der Polizei? Falls ja, warum? Verschweigt er sie auch als Zeuge vor Gericht? Das er nichtsmitbekkommen hat ist schlicht unmnöglich . Auch als Täter kommt er theoretisch inm Frage.
Die Bundesanwaltschaft hatte sich bisher Versuchen der Nebenklage, näher an das Kasseler Geschehen heranzukommen, widersetzt, soweit es T. betraf. Es kam zu eigenartigen Situationen im Prozess, wenn Thomas Bliwier dem Senat zum Beispiel seine Aufzeichnungen aus Karlsruhe vorlegte, um daraus zitieren zu können.
Andere Nebenklagevertreter beschwerten sich daraufhin: Auch sie hätten bei der Bundesanwaltschaft eine ganze Liste von Dokumenten beantragt, in die sie Einsicht nehmen wollten, und nichts erhalten.
Wieder ist an diesem Mittwoch Andreas T. als Zeuge vorgeladen. Der Vorsitzende bringt das Telefonat mit F. zur Sprache. Damals redete er von "Morden", nicht nur von der Tötung Halit Yozgats. Er sprach sogar von neun Morden mit der Ceska 83. Erwartungsgemäß hat T. im NSU-Prozess auch daran keine Erinnerung, kann es nicht nachvollziehen, hat keine Ahnung.
Aber ganz offensichtlich ist das ein Beweis dafür, dass der Verfassungsschutz von allen Morden Kenntnis hatte.
Wusste er schon unmittelbar nach der Kasseler Tat 2006 von Details, die sich für die Ermittler erst nach dem Auffliegen des NSU im Jahr 2011 reimten? Es klingt so.
Den Medien war damals über den Zusammenhang der Taten noch nichts zu entnehmen, aus ihnen hatte sich T. nicht informieren können. Hat ihn ein anderer informiert? Wenn ja, wer? Wann hat T. mit wem worüber telefoniert? Wusste der Verfassungsschutz mehr als die Polizei? T. weiß angeblich nichts mehr.
Er war damals Beschuldigter. "Sie haben sich doch sicher nicht mehrfach in Ihrem Leben mit einem Anwalt über den Verdacht des Mordes gegen Sie unterhalten", sagt Rechtsanwalt Alexander Kienzle.
Rechtsanwalt Bliwier treibt T. vor sich her. Sein Leben habe auf dem Kopf gestanden, antwortet T. zum wiederholten Mal. Er wird nochmal als Zeuge geladen werden. "Vielleicht im März", kündigt der Vorsitzende an.
Eine Schlüsselrolle spielt dabei ein V-Mann, den T. als Beamter der Kasseler Außenstelle des Landesverfassungsschutzes seit 2003 führte und der ihm Informationen über die rechtsextreme Szene von Kassel lieferte. Der Kontakt zu diesem V-Mann mit dem Tarnnamen „GP 389“ könnte für die Ermittlungen zur NSU-Mordserie von Bedeutung sein. Denn Verfassungsschützer T. befand sich nicht nur am 6. April 2006 am Tatort. Er soll auch im unmittelbaren zeitlichen Umfeld dieser Tat sowie zweier weiterer NSU-Morde mit seinem V-Mann aus der Neonaziszene telefoniert haben.
Hessisches Innenministerium behinderte Ermittlungen
So steht es in einem Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Kassel, der am 4. Januar an den Generalbundesanwalt übersandt wurde. Das 19-seitige Schreiben, das dem Freitag vorliegt, fasst die jahrelangen, ergebnislosen Bemühungen der Fahnder zusammen, Yozgats Mördern auf die Spur zu kommen. In dem Report finden sich eine Reihe von bislang unbekannten Fahndungserkenntnissen. Daraus wird deutlich, wie sehr das Wiesbadener Innenministerium seinerzeit die Ermittlungen der Polizei behinderte. Unklar bleibt allerdings das Motiv dafür: Wollten die Verantwortlichen vielleicht vertuschen, dass sie frühzeitig Hinweise auf die rechtsextremen Hinterleute der zehn NSU-Morde besaßen, während sie Polizei und Staatsanwaltschaften im Dunkeln tappen ließen?
Tatwaffe war eine mit Schalldämpfer versehene Pistole Ceska vom Typ 83. Sie wurde Anfang November im Schutt der ausgebrannten Wohnung von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden. Dort konnten die Fahnder auch DVDs mit dem Bekennervideo des selbst ernannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ sicherstellen. In dem Film bekannte sich die Gruppe zu der bis dahin ungeklärten Mordserie an insgesamt neun Migranten, deren letztes Opfer 2006 Yozgat war. Zehntes Opfer war die Polizistin Michèle Kiesewetter.
Andreas T. könnte Mitglied einer geheimen Geheimdienstzelle gewesen sein, der das NSU-Trio als Zelle anwarb und steuerte . In gesellschaftskritischen Kreisen kursiert die Idee, die NSU-Zelle sei eine „Erfindung der Geheimdienste“ gewesen.
Jedenfalls wuissten Ernittlungsbehörden schon im Jahre 2000, dass die NSU eien Terror-Zelle war. Nur bestand offensichtlich kein Interese an der festsetzung der Gruppe.
LKA Chef wollte NSU Terroristen Böhnhardt schon 2003 nur zum Schein überprüfen lassen
Der thüringische LKA Chef Jakstat wird durch einen Polizisten im NSU-Untersuchungsausschuß des Landtages schwer belastet.
Der einstige LKA Mitarbeiter Marko Grosa gab zu Protokoll, dass ihn der Chef des LKA angewiesen habe, Verdachtsmomente gegen den NSU Terroristen Böhnhardt nur zum Schein nachzugehen und nicht ernsthaft zu ermitteln.
Grosa leitete damals eine Staatschutz-Abteilung innerhalb des Landeskriminalamtes, die politisch motivierte Straftaten beobachtet, wie der MDR berichtet.
Damit widerspricht Grosa sogar einer dienstlichen Erklärung, die 10 Mitarbeiter des LKA abgegeben hatten.
Der Innenminister des Landes hatte diese Erklärung angefordert, die auch Grosa selber bisher gestützt hatte.
Anlass der Intervention des LKA Chefs war die Aussage eines Zeugen der Böhnhardt an einer Ampel eindeutig erkannt und identifiziert hatte.
War der LKA über Vertuschungsabsichten des Geheimdienstes in Sachen NSU doch intensiver eingebunden als Polizeibehörden heute zugeben.
Der Chef des LKA wollte demnach, dass Grosa und sein Team da mal zum Schein hinfahren aber nichts weiter rauskriegen sollen.
Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Terror-NSU-Zelle von staatlichen Stellen gedeckt und wohl auch sogar finanziert und gelenkt wurde, wie der Linken-Fraktionschef Bodo Ramelow schon vor Tagen angedeutet hatte.
Und Andreas T. war auch nicht der einzige V-Mann im Dunstfeld der NSU-Terror-Zelle.
Zur Beschaffung falscher Pässe eingesetzt Zeuge im Prozeß um rechte Terrorgruppe belastet Geheimdienstquelle und VS Mann Tino Brandt
Mindestens 25 VS Spitzel sind im Umfeld der NSU Terrorzelle bereits enttarnt worden
Eine bezahlte »Quelle« bzw VS Spitzel des Inlandsgeheimdienstes hat nach Aussage eines Zeugen versucht, den mutmaßlichen NSU-Terroristen eine neue Identität zu verschaffen.
Bekannt war Tino Brandt bisher »nur« als enttarnter V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes und früherer Anführer der Neonazigruppierung »Thüringer Heimatschutz« (THS). In der hatten sich die späteren mutmaßlichen Haupttäter einer rassistischen Mord- und Anschlagsserie vor ihrem Untertauchen in den 1990er Jahren radikalisiert. Im Münchner Prozeß um die Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) hat nun am Donnerstag der Neonazi und frühere THS-Aktivist André Kapke ausgesagt, er sei von V-Mann Brandt beauftragt worden, falsche Pässe für die flüchtigen »Kameraden« Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe zu besorgen. Nach dem Untertauchen des späteren mutmaßlichen NSU-Kerntrios 1998 sei in der Szene über ihre Unterbringung diskutiert worden, so Kapke vor dem Oberlandesgericht München. Brandt habe ihm damals Kontakt zu einem Mann vermittelt, der falsche Papiere besorgen sollte. Dieser habe jedoch schließlich nur drei leere Pässe übergeben, sagte Kapke. »Damit konnte ich nicht viel anfangen.«
An konkrete Gesprächsabläufe mit Brandt oder dem dubiosen Kontaktmann könne er sich aber nicht erinnern, so Kapke auf mehrfache Nachfrage des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl. Er wisse auch nicht mehr genau, wie der Kontakt letztlich zustande gekommen sei und ob Brandt ihm eine Telefonnummer gegeben habe. Es sei »ein langes Hin und Her mit dieser Person« gewesen. Der Mann habe »ein Allerweltsgesicht« und mittellange dunkle Haare gehabt.
Brandt habe ihn im Zusammenhang mit Hilfsaktionen für das Trio auch zum NPD-Vizevorsitzenden Frank Schwerdt geschickt, sagte Kapke. »Der hat ja einige Kontakte«, soll Brandt über Schwerdt gesagt haben. Der wiederum hatte 2012 in einem Fernsehinterview bestätigt, daß ein solches Treffen stattgefunden habe. Er selbst habe jedoch weder helfen können noch wollen.
Kapke und der heutige Mitangeklagte Ralf Wohlleben sollen in der Szene etwa 4000 D-Mark an Spenden und Einnahmen bei eigens organisierten Rechtsrockkonzerten für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe zusammengekratzt haben, um ihnen eine Flucht nach Südafrika zu ermöglichen.
Von Mord- und Anschlagsplänen der untergetauchten »Kameraden« wußte Kapke angeblich nichts. So sprach er auf sich selbst bezogen vor Gericht ausschließlich über verjährte Tatbestände. Er räumte aber ein, daß ihn die möglichen Folgen seines Handelns gar nicht interessiert hätten. »Wenn jemand der Meinung war, er müßte Scheiße bauen, dann wollte ich es einfach nicht wissen«, erklärte er seine Einstellung vor Gericht. Auch zu Brandt habe er mit Blick auf das Trio gesagt: »Tino, ich will da nix wissen.«
Brandt und Wohlleben seien damals zwei seiner besten Freunde gewesen, die Szene »ein Laberverein«. Um Tratsch zu vermeiden, habe man dort nichts Genaueres erzählt. »Da steht ja nun schließlich Fluchthilfe im Raum.« Nachdem er auf eigenen Wunsch »aus der Nummer raus« gewesen sei, habe er gedacht, die drei Untergetauchten seien »im Ausland und hätten sich ein neues Leben aufgebaut«. Morde und Sprengstoffanschläge habe er ihnen nicht zugetraut. »Das Bild, was ich von denen habe, ist nicht das, was sich mir jetzt aufzeigt«, so Kapke vor Gericht. »Das war schon ’ne freundschaftliche Bindung«, sagte er zu seinem Verhältnis zu dem Trio vor seinem Untertauchen.
Der Vater von Uwe Mundlos tritt erstmals vor dem NSU-Untersuchungsausschuss auf - und beschuldigt den Verfassungsschutz, für den Aufbau der rechten Szene in Thüringen verantwortlich zu sein. Über den NSU-Täter Uwe Böhnhardt präsentiert er eine erstaunliche Theorie.
Der Vater des NSU-Terroristen Uwe Mundlos hat den Verfassungsschutz beschuldigt, für den Aufbau der rechten Szene in Thüringen verantwortlich gewesen zu sein. "Man könnte fast sagen: Sie haben eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme betrieben", sagte Siegfried Mundlos am Montag vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags in Erfurt.
Er verwies auf den V-Mann Tino Brandt, der damals eine Führungsfigur der Neonazi-Gruppe "Thüringer Heimatschutz" (THS) war. Die NSU-Terroristen gehörten dem THS an, bevor sie 1998 abtauchten.
Der Vater von Mundlos, ein pensionierter Informatik-Professor, präsentiert auch eine Theorie zum gemeinsamen Untertauchen seines Sohnes mit Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt. Sie läuft darauf hinaus, dass die Behörden Böhnhardt, der eine Haftstrafe antreten sollte, als Spitzel angeworben hätten:
"Lieber in den Untergrund zum Spitzeln als in den Knast", sagt Siegfried Mundlos.
http://internetz-zeitung.eu/index.php/1413-nsu-erst-verbrennen-akten-und-dann-zeugen