Moskau bezeichnet russische Truppen in der Ukraine als VT-Hoax bzw. "Ente" 

Moskauer Verteidigungsministerium nennt Berichte über russische Truppen in Ukraine „Ente“

Eine Satelltenaufnahme vom  23. August 2014, die eine Präsenz russischer Truppen in der Ukraine belegen soll

Das russische Verteidigungsministerium hat die Berichte über „russische Truppen in der Ukraine“ zurückgewiesen.

Diese Angaen haben mit der Realität nichts zu tun, sondern seien eine "Ente", sagte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Igor Konaschenkow, am Donnerstag.

Der ukrainische Präsident Pjotr Poroschenko hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass eine russische Militär-Invasion in die Ukraine begonnen habe. Poroschenko sagte eien Türkei-Reise ab und berief den ukrainischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat zu einer Dringlichkeitssitzung ein. Zugleich teilte Poroschenko mit, dass die Grenzämter von Russland und der Ukraine am Samstag über gemeinsame Grenzpatrouillen beraten würden und dass die Generalstäbe beider Staaten am Donnerstag erste Konsultationen abgehalten hätten. Kurz danach veröffentlichte die Nato Satellitenbilder, die belegen sollen, dass russische Truppen im Osten der Ukraine präsent seien. Viele russische Politiker wiesen den Vorwurf des Einmarsches zurück.Nach Beginn der ukrainischen Militäroffensive gegen Regierungsgegner in der östlichen Industrie-Gebieten Donezk und Lugansk haben Kiew und westliche Staaten Russland bereits mehrmals beschuldigt, Truppen an der ukrainischen Grenze zusammenzuziehen. Belege dafür wurden nie vorgelegt. Russland wies die Vorwürfe zurück. Auch internationale Inspektionsteams, die die russische Truppenstationierung entlang der Grenze achtmal kontrolliert haben, haben keine Verstöße registriert, berichtet Ria Novosti.

Als Lüge hat Jewgeni Serebrennikow, Vizechef des Verteidigungsausschusses des russischen Föderationsrats, die Äußerung des ukrainischen Präsidenten Pjotr Poroschenko über einen russischen Einmarsch in der Ukraine zurückgewiesen. In der Ukraine gibt es keine russischen Streitkräfte, sagte der Parlamentarier am Donnerstag zu RIA Novosti.

Der ukrainische Staatschef Pjotr Poroschenko hatte gesagt,  dass eine russische Militär-Invasion in die Ukraine begonnen habe. Deshalb habe er seinen Türkei-Besuch abgesagt und eine Krisensitzung des nationalen Sicherheitsrats einberufen, erklärte der Staatschef.

 

„Wir haben bereits mehrere Erklärungen der ukrainischen Führung gehört, die  sich dann schnell als Lüge erwiesen haben“, kommentierte Serebrennikow. „Jetzt sind wir Zeugen einer neuen Ente.“

Rebellierende Antifaschisten in der Ukraine  hatten lediglich gesagt, dass es russische freiwillige in der Ost-Ukraine gäbe. Mit regulären russischen Truppen hat das nichts zu tun. Echte Beweise werden nicht vorgelegt sao daß hier von einer Verschwörungstheorie der Nato ausgegangen werden kann. 

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat derweil erklärt, keine Beweise für einen Einsatz regulärer russischer Truppen in der Ukraine zu haben. Aus unterschiedlichen Quellen sei jedoch bestätigt worden, dass mehr russische Freiwillige „in diesen Kämpfen impliziert“ seien als erwartet, sagte Thomas Greminger, Ständiger Vertreter der Schweiz bei der OSZE, am Freitag im Deutschlandradio.

 

Vetreter der Volksrepublik Donezk wollen einem Waffenstillstand erst zustimmen, wenn eine Annerkennung der freien Republik Donezk durch die pro-faschistische Regierung in Kiew erfolgt.

 

29.08.2014 / Schwerpunkt / Seite 3 Inhalt

Linke-Antrag zu Rüstungsexporten

Mit Blick auf die Debatte im Bundestag am 1. September legt die Fraktion Die Linke einen Entschließungsantrag zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Thema »Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation IS« vor:


Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest: Rüstungsexporte sind immer ein Beitrag zu Krieg, Zerstörung und Tod. Sie sind deshalb aus ethischen wie aus politischen Gründen in jeder Situation abzulehnen. Die Bundesregierung unterstützt mit Rüstungsexporten auch Menschenrechtsverletzungen, militärische Eskalationen, Militarisierungen, Destabilisierungen und Rüstungswettläufe. Tragfähige und dauerhafte Konfliktlösungen sind hingegen mit Rüstungsexporten nicht zu erreichen. Rüstungsexporte sind darüber hinaus wie die Auslandseinsätze der Bundeswehr wesentliches Element einer sich zunehmend militarisierenden deutschen Außenpolitik, (…).

Die bisherige Praxis der Bundesregierung, jeden Rüstungsexportantrag einzeln anhand von unverbindlichen »Politischen Grundsätzen« zu prüfen und zu genehmigen, hat sich als ungeeignet erwiesen, Rüstungsexporte einzuschränken. Das können nur generelle, gesetzlich verankerte Verbote leisten. Als erste Schritte hin zu einem vollständigen Rüstungsexportstopp sollten Exporte der besonders verheerenden Kleinwaffen sowie von ganzen Waffenfabriken und in bestimmte Regionen gesetzlich verboten werden.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. keine Waffen in den Irak zu liefern und statt dessen die Organisation »Islamischer Staat« von ihren Förderern und Financiers in Katar und Saudi-Arabien abzuschneiden,

2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem ein generelles Verbot des Exports geregelt wird. Insbesondere von

– kleinen und leichten Waffen sowie von

– Waffenfabriken (z.B. Produktionszeichnungen, Fertigungsunterlagen oder Herstellungsmaschinen) und

– Rüstungsgütern in Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiete und andere Krisenregionen;

3. keine Hermes-Bürgschaften mehr für Rüstungsexporte zu erteilen.

Quelle: http://www.jungewelt.de/2014/08-29/007.php

28.08.2014
 

Die Grenzen der Autonomie

Norman Paech: Eine einseitige Sezession in Irak wäre völkerrechtswidrig

Norman Paech war viele Jahre Mitglied der SPD sowie Professor für Politische Wissenschaft beziehungsweise Öffentliches Recht in Hamburg. Zwischen 2005 und 2009 saß er für die LINKE im Bundestag. Über den Konflikt in Irak und Waffenlieferungen an kurdische Peschmerga, die gegen die Milizen des Islamischen Staates (IS) kämpfen, sprach mit ihm nd-Redakteur Aert van Riel.
Norman Paech
Norman Paech

nd: Die Bundesregierung will Waffen an Kurden in Nordirak liefern, die gegen die IS-Milizen kämpfen. Allerdings nur an die Peschmerga, die Streitkräfte der autonomen Region Kurdistan, nicht an die PKK. Warum wird die PKK weiter als Terrororganisation gesehen?
Paech: Das ist der Selbstschutz gegenüber diplomatischen Initiativen in der kurdischen Frage in der Türkei. Die Staaten Europas weigern sich, einen politischen Faktor wie die PKK mit in das Kalkül der Lösungen all der bestehenden politischen Probleme in der Region zu nehmen. Dadurch lähmen sie sich nur selber. Inhaltlich hat die Einordnung der PKK als Terrororganisation keine Berechtigung mehr.

Immerhin hilft die PKK genau wie die Peschmerga beim Schutz von Minderheiten in Irak vor dem IS.
Trotzdem gibt es zwischen den Peschmerga und der PKK große Unterschiede. Die Beziehungen zwischen beiden Organisationen sind traditionell nicht sehr gut. Das liegt daran, dass die Peschmerga unter Masud Barzani, dem Präsidenten der Autonomen Region Kurdistan in Nordirak, mit der Türkei und den USA kooperiert haben. Das sind die Protagonisten, die gegen die PKK sind. Die PKK ist in den aktuellen Konflikt hineingezogen worden, weil sie mit den syrischen Kurden, der PYD, zusammen einen Korridor für die Jesiden freigekämpft haben, der nicht auf türkischem Gebiet liegt. Es gibt traditionell gute Beziehungen zwischen der PKK aus Nordkurdistan mit den westsyrischen Kurden, aber immer wieder Auseinandersetzungen mit den Peschmerga in Südkurdistan.

Sind Waffenlieferungen an nichtstaatliche Kämpfer völkerrechtlich überhaupt zulässig?
Völkerrechtlich wird darüber nichts gesagt. Das ist nirgendwo geregelt. Die Frage ist, in was für einen Kriegszustand man sich damit begibt. In diesem Fall wird man sagen, man wird nur zur Verteidigung Waffen verteilen. Wenn man sowohl von Mossul als auch von Bagdad darum gebeten worden ist, wie das hier auch behauptet wird, ist da völkerrechtlich also nichts gegen zu sagen. Das ist dann eine politische Entscheidung.

Sind diese Waffenlieferungen also auch legitim?
Die Frage nach der Legitimität ist eine politische Frage. Da kann man unterschiedlicher Ansicht sein. Ich halte die Waffenlieferungen für falsch. Das Beste wäre, wenn der UN-Sicherheitsrat eine Empfehlung aussprechen würde, was man in diesem Fall unternehmen müsste. Dann wäre die Legitimität eines solchen Verfahrens zweifellos gegeben.

In der kommenden Woche wird sich der Bundestag mit den Waffenlieferungen beschäftigen, doch die Koalition hält ein Mandat nicht für notwendig. Zurecht?
Aktuell ist die Situation so, dass eine Zustimmung juristisch nicht erforderlich ist. Anders ist es aber aus meiner Sicht, wenn die Bundesregierung zugleich anbieten sollte, mit den Waffen auch deutsche Soldaten zu entsenden, die diese Waffen bedienen und Leute daran ausbilden können. In diesem Fall wäre ein Mandat des Bundestags notwendig. Allerdings hat sich das deutsche Parlament bei allen bisherigen Auslandseinsätzen noch nie gegen eine Entscheidung der Bundesregierung gewandt. Das wird auch bei den Waffenlieferungen nicht geschehen. Die Große Koalition hätte dann eine zusätzliche Legitimation für ihre außerordentlich heikle Mission.

Sollte die Bundesregierung die Waffenlieferungen an Bedingungen knüpfen?
Das wäre zwar sinnvoll, aber die Frage ist, ob diese dann auch eingehalten werden. Die Bundesregierung hat bisher immer Einschränkungen und Benutzungsbedingungen für die Staaten, die Waffen erhalten, formuliert. Diese wurden aber nicht eingehalten. Es ist auch schwierig, in einem fremden Kampfgebiet informiert zu bleiben, was mit den Waffen geschieht. Selbst dann, wenn die Peschmerga die Waffen lediglich zur Selbstverteidigung gegen die Milizen des IS benutzen, besteht die Gefahr, dass diese vom IS erobert und wieder angewendet werden können.

Die Kurden in Nordirak könnten bald einen eigenen Staat gründen. Wäre das völkerrechtlich gedeckt?
Das ist in der Tat die Befürchtung, weil Barzani dies bereits angekündigt hat. Wenn er seine zusätzlichen Waffen nutzt, um diese gegen Bagdad zu richten, wäre das völkerrechtswidrig. Wir haben dann eine ähnliche Situation wie in Kosovo oder auf der Krim. Einseitige Sezessionen sind völkerrechtswidrig. Sie zerstören die territoriale Integrität eines Staates. Eine Sezession wäre nur in Abstimmung mit der Regierung in Bagdad zulässig. Der gesamte Staat muss darüber entscheiden. So geschieht es derzeit etwa in Großbritannien, wo sich viele Schotten abspalten wollen. Andere Beispiele sind Sudan oder die Tschechoslowakei, wo sich Tschechen und Slowaken getrennt haben.

Die nordirakischen Kurden könnten sich jedoch auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen.
Das ist ein Recht, das sie zweifelsohne haben. Darauf haben sich auch die Kurden in der Türkei berufen. Dieses zentrale Recht, das jedes Volk hat, ist nur in diesen Zeiten nicht mehr ohne weiteres zur einseitigen Sezession zu benutzen. Es beschränkt sich darauf – das ist infolge der antikolonialen Befreiungskriege völkerrechtlich so fixiert und durch die UNO anerkannt worden – dass es eine Selbstbestimmung innerhalb der staatlichen Grenzen gibt. Das heißt, die Identität sowie die kulturellen, ökonomischen und politischen Rechte, die man innerhalb dieser Grenzen beansprucht, müssen anerkannt werden. Es geht um die Gleichberechtigung jedes Volkes, aber nur innerhalb der bestehenden staatlichen Grenzen.

Kann Irak noch als funktionierender und souveräner Staat gesehen werden? Handelt es sich nicht eher um ein Gebilde, das bereits zerfällt?
Das muss man juristisch und politisch unterschiedlich betrachten. Politisch ist es so, dass der Staat seit dem völkerrechtswidrigen Überfall der USA zerstört worden ist. Man wollte eine neue Regierung. Dadurch hat man die gesamte Gesellschaft aus den Angeln gehoben. Man kann zurecht sagen, dass ein Regime wie das unter Maliki in Bagdad wie ein Protektorat oder wie ein Vasallenregime funktionierte. Man kann alle Zweifel daran haben, dass es überhaupt eine politische Souveränität vorweist. Juristisch ist Irak aber nach wie vor ein vollsouveräner Staat, bei allen politischen Problemen, die es intern gibt. Irak hat klar definierte Grenzen, die nicht gegen den Willen Iraks verändert werden dürfen. Es gibt zudem eine Zentralmacht in Bagdad, so schwach und korrupt sie auch sein mag. Völkerrechtlich muss man die Souveränität dieses Staates derart respektieren, dass man dort nicht beliebig intervenieren kann.

Liegt die Zukunft Iraks und der Region vielmehr in föderalen Strukturen, wo den ethnischen Gruppen mehr Rechte gewährt werden?
Ja. Die Kurden in der Türkei haben sich, nachdem sie unter Öcalan 1995 auf ihre eigene Staatlichkeit verzichtet hatten, darauf berufen, eine föderale Struktur in der Türkei zu schaffen. Das Projekt von Öcalan ist, im Nahen und Mittleren Osten mit den dortigen Völkern eine Struktur aufzubauen, die sich nicht mehr an traditionelle Grenzen hält. Das ist auch ein Projekt für eine Demokratisierung. Das würde nicht nur Kurden betreffen, sondern auch Araber, Iraner, Tscherkessen, Aramäer und andere. Eine neue Struktur soll diesen Gruppen die gleichen Rechte bieten.

Das ist offensichtlich ein langfristiges Projekt, dessen Umsetzung nicht leicht sein wird?
Zweifelsohne hat es viele Hindernisse der politischen Konkurrenz zu überwinden. Aber das Projekt hat vieles für sich. Denn es birgt den Keim einer neuen Friedensordnung in sich. Eine weitere Voraussetzung hierfür wäre, dass sich die ausländischen Mächte wie EU, USA und NATO aus der Region zurückziehen und ihr Interesse an der Öl- und Gasversorgung nicht mit den Mitteln durchsetzen, die sie bisher angewendet haben.

 

Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/943919.die-grenzen-der-autonomie.html

US-CIA- Analyst bestätigt  Abschuss der MH 17 durch ukrainische Regierung

Nach Angaben einer staatlich kontrollierten  Zeitung "New Straits Times" in Malaysia hat eine Untersuchung eines US-CIA-Analysten ergeben, dass die Verkehrsmaschine MH 17 durch eine Luft-zu-Luft- Rakete abgeschossen wurde. Demnach ist ein Kampfjet der ukrainischen Luftwaffe für den Abschuss verantwortlich.

  http://www.nst.com.my/node/20925

KUALA LUMPUR: INTELLIGENCE analysts in the United States had already concluded that Malaysia Airlines flight MH17 was shot down by an air-to-air missile, and that the Ukrainian government had had something to do with it.

This corroborates an emerging theory postulated by local investigators that the Boeing 777-200 was crippled by an air-to-air missile and finished off with cannon fire from a fighter that had been shadowing it as it plummeted to earth.

In a damning report dated Aug 3, headlined “Flight 17 Shoot-Down Scenario Shifts”, Associated Press reporter Robert Parry said “some US intelligence sources had concluded that the rebels and Russia were likely not at fault and that it appears Ukrainian government forces were to blame”.

This new revelation was posted on GlobalResearch, an independent research and media organisation.

In a statement released by the Ukrainian embassy on Tuesday, Kiev denied that its fighters were airborne during the time MH17 was shot down. This follows a statement released by the Russian Defence Ministry that its air traffic control had detected Ukrainian Air Force activity in the area on the same day.

They also denied all allegations made by the Russian government and said the country’s core interest was in ensuring an immediate, comprehensive, transparent and unbiased international investigation into the tragedy by establishing a state commission comprising experts from the International Civil Aviation Organisation (ICAO) and Eurocontrol.

“We have evidence that the plane was downed by Russian-backed terrorist with a BUK-M1 SAM system (North Atlantic Treaty Organisation reporting name SA-11) which, together with the crew, had been supplied from Russia. This was all confirmed by our intelligence, intercepted telephone conversations of the terrorists and satellite pictures.

“At the same time, the Ukrainian Armed Forces have never used any anti-aircraft missiles since the anti-terrorist operations started in early April,” the statement read.

 

Yesterday, the New Straits Times quoted experts who had said that photographs of the blast fragmentation patterns on the fuselage of the airliner showed two distinct shapes — the shredding pattern associated with a warhead packed with “flechettes”, and the more uniform, round-type penetration holes consistent with that of cannon rounds.

Parry’s conclusion also stemmed from the fact that despite assertions from the Obama administration, there has not been a shred of tangible evidence to support the conclusion that Russia supplied the rebels with the BUK-M1 anti-aircraft missile system that would be needed to hit a civilian jetliner flying at 33,000 feet.

Parry also cited a July 29 Canadian Broadcasting Corporation interview with Michael Bociurkiw, one of the first Organisation for Security and Cooperation in Europe (OSCE) investigators to arrive at the scene of the disaster, near Donetsk.

Bociurkiw is a Ukrainian-Canadian monitor with OSCE who, along with another colleague, were the first international monitors to reach the wreckage after flight MH17 was brought down over eastern Ukraine.

In the CBC interview, the reporter in the video preceded it with: “The wreckage was still smouldering when a small team from the OSCE got there. No other officials arrived for days”.

“There have been two or three pieces of fuselage that have been really pockmarked with what almost looks like machinegun fire; very, very strong machinegun fire,” Bociurkiw said in the interview.

Parry had said that Bociurkiw’s testimony is “as close to virgin, untouched evidence and testimony as we’ll ever get. Unlike a black-box interpretation-analysis long afterward by the Russian, British or Ukrainian governments, each of which has a horse in this race, this testimony from Bociurkiw is raw, independent and comes from one of the two earliest witnesses to the physical evidence.

“That’s powerfully authoritative testimony. Bociurkiw arrived there fast because he negotiated with the locals for the rest of the OSCE team, who were organising to come later,” Parry had said.

Retired Lufthansa pilot Peter Haisenko had also weighed in on the new shootdown theory with Parry and pointed to the entry and exit holes centred around the cockpit.

“You can see the entry and exit holes. The edge of a portion of the holes is bent inwards. These are the smaller holes, round and clean, showing the entry points most likely that of a 30mm caliber projectile.

“The edge of the other, the larger and slightly frayed exit holes, show shreds of metal pointing produced by the same caliber projectiles. Moreover, it is evident that these exit holes of the outer layer of the double aluminum reinforced structure are shredded or bent — outwardly.”

He deduced that in order to have some of those holes fraying inwardly, and the others fraying outwardly, there had to have been a second fighter firing into the cockpit from the airliner’s starboard side. This is critical, as no surface-fired missile (or shrapnel) hitting the airliner could possibly punch holes into the cockpit from both sides of the plane.

“It had to have been a hail of bullets from both sides that brought the plane down. This is Haisenko’s main discovery. You can’t have projectiles going in both directions — into the left-hand-side fuselage panel from both its left and right sides — unless they are coming at the panel from different directions.

“Nobody before Haisenko had noticed that the projectiles had ripped through that panel from both its left side and its right side. This is what rules out any ground-fired missile,” Parry had said.

Ramelow geht gegen unwahre Behauptungen in der Thüringer Allgemeine vor

Erfurt. Bodo Ramelow, Vorsitzender der Linksfraktion im Thüringer Landtag, geht gegen unwahre Behauptungen der Thüringer Allgemeinen (TA) vor. Eine Unterlassungsaufforderung wurde an den Chefredakteur der TA, Paul-Josef Raue gesandt, die hier vollständig veröffentlicht wird. Für den Inhalt dieser Aufforderung ist die Redaktion nicht verantwortlich.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Raue,

in den Printausgaben der Thüringer Allgemeinen vom 16.08.2014 auf der Titelseite sowie auf Seite 3 (TCPL 3), der Ausgabe vom 20.08.2014 auf Seite TFTH 3 und der Ausgabe vom 23.08.2014 auf den Seiten Thüringen-Sonntag 4 (TCBL 4) sowie in den jeweiligen E-Paper-Ausgaben verbreiten Sie in Bezug auf meine Person verschiedene unwahre Tatsachen. Da Sie ankündigen diese Artikel zum Inhalt eines E-Books zu machen, besteht die Gefahr, dass Sie erneut die unwahren Tatsachen behaupten werden.

Hierzu im Einzelnen:

1.
In dem Artikel vom 16.08.2014 auf Seite 1 wird behauptet, dass ich aufgrund der bestehenden Legasthenie nur schlecht lesen und schreiben konnte. Dies ist eine falsche und irreführende Behauptung.
Lesen konnte und kann ich und zwar sehr gut.

Weiter wird in dem Artikel wird auf Seite 3 behauptet, dass ich in Marburg Lehrling gewesen sei. Dies ist falsch.
Ich war nie in Marburg Lehrling, ganz im Gegenteil, ich habe in Marburg bei der Jöckel Vertriebs GmbH (einem Rewe Vertragspartner) Lehrlinge ausgebildet.

Im Text vom 16.08.2014 auf Seite 1 führen Sie dann weiter aus, dass ich als Gewerkschafter oft in die DDR gefahren sei. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Ich war nur einmal zu einem offiziellen Besuch in der DDR. Dies war entweder Ende 1989 oder gar erst im Januar 1990 zusammen mit Käthe Dinnebier, der damaligen DGB-Kreisvorsitzenden Marburg, in Eisenach im Rahmen der Städtepartnerschaft beim FDGB. Meine übrigen Fahrten in die DDR waren rein privater Natur.

Sie stellen sodann weitere die Behauptung auf, dass ich im Jahr 1985 an der Beerdigung von Prof. Wolfgang Abendroth teilgenommen habe. Dazu stelle ich fest, diese Behauptung ist falsch.

2.
In dem Artikel vom 20.08.2014 behaupten Sie, dass ich für den Mitarbeiter zur Durchsetzung seiner Ansprüche aus dem Tarifvertrag vor Gericht gezogen sei. Diese Behauptung ist falsch.
Im Jahr 1978 galt in der Bundesrepublik für den Handel ein allgemeingültiger Tarifvertrag, welcher auf alle Beschäftigten des Handels Anwendung fand. Das Unternehmen Jöckel Vertriebs GmbH war darüber hinaus auch verbandsgebunden, so dass der Tarifvertrag des Handels ohnehin für alle Mitarbeiter des Unternehmens galt. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können nur durch den jeweiligen Arbeitnehmer selbst gegenüber dem Arbeitgeber durchgesetzt werden. Ich habe in der Angelegenheit nur als Betriebsratsvorsitzender die gesetzlich normierte Pflicht zur Einhaltung der bestehenden Gesetze und Tarifverträge (TVtrgG, BtrVG) ernst genommen. Das Arbeitsgericht hat schlussendlich dem Kläger die Ansprüche aus dem Tarifvertrag gegen den Arbeitgeber zugesprochen.

In dem Artikel wird weiter behauptet, dass ich gegenüber dem Arbeitgeber eine überdurchschnittliche Inventurdifferenz akzeptiert habe. Dies ist falsch.
Im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens wurde geklärt, dass die vermeintliche Inventurdifferenz nicht durch mich zu vertreten war und dass diese Unterstellung nicht mehr behauptet wird.

Weiter wird behauptet, dass ich die vom Arbeitgeber erfolgte Versetzung und dessen ausgesprochene Kündigung akzeptiert hätte. Diese Behauptung entspricht ebenfalls nicht den Tatsachen.

3.
In dem Artikel vom 23.08.2014 wird ausgeführt, dass Herr Helmut Schomber im Jahr 1999 aus seinem Haus ausgezogen sei. Dies ist falsch.
Die Jahrtausendwende feierten wir noch bei ihm zu Hause.

Weiter behaupten Sie in dem Artikel, durch mich sei mein Glauben erst „um 1999“ öffentlich gelebt worden. Dies ist falsch.
So habe ich beispielsweise bereits schon seit dem Arbeitskampf in Bischofferode 1993 an den dortigen ökumenischen Gottesdiensten teilgenommen.

Außerdem wird behauptet, dass ein Foto von Papst Benedikt XVI. und mir, aufgenommen am 23.09.2011 in Erfurt, existiere. Zudem sei von mir die Nähe zum Papst bei dessen Besuch in Erfurt gesucht worden. Beides ist falsch.
Das einzige Foto, das Papst Benedikt XVI. und mich sowie alle religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gemeinsam zeigt, ist während eines Besuchs der religionspolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen (ich hatte dieses Amt 2005-2009 in der Linksfraktion inne) am 27.6.2007 in Rom entstanden. Während des Papstbesuchs in Erfurt habe ich Benedikt XVI. nicht getroffen.

Es wird behauptet, durch mich seien über Nacht die Schlösser der Büros von WASG-Verbänden ausgetauscht worden. Dies ist falsch.
Weder durch mich noch von mir veranlasst ist jemals (also weder am Tag noch in der Nacht) das Schloss irgendeines WASG-Büros ausgetauscht worden.

Bezüglich der Nominierung des Direktkandidaten Dr. Thomas Hartung in Weimar wird unter Berücksichtigung des Kontextes dargestellt, dass durch mich Einfluss auf Beginn und Ende von „Polit-Karrieren“, allgemein und speziell im Fall Hartung, genommen worden sei. Dies ist falsch.
Die Passage, in der behauptet wird, durch mich oder mein Umfeld sei eine Rede Hartungs ver- oder behindert worden, ist frei erfunden. Ich hatte auch keinen Pressesprecher. Diese nicht vorhandene Person kann also das von Ihnen geschilderte Verhalten nicht gezeigt haben.

Solcher behaupteter Einfluss wurde durch mich nicht ausgeübt. Die Wahl der Direktkandidaten erfolgte entsprechend des Landeswahlgesetzes, die Auftritte im Wahlkampf wurden über das Landeswahlbüro und den jeweiligen Kreisverband organisiert. Als Fraktionsvorsitzender habe und hatte ich darauf nie Einfluss.

Ich habe Sie daher aufzufordern, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis Donnerstag, den 28.08.2014, 12.00 Uhr, (bei mir eingehend) abzugeben.

Ich mache Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass ich mir für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht fristgemäßen Abgabe der Erklärung gerichtliche Schritte zur Durchsetzung meiner Ansprüche vorbehalte.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Privatsphäre der Familie Schomber respektiert und auf die Nennung des vollständigen Namens verzichtet worden wäre.
Es ist für mich weiterhin nicht verständlich, dass Sie daran festhalten, meiner ehemaligen Ehefrau Leonie Ramelow im Hinblick auf die Unterstützung einer politischen Partei abzusprechen, eine eigene Entscheidung getroffen zu haben, und unterstellen, ihre Entscheidung sei von mir geleitet worden bzw. sei stellvertretend gewesen.
Auch ist es nicht nachvollziehbar, dass Sie Ralf-Uwe Beck und meiner damaligen Ehefrau Ortrun unterstellen, sich für einen öffentlichen Auftritt hergegeben zu haben.
Der Abbruch des Interviews mit dem Spiegel-Journalisten Fleischhauer war aufgrund der durch diesen ausgesprochen Beleidigung während eines Gespräches in meinem Büro notwendig. Ein solches Verhalten, insbesondere wenn es um die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ging, musste ich nicht hinnehmen.

Die Freigabe der privaten Fotos erfolgte am 19.08.2014 durch mich ausdrücklich unter der Maßgabe, dass die bereits mit Schreiben vom 18.08.2014 gerügten Falschdarstellungen berichtigt werden und bei weiteren Veröffentlichungen mit deutlich mehr journalistischer Qualität vorgegangen wird. Dies ist nicht erfolgt, vielmehr bin ich gezwungen, meine Ansprüche auf dem Wege einer Unterlassungsforderung geltend zu machen. Deshalb stimme ich einer Verwendung der Fotos für weitere Artikel (Print und Online) sowie für das angekündigte E-Book nicht zu.

Ich behalte mir vor, weitere Ansprüche hinsichtlich der genannten Artikel und eines Artikels in der Thüringer Allgemeinen vom 22.08.2014 auf Seite TFTH 3 (jeweils Print und Online) sowie des angekündigten E-Books geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Ramelow