IZ-History:Friedrich Wolf widerlegt das Märchen vom DDR-Unrechtsstaat

Siegerjustiz und Schauprozesse in der BRD --  aber kein Beweis für DDR Unrechtsstaatlichkeit 

Kommentar von Friedrich Wolff in der 'jungen Welt' vom 
24. August 2004

Damit der Sozialabbau ungestört von sozialen Erinnerungen stattfinden kann. Rechtsstaat contra Unrechtsstaat. Gedanken nach dem letzten Politbüroprozeß

 

Am 6. August 2004 wurde das Urteil im sogenannten 2. Politbüroprozeß verkündet. Es war das letzte Urteil gegen Mitglieder des Politbüros des ZK der SED nach den Prozessen gegen Erich Honecker und Egon Krenz. Es gilt als Abschluß der juristischen »Bewältigung« der DDR-Vergangenheit. Vor fast 13 Jahren hatte der frühere Gegenspieler von Erich Mielke, der damalige Justiz- und spätere Außenminister, Klaus Kinkel, mit einer historischen Rede die Kampagne eröffnet. In seiner Begrüßungsansprache auf dem Deutschen Richtertag am 23. September 1991 in Köln hatte er erklärt: »Ich baue auf die deutsche Justiz. Es muß gelingen, das SED-System zu delegitimieren, das bis zum bitteren Ende seine Rechtfertigung aus antifaschistischer Gesinnung, angeblich höheren Werten und behaupteter absoluter Humanität hergeleitet hat, während es unter dem Deckmantel des Marxismus-Leninismus einen Staat aufbaute, der in weiten Bereichen genauso unmenschlich und schrecklich war wie das faschistische Deutschland, das man bekämpfte und - zu Recht - nie mehr wieder erstehen lassen wollte.«1 Das Landgericht Berlin fällte sechs Monate später das erste Mauerschützenurteil. Es erfüllte Kinkels Erwartungen.

100.000 Ermittlungsverfahren

Der letzte Prozeß gegen Politbüromitglieder warf noch einmal ein Schlaglicht auf die Welle der Verfolgung von Kommunisten und Sozialisten, die nach dem 3. Oktober 1990 eingesetzt hatte. Der den Vorsitz führende Richter Thomas Groß hielt es gleich zu Beginn der Urteilsverkündung für erforderlich zu erklären, dies sei kein politischer, sondern ein ganz normaler Prozeß gewesen. Hätte er das Standardwerk »Politische Justiz« von Otto Kirchheimer gelesen, hätte er das nicht gesagt. Dieser schrieb nämlich 1961 in den USA: »Daran, daß jemand zwischen politischen und anderen Delikten keinen Unterschied sieht, kann man mit Sicherheit erkennen, daß er ein Hitzkopf oder ein Dummkopf ist«.

Unpolitisch soll es sein, wenn die höchsten Spitzen eines sozialistischen Staates vor dem Gericht eines kapitalistischen Staates stehen? Unpolitisch soll es sein, daß ein BRD-Gericht entscheidet, wie sich DDR-Politiker im Kalten Krieg hätten verhalten müssen? Unparteiisch und fair im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention soll ein solches Verfahren sein? Normal soll es sein, daß ein Strafprozeß zehn Jahre dauert, obgleich Tat und Opfer immer bekannt und alle Politbüromitglieder seit 1990 verdächtigt worden waren? Warum so lange, wenn alles klar und rechtens ist?

Über 100.000 strafrechtliche Ermittlungsverfahren sollten die Delegitimierung der DDR bewirken. Polizisten, Staatsanwälte, Richter und technisches Personal standen genügend zur Verfügung, auch an Geld fehlte es nicht. Zehn Jahre und länger hielten die Bemühungen der Justiz an. Schwerpunkte waren erst die Schüsse an der Grenze, dann Rechtsbeugungen durch DDR-Juristen und zuletzt Doping. Ebensolange berichteten die Medien von Anklagen, Eröffnungsbeschlüssen, Hauptverhandlungen, Plädoyers, Urteilen und immer wieder von den Untaten der Stasi, von Folter, Morden, Röntgenbestrahlung von Häftlingen, Tötung von Kindern nach der Geburt, Zwangsadoptionen, medizinischen Versuchen an Patienten, Einweisungen in die Psychiatrie, vom Lotterleben der Bonzen usw. Viele glaubten der freien, der unabhängigen Presse, auch Juristen.

289 Verurteilungen

Die Ergebnisse der über 100.000 staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wurden den Horrormeldungen nicht gerecht. Christoph Schaefgen, der maßgebliche Staatsanwalt auf diesem Gebiet, sagte, sie seien »hinter den Erwartungen zurückgeblieben«. Niemand gab zu, daß die Erwartungen falsch waren, niemand zog eine Bilanz dessen, was man Vergangenheitsbewältigung nannte. Kein Bundestag, keine Enquetekommission, kein Landtag, keine Justizstatistik berichtete von dem Resultat der Aufgabe, die Kinkel am 9. Juli 1991 so hoch gehängt hatte, als er ausrief: »Die Aufgabe, die vor uns steht, ist gewaltig. Nicht nur der Rechtsstaat, unsere ganze Gesellschaft muß sich der Bewältigung des DDR-Unrechts stellen.«

Was die Bewältigung des DDR-Unrechts ergeben hatte, erfuhr »unsere ganze Gesellschaft« mitnichten. Lediglich Generalstaatsanwalt Christoph Schaefgen publizierte für einen kleinen Kreis interessierter Juristen in der Zeitschrift Neue Justiz im Heft 1 des Jahres 2000 eine vergeblich um Verschleierung bemühte Bilanz unter dem Titel: »Zehn Jahre Aufarbeitung des Staatsunrechts in der DDR«. Er stellte zunächst fest: »Nach dem Stand von Anfang 1999 sind etwa 62.000 Ermittlungsverfahren bundesweit gegen ungefähr 100.000 Beschuldigte eingeleitet worden. Davon wurden bisher nur etwa 300 Personen rechtskräftig verurteilt.« Die Verfahren wegen der Auslandsspionage der DDR, die später vom Bundesverfassungsgericht beendet wurden, sind nicht dabei. Sie sollen weitere 6.000 Beschuldigte betroffen haben.

Zwei Rechtsprofessoren der Humboldt-Universität, Klaus Marxen und Gerhard Werle, stellten fest, 100.000 Personen wurden beschuldigt, 1.212 wurden angeklagt, und von ihnen wurden 289 verurteilt. Ein solches Mißverhältnis zwischen der Zahl der Beschuldigten, der Angeklagten und der Verurteilten gab es schon einmal und zwar bei der Verfolgung von Kommunisten in der BRD in den Jahren 1949 bis 1968. Dazu schrieb der Spiegel 1966 treffend: »Zwanzigmal verdächtigen oder beschuldigen sie Unschuldige, ehe sie einen Kommunisten fangen, der dann auch verurteilt wird.« Etwa dreißig Jahre später dasselbe Bild. Nur muß es jetzt heißen: Dreihundertzweiunddreißigmal beschuldigen sie Unschuldige, ehe sie einen ehemaligen DDR-Bürger fangen, der dann auch verurteilt wird. Die Parallelität ist kein Zufall, es geht gegen denselben politischen Gegner.

Die Art des »Staatsunrechts« der DDR wird deutlich, wenn man die Daten von Marxen/Werle2 und Schaefgen3 tabellarisch zusammenstellt:

Tätergruppen

Zahl der 
Angeklagten
nach Marxen
Zahl der 
Verurteilten
nach Marxen
Zahl der 
Angeklagten
nach Schaefgen
Zahl der 
Verurteilten 
nach Schaefgen
Gewalttaten an
der Grenze
363 98 242 106
Rechtsbeugung 400 27 223 27
Wahlfälschung 127 92 k. A.* k. A.
MfS-Straftaten 143 20 99 25
Denunziationen 15 4 k. A. k. A.
Mißhandlungen 53 19 k. A. k. A.
Amtsmißbrauch/
Korruption
56 22 k. A. k. A.
Wirtschafts-
straftaten
42 5 k. A. k. A.
Doping 6 2 k. A. k. A.
Sonstige 7 2 k. A. k. A.
Insgesamt 1212 289 k. A. 300
* k. A. = keine Angaben

Die Zahl der Verurteilten sagt nichts über die Rechtmäßigkeit der Urteile. Zweifel in dieser Hinsicht haben die Medien nicht, wir leben schließlich im Rechtsstaat. Die Rechtswissenschaftler hatten sich allerdings ganz überwiegend und sehr deutlich gegen die Verurteilungen gewandt, wenn man von den Wahlfälschungen absieht.

Rückwirkungsverbot aufgehoben

Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Walter Odersky, sagte 1991: »Selbstverständlich gilt auch bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts durch unsere Strafverfolgungsorgane und Gerichte der Grundsatz ›nulla poena sine lege‹, das heißt, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie zur Zeit, als sie geschah, für den Täter, der sie verübte, strafbar war. Das ist ein Kernsatz unseres rechtsstaatlichen Verständnisses und Sie werden - diese Behauptung wage ich - keinen Richter finden, der etwas anderes zu tun bereit wäre.«4 Hier irrte Odersky, nicht nur die Richter des BGH und des Bundesverfassungsgerichts hielten nichts von dem »Kernsatz«, sondern meinten das Rückwirkungsverbot müsse hier »zurücktreten«.5Der Europäische Gerichtshof folgte ihnen, allerdings mit anderer Begründung. 98 Soldaten und Offiziere der NVA sowie die Politbüromitglieder wären nicht verurteilt worden, wenn Odersky recht behalten hätte.

Nach den Grenzdelikten und den Wahlfälschungen bildeten die Rechtsbeugungsfälle die drittstärkste Gruppe von Verurteilungen. Hierzu sagte Frau Limbach 1992: »Schon nach der völkerrechtlichen und innerstaatlichen Rechtslage dürfte es gleichwohl schwerfallen, eine Rechtsbeugung darzulegen; es sei denn, es handelte sich bei dem Antrag oder Urteil um eine außergewöhnliche Sanktion.«6 27 Verurteilungen wären hier entfallen, wenn Frau Limbach recht behalten und die Richter wie die Professoren geurteilt hätten.

Alle Verurteilungen fielen milde aus, also keine »Siegerjustiz«, sagt man. Doch Kirchheimer meint: »Vielerlei läßt sich in politischen Konflikten mit einem Kriminalprozeß anfangen.« Und er nennt als Beispiel: »Machthaber vom totalitären Schlage, die gerade an die Macht gekommen sind, können selten der Versuchung widerstehen, mit der alten Ordnung liierte Gruppen, die kaum je den Gefahren politischer Strafverfolgung ausgesetzt waren, auf besondere Art in Mißkredit zu bringen ...«. In Mißkredit mußte die DDR gebracht werden, damit der Sozialabbau ungestört von Erinnerungen an den Sozialismus stattfinden kann.

Alles in allem zeigt die Bilanz der Vergangenheitsbewältigung, die Strafverfahren haben trotz des großen Aufwands die These vom Unrechtsstaat nicht nur nicht bestätigt, sondern widerlegt. Dennoch wurde das Ziel der Diskriminierung des politischen Gegners, d. h. des realen Sozialismus, wohl weitgehend erreicht. Die Medienkampagne im Zusammenhang mit den jahrelang schwebenden Verfahren, das Verschweigen ihrer Ergebnisse erzeugten in der öffentlichen Meinung das gewünschte Bild. Es wird, ungeachtet des Resultats der Strafverfolgung, weiter verbreitet. So schreibt noch im Jahr 2001 ein Thomas Kunze in seinem Buch »Staatschef a. D. Die letzten Jahre des Erich Honecker« von der »Stasi«, daß sie es ... »in ihren Gefängnissen für opportun betrachtete, Häftlinge in Eis- und Wasserzellen zu sperren, ihnen Psychopharmaka zu verabreichen, sie mit Elektroschocks zu foltern, sie zu schlagen und zu demütigen ...«.7 Keine einzige Verurteilung wegen solcher Untaten können Schaefgen, Marxen und Werle nennen, keine Anklage, nicht einmal ein Ermittlungsverfahren. Doch die Lügen werden weiter geglaubt, und das reicht.

Sonderrecht

Die strafrechtliche Verfolgung der wirklichen oder vermeintlichen politischen Gegner aus der DDR ist jedoch nur eine Seite der politischen Justiz gegen ehemalige DDR-Bürger. Auf fast allen anderen Rechtsgebieten delegitimierten die Gerichte gleichfalls. Im Verwaltungs- und Zivilrecht wurden ehemalige DDR-Bürger von ihren Grundstücken vertrieben, im Sozialrecht wurden die »Staatsnahen« mit Rentenkürzung bestraft. Besonders brutal fand das bei den MfS-Angehörigen statt. Den 25 gerichtlich festgestellten Straftaten von MfS-Angestellten stehen einschneidende Kürzungen bei 100000 Rentnern gegenüber.8 »Wir werden sie nicht in Lager sperren, das haben wir nicht nötig. Wir werden sie an den sozialen Rand drängen«, hatte ein CDU-Vertreter 1991 in Wildbad Kreuth verkündet. Alles rechtsstaatlich, alles christlich. Überdeutlich werden die politischen Intentionen und Haltungen, wenn man vergleicht, wie ehemalige Nazis rentenrechtlich behandelt wurden. Prof. Detlef Merten hat dazu festgestellt, daß von Sonderbestimmungen des Rentenrechts ein wesentlich kleinerer Personenkreis ehemaliger faschistischer Beamter als ehemaliger DDR-Funktionäre betroffen war. Die Nachteile für die Nazis waren überdies wesentlich weniger einschneidend als die für ehemalige DDR-Angestellte. Seit Friedrich Wilhelm IV., der heute der »Romantiker auf dem Thron« genannt wird, 1848 mit Kanonen auf seine »lieben Berliner« schießen ließ, wendet sich deutsche Justiz gegen Sozialisten und Kommunisten. Nur in der DDR war das einmal anders, und das gilt heute als Rechtsbeugung. Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz sprach mangels eines realen Schießbefehls vom »ideologischen Schießbefehl«, die Justiz hat ideologisch zurückgeschossen.

 

Friedrich Wolff

 

Anmerkungen:

1 Deutsche Richterzeitung 1992, S. 4/5

2 Klaus Marxen/Gerhard Werle: Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht. Eine Bilanz. Berlin, New York 1999, S. 202

3 Christoph Schaefgen: 10 Jahre Aufarbeitung des Staatsunrechts in der DDR, Neue Justiz 2000, S. 1 ff.

4 Walter Odersky: in 40 Jahre SED-Unrecht. Eine Herausforderung für den Rechtsstaat, Sonderheft der Zeitschrift für Gesetzgebung, S. 34

5 Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 24.10.1996, Bd.95, S. 133

6 Jutta Limbach: Strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Ausübung politischer Strafjustiz in der ehemaligen DDR. In Lampe (Hg.): Die Verfolgung von Regierungskriminalität nach der Wiedervereinigung, Köln, 1993, S. 105

7 Thomas Kunze: Staatschef a.D. Die letzten Jahre des Erich Honecker«, Berlin 2001, S. 72

8 Detlef Merten: Verfassungsprobleme der Versorgungsüberleitung, Berlin, 1993, S. 103 f.

 

VS Spitzel "Corelli" informierte BRD-Geheimdienst schon 2005 über NSU 

“Corelli” soll Verfassungsschutz auf NSU hingewiesen haben

Es war immer schon bekannt, dass sich etliche VS Spitzel im Umfeld der NSU-Terror-Zelle eingesetzt und dort  aktiv gewesen sind. Bisher hat man aber von Chaos und Behördenfehlern bei der Koordination der Arbeit und mangelnde Informationen über die Zelle geredet. Doch jetzt wird deutlich, dass der Verfassungsschutz direkt über die Existenz der NSU schon 2005 gezielt von einem Spitzel des Geheimdienstes informiert worden war. 

Neue Entwicklung im NSU-Komplex: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wusste durch einen V-Mann bereits im Jahr 2005 von der Existenz des Kürzel NSU. Das schreibt die “Bild” unter Berufung auf Sicherheitskreise. Demnach hatte der V-Mann Thomas Richter, der den Decknamen “Corelli” hatte, seinem Quellenführer beim Verfassungsschutz bereits 2005 eine DVD mit rechtsextremem Material und einer Datei mit dem Titel “NSDAP/NSU” übergeben. Bei einer Erstauswertung des Datenträgers im Jahr 2005 konnte nach “Bild”-Informationen beim BfV niemand etwas mit dem Kürzel “NSU” anfangen.

Anfang 2014 tauchte dann beim Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz eine weitere DVD mit dem Titel “NSU/NSDAP” auf (sie stammte aus dem Jahr 2006), an deren Produktion “Corelli” offenbar beteiligt war. Sie enthielt 15.000 rassistische und antisemitische Texte und Bilder. Im Begleittext wurde sie als “erste umfangreiche Bilddaten-CD des Nationalsozialistischen Untergrundes der NSDAP (NSU)” angepriesen.

Sollten diese Informationen zutreffend sein, scheint sich zunehmend zu bewahrheiten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mit “Corelli” sehr nahe am NSU dran – an seiner Propaganda sogar möglicherweise beteiligt – war. Weiterhin stellt sich noch drängender die Frage nach “Corellis” Tod im April 2014. Der 39-Jährige war überraschend im Zeugenschutzprogramm verstorben. Offizielle Todesursache: eine unentdeckte Diabetes. Daran zweifeln sogar Abgeordnete des Bundestags, die im parlamentarischen Kontrollgremium den Fall untersuchen. Der “Bild”-Bericht, wonach “Corelli” als V-Mann des Verfassungsschutzes dem Geheimdienst bereits 2005 einen Hinweis auf den NSU lieferte, dürfte diese Zweifel noch verstärken.

Die Reihe von öffentlich gewordenen Verstrickungen zwischen Neonazis und deutschen Sicherheitsbehörden in der NSU-Affäre riss nie ab: 2012 wurde bekannt, dass Thomas Starke, einer der 13 Beschuldigten im Verfahren gegen den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU), über zehn Jahre für das Berliner Landeskriminalamt (LKA) als Informant tätig war. 

Der Fall Thomas Starke

Bereits in der letzten Ausgabe des AIB haben wir die Rolle von Thomas Starke im NSU-UnterstützerInnen-Umfeld beleuchtet.1Thomas Starke wurde wäh­rend der Suche nach dem NSU-Trio als potentielle Kontaktperson observiert und abgehört. Nicht ohne Grund: Bei einem Konzert der RechtsRock-Band »Oithanasie« hatte er nach eigenen Angaben das Trio kennengelernt, bevor er eine Haftstrafe wegen Körperverletzung absaß. Nach seiner Entlassung war er von Ende 1996 bis April 1997 mit Beate Zschäpe liiert. In dieser Zeit hatte er für das Jenaer Trio rund ein Kilo TNT-Sprengstoff besorgt. 1998 tauchte das Trio in den Untergrund ab, nachdem ihre Bombenwerkstatt in Jena aufgeflogen war. Starke half nach eigenen Angaben seinen KameradInnen bei der Suche nach einem ersten Versteck in Chemnitz. Als ein B&H-Funktionär Thomas Starke einige Jahre später eine Geldspende für die gesuchten Neonazis anbot, wusste er zu berichten, dass die Drei kein Geld mehr bräuchten, da sie nun »jobben« würden. Offenbar eine Umschreibung für das vorhandene Geld aus Bank­über­fällen. Den ErmittlerInnen vom Bundes­kriminalamt gestand er mittlerweile, in den 1990er Jahren Sprengstoff an die Terrorzelle geliefert zu haben. Dies war nicht seine erste Aussage gegenüber der Polizei. Als einer seiner Nachbarn in Chemnitz den gesuchten Uwe Mundlos als Gast von Starke erkannte, räumte er gegenüber der Polizei ein, die Gesuchten zu kennen und von ihnen besucht worden zu sein. Bereits Ende 2000 belastete er die Struktur um die konspirative Berliner RechtsRock Band »Land­ser«2. Von da an wur­de er bis Anfang 2011 als »Vertrauensperson« (VP) des Berliner LKA geführt. Zwischen 2001 und 2005 lieferte Starke (Kennnummer »VP 562«) bei 38 Treffen mindestens fünf Mal Hinweise zu dem seit 1998 untergetauchten Neo­nazi-Trio des NSU und dessen UnterstützerInnen-Umfeld. So berichtete er im Februar 2002, dass der sächsische Blood & Honour-Neonazi Jan Werner zu »drei Personen aus Thüringen« Kontakt habe, »die per Haftbefehl gesucht werden« und »dass die wegen Waffen- und Sprengstoffdelikten gesucht werden«. Ob diese zutreffende und relevante Information jemals vom Berliner LKA weitergegeben wurde ist bisher fraglich. Das letzte Treffen fand 2009 statt, bevor Starke im Januar 2011 als Quelle abgeschaltet wurde. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bun­destages erfuhr erst Monate später und nur mittelbar von dem Vorgang. Der Karlsruher Bundesanwaltschaft (BAW) war nach langem Schweigen vom Berliner LKA ein Behördengutachten geschickt worden, in dem abstrakt über Starkes Angaben berichtet worden war. Nach Bekanntwerden dieses Skandals behauptete Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU), er sei zu diesem Stillschweigen von der BAW gedrängt worden, was diese jedoch prompt entschieden zurückwies. Der SPIEGELblog veröffentlichte ein Schrei­ben des Berliner Staatsschutzchefs Oli­ver Stepien vom 3. April 2012 (durch Berlins Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers »in Vertretung« unterzeichnet) an einen Bundesanwalt in Karlsruhe. Hierin befindet sich die deutliche Absage an eine lückenlose Aufklärung: »Gleichwohl darf ich recht­liche Gegebenheiten, die beispielsweise in Beachtung einer Garantenpflicht gegenüber der ehemaligen ›VP‹ wesentliche Aspekte des Quellenschutzes berühren, nicht außer Acht lassen. Vor diesem Hintergrund erscheint mir derzeit eine Offenlegung der angeforderten Akten nicht möglich«. Laut Margarete Koppers hätte es »verschiedene weitere Vertraulichkeitszusagen anderer Behör­den« zu Thomas Starke gegeben. Diese Bemerkung  legt die Vermutung nahe, dass ihn auch andere Sicherheitsbehörden als Quelle führten.

Der Fall Thomas Richter

Auf Thomas Richter als NSU-Kontaktperson zu stoßen war kein Kunststück: Sein Name samt Adresse und mehreren Telefonnummern stand auf einer Adressliste von Uwe Mundlos, die Polizisten 1998 in der Bombenwerkstatt des späteren NSU in Jena sichergestellt hatten. Von 1997 bis 2007 soll Thomas Richter auch als Informant »Corelli« des Bundesverfassungsschut­zes tätig gewesen sein. Er war u.a. ein Herausgeber der Zeitung »Nationaler Beobachter« und betrieb mehrere Neonazi-Internetseiten. Auch im Blood & Honour Milieu mischte Richter mit. Anfang der 1990er Jahre war er laut VS-Erkenntnissen u.a. zusammen mit dem späteren Bundesvorsitzenden der NPD-Jugendorganisation Michael Schä­fer, Mitglied der European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK), einem deutschen Ableger des rassistischen Geheimbunds aus den USA.3

 Weitere Mitglieder waren auch mindestens zwei Polizeibeamte aus Baden-Württemberg. Diese arbeiteten 2005 bei der Bereitschaftspolizei in Böblingen. Hier arbeitete zeitgleich die Polizistin Michèle Kiesewetter, die 2007 von den NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Heilbronn erschossen wurde. Einer der Polizisten war sogar schwer­punktmäßig an Einsätzen mit »rechtem Hintergrund« beteiligt.

Thomas Richter unterstützte auch das Neonazi-Fanzine »Der Weiße Wolf«. In dessen Ausgabe Nummer 18 aus dem Jahr 2002 erschien ein Vorwort mit dem fett gedruckten Hinweis: »Vie­len Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…«. Herausgegeben wurde das Heft zeitweise von David Petereit, Landtagsabgeordneter der NPD in Mecklenburg-Vorpommern. BKA-ErmittlerInnen stellten bei ihm später einen »Unterstützerbrief« des NSU sicher.4

Später wurde der ehemalig vom baden-württembergischen Geheimdienst (LfV) angeworbene und vom Bundesgeheimdienst (BfV) seit Ende der 90 er weiter geführte Nazi V-Mann Thomas Richter - Deckname Corelli - in der Wohnung seines Zeugenschutzprogrammes tot aufgefunden. Angeblich, so die vom Geheimdienst an diverse Medien gestreute Information, soll eine unbemerkte Diabetiserkrankung den Tod bewirkt haben.

 

Gruppenbild von Blood & Honour: Thomas Starke [1] (Informant des LKA Berlin) belastete Jan Werner [2] aus Chemnitz als Kontaktperson zum NSU. Jahre vorher verriet er die Neonaziband »Landser« und damit auch das Bandmitglied Christian Wenndorf [3].

Der Fall Uwe Mundlos

 

 

Über mehrere Monate hinweg hatte weder der Bundeswehr Geheimdienst »Militärischer Abschirmdienst« (MAD) noch das verantwortliche Verteidigungs-Ministerium den NSU-Untersuchungsausschuss trotz besseren Wissens über die Existenz einer MAD-Akte von Uwe Mundlos informiert. Auf Anfragen hin war eine Existenz der Akte anfänglich sogar verneint worden. Mundlos hatte in einer Kaserne im thüringischen Bad Frankenhausen 1995 seinen Grundwehrdienst abgeleis­tet. Auch hier war er als Neonazi aufgefallen. Die verspätet gelieferte Akte ist nach Informationen des ARD-Magazins »Fakt« unvollständig. In ihr wird zum Beispiel nicht erwähnt, dass Mundlos Spind auf Wunsch der Polizei durchsucht worden war. Fest stehe, dass die Akte unvollständig sei, resümierte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD). Die Akte soll auch Hinweise auf eine versuchte Anwerbung des jungen Soldaten Uwe Mundlos als Quelle für die Behörden enthalten. So war Mundlos von den Beamten gefragt worden, ob er »sich vorstellen könne, ihm bekannt gewordene Termine für Anschläge auf Asylbewerberheime der Polizei oder den Verfassungsschutzbehörden zu melden«.

Die brisanten Details hielt das Berliner LKA sehr lange vor den NSU Untersuchungsausschüssen, der Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt (BKA) zu­rück. Der Neonazi Thomas Richter aus dem NSU-UnterstützerInnen-Umfeld war als »Corelli« Informant des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Auch der spätere NSU-Terrorist Uwe Mund­los selbst sollte offenbar wäh­rend seines Wehrdienstes als Informant des MAD angeworben werden.

SPD fordert Sonderermittler

SPD-Innenexperte Burkhard Lischka sprach von “immer neuen Ungereimtheiten und Versäumnissen im Fall „Corelli“”, die weitere Fragen aufwerfen. “Wenn nach Presseberichten das Bundesamt für Verfassungsschutz schon im Jahre 2005 die CD mit dem Hinweis auf den „NSU“ erhalten hat, dann ist mir völlig unerklärlich, warum dies nicht schon gegenüber dem NSU-Untersuchungsausschuss offenbart wurde”, sagte Lischka. Er forderte “daher eine lückenlose und eingehende Prüfung des gesamten Vorgangs, damit wir diesen auf fundierter Grundlage neu bewerten können”.

 

Die SPD wolle schnellstmöglich die förmliche Einsetzung eines Sachverständigen als Sonderermittler beantragen. “Hier muss jetzt jeder Stein im Bundesamt für Verfassungsschutz umgedreht werden, damit Parlament und Öffentlichkeit erfahren, was sich tatsächlich ereignet hat.

Anti-Assad-Dschihadisten töten 41 Kinder  in Homs 

Seit Tagen führen die USA einen Luftkrieg gegen Syrien, der sich angeblich gegen Dschihadisten richtet. Wahrscheinlich wurde dieses Massaker an 45 Menschen - darunter 41 kinder- von Dschihadisten verübt, die von den USA nach wie vor unterstützt werden und die als "moderat" bezeichnet werden, obwohl sie als FSA Rebellen durchaus auch mit der IS punktuell kooperieren, die wiederum die USA angeblich bekämpft. Doch die Gewaltspirale wird dadurch eher erneut und weiter angefacht.  

Bei einem Anschlag auf eine Schule in der von der syrischen Regierung kontrollierten Stadt Homs sind Aktivisten zufolge mindestens 45 Menschen getötet worden. Unter den Toten seien 41 Kinder, teilte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte mit.

Laut der in Grossbritannien ansässigen Organisation explodierte in der Nähe einer Schule zunächst eine Autobombe. Wenige Minuten später sprengte sich ein Selbstmordattentäter in die Luft.

 

Die Anschläge wurden in einem Viertel verübt, in dem vor allem Mitglieder der religiösen Minderheit der Alawiten wohnen. Zu ihnen gehört auch Präsident Baschar al-Assad. Niemand bekannte sich zunächst zu den Attentaten.

Die Angaben der oppositionsnahen Beobachtungsstelle können von unabhängiger Seite nur schwer überprüft werden. Das syrische Staatsfernsehen berichtete von «Terror-Explosionen» in Homs.

Des bâtiments endommagés à Homs, ville de l'ouest de la Syrie aux mains des forces gouvernementales, photographiés - Joseph Eid - AFP

Nach Angaben des Gouverneurs der Provinz, Talal al-Berasi, handelte es sich bei der Mehrzahl der Opfer um Schulkinder im Alter zwischen sechs und neun Jahren. Zudem seien 74 Menschen verletzt worden.

 

 

Die Stadt Homs in Zentralsyrien wurde nach dem Beginn des Bürgerkriegs vor mehr als drei Jahren zu einer Hochburg der Rebellen. Nach erbitterten Kämpfen nahmen Assads Truppen die Stadt im Mai dieses Jahres ein. (SDA)

GRÄUELTATEN DES TAGES:
Donezk, 01.10.2014: 1. Schultag. 8 Tote. 0 Gnade.

Dieser Tag sollte für alle Familien in der Volksrepublik Donezk ein Feiertag werden. Denn heute begann für Kinder und Jugendlichen im Osten des Landes der langersehnte 1. Schultag. Doch statt Süßigkeiten, Spielzeug, Bücher oder Gratulationen bekamen die Kinder von der ukrainischen Armee erneut ein Massaker geliefert, welches ihre Familienangehörigen wieder mit dem Leben bezahlen mussten.

Am Vormittag, gegen 11 Uhr, schlug eine Rakete in einer Bushaltestelle ein. Als ein Bus anhielt, explodierte sie. Sowohl Businsassen als auch Wartende wurden getötet. Mindestens 8 Zivilisten kamen dabei ums Leben. Der Bus brannte völlig aus. „Die Rakete wurde vermutlich aus einem Mehrfachraketenwerfer abgefeuert“, meldet die ukrainische Nachrichtenagentur Ukrinform.

Trotz der am 5. September vereinbarten Waffenruhe zwischen der ukrainischen Armee und den Volksmilizen sind der Flughafen und andere Stadtteile von Donezk weiter umkämpft. Am heutigen Mittwoch wurden zwei Menschen bei einem Artillerieangriff auf eine Schule getötet. http://german.ruvr.ru/news/2014_10_01/Donezk-Rakete-trifft-Bushaltestelle-acht-Tote-1569/

Mörder. Unmenschen. Faschisten.

Pic-Quellen: u.a. @Denis Eroshenko
Weitere Inhaltsquellen, inkl. Videos:
http://www.kp.ru/daily/26288/3167053
http://lifenews.ru/news/141803

Wir vergessen nichts. Wir verzeihen es nie.
Quelle: #REMEMBERS ‪#‎FürDonbassGegenGenozid‬

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TV-Doku über den BRD-Unrechtsstaat 

Diese Doku zeigt, dass es in der BRD nach 1949 einen Unrechtsstaat gab, der zur Verfolgung politischer Gegner im Lande führte.  Besonders Linke wurden jahrelang in Gefängnisse gesteckt, ihre Organistionen wurden verboten. 

Viele ehemalige Nazi-Richter wurden in der Bundesrepublik wieder installiert und so auf ihre politischen Gegner erneut losgelassen, die sie in der Regel sogar willkürlich und ohne einer wirklichen Verhandlung verurteilten. 

Linke wurden mit Rede- und Demonstrations-, ja sogar Berufsverboten, überzogen und durften in der BRD in den 1970-er Jahren nicht einmal Postbote oder Müllmann werden. 

Politische Gegner, wie Philipp Müller oder Benno Ohnesorg, wurden erschossen und ihre Todesschützen wurden freigesprochen. 

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