27.03.2015

Migranten nicht vor den Demografie-Karren spannen

Presseerklärung

„Einwanderung nur unter dem Aspekt der Nützlichkeit zu betrachten, ist zynisch und menschenfeindlich. Die Autoren der Studie haben sich vor den Karren der deutschen Wirtschaft spannen lassen, die mittels Fachkräfteeinwanderung Ausbildungskosten sparen und die Beschäftigten weiter spalten will", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zum „Zuwanderungsbedarf in Deutschland". Dagdelen weiter:

„Immer wieder wird der ‚Umbau' des Sozialstaates mit der Anpassung an die veränderten demografischen Bedingungen gerechtfertigt. In der Realität sinkende Renten, längere Wochen- und Lebensarbeitszeiten und die Pflicht zur privaten Vorsorge für Krankheit und Alter sind die Folge. Doch nicht die Alterung der Gesellschaft und damit der Rückgang der arbeitsfähigen Bevölkerung sind das Problem. Sie sind durch Produktivitätssteigerungen leicht zu bewältigen. Das eigentliche Problem, von dem die Studie der Bertelsmann-Stiftung abzulenken versucht, ist die Verteilungsungerechtigkeit sowohl in Deutschland als auch im weltweiten Maßstab.

Was tatsächlich fehlt, sind eine soziale Umverteilung von oben nach unten und gleiche soziale und politische Rechte für alle hier lebenden und einwandernden Menschen. In der aktuellen Debatte um ein Einwanderungsgesetz geht es aber um eine selektive Migrationspolitik, die Rechte danach vergibt, ob Menschen nach Verwertungskriterien als ‚nützlich' oder ‚unnütz' angesehen werden. Das lehnt DIE LINKE entschieden ab. Das hat die Fraktion auf ihrer Sitzung am 24. März mit einem einstimmigen Beschluss noch einmal bekräftigt."

 

Quelle: http://www.sevimdagdelen.de/de/article/3894.migranten_nicht_vor_den_demografie_karren_spannen.html

Thüringer Linksregierung weitet Hilfspaket für Kommunen aus

Die neue Thüringer Linksregierung plant ihr Hilfspaket für klamme Kommunen von derzeit 78 Millionen € um weitere 24,4 Millionen € auszuweiten. Finanziert werden soll der Nachschlag aus bereits erreichten und in diesem Jahr neu zu erwartenden Steuermehreinnahmen. Dies kündigten Vertreter der 3 Koalitionsparteien (DIE LINKE, SPD und Grüne) gegenüber Medienvertretern in Erfurt an.

Die rot-rot-grüne Koalition setzt damit nach ihrem 100-Tage-Sofortprogramm ein weiteres zentrales und im Koalitionsvertrag verankertes Versprechen um.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten die geplante Maßnahme als einen ,,Schritt in die richtige Richtung".

 

Wohnen ist ein Grundrecht

Wohnungsnot ist wieder ein brennendes Thema in deutschen Großstädten. Es bilden sich lange Schlangen in Treppenhäusern, wenn es um die Vermietung der wenigen preiswerten Wohnungen geht. Allein in Berlin fehlen 120.000 preisgünstige Wohnungen. (A. Holm, Wohnungsnotbericht, 2014)

In München haben im vergangenen Jahr 24.000 Menschen eine Sozialwohnung beantragt. Nur 3.800 bekamen eine vom Staat geförderte Wohnung.  Die Zahl der akut Wohnungslosen hat in München einen Rekordstand erreicht. Ende vergangenen Jahres waren 4.300 Menschen, darunter 1.000 Kinder, in Pensionen und Notquartieren untergebracht, fast doppelt so viele wie im vergangenen Jahr. Das ist mehr als ein Alarmzeichen!

Und die hoch verschuldeten Kommunen verkaufen weiter Immobilien, um ihre Kassen kurzfristig aufzubessern!

Das muss endlich ein Ende haben. Bezahlbarer Wohnraum wird so nicht geschaffen. Wir müssen dringend handeln! Investoren wollen doch eine maximale Rendite aus ihren gekauften Immobilien erzielen. Es werden eben keine preisgünstigen Wohnungen, sondern Luxuswohnungen gebaut. Wohnungen werden zur Ware.

Wir sagen dagegen: Wohnen ist ein Grundrecht!

Und was macht die Bundesregierung? Die Bauministerin Barbara Hendricks hat ein „Bündnis für bezahlbare Wohnen und Bauen“ organisiert. Das könnte eine gute Sache sein, wenn der Finanzminister in diesem Bündnis wäre. Aber er handelt nicht anders als Miethaie, die auf maximale Rendite setzen. Ich will daran erinnern, dass 2012 die Bundesregierung 11.500 ostdeutsche Wohnungen an einen Finanzinvestor verkaufte. Es gab eine Alternative: das Angebot der Genossenschaft „TLG-FAIRWOHNEN“. Das Konzept trägt die Genossenschaft in ihrem Namen. Es ging ihr nicht um Rendite, sondern um faires Wohnen.

Wir wollen mit unserem Gesetzesantrag die renditeorientierte Politik der Bundesregierung endlich ändern. Auch Sie müssen beim sozialen Wohnungsbau ihrer sozialpolitischen Verantwortung gerecht werden. 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt über 26.000 Objekte, 500.000 Hektar Grundstücksfläche sowie bundesweit 39.000 Wohnungen. Die Mieten dieser Wohnungen sind noch günstig. Geeignete Grundstücke könnten für Wohnungsbau oder Gemeinwohl orientierte Vorhaben abgegeben werden. Viele Bundesländer und Kommunen suchen händeringend günstige Grundstücke für solche Zwecke. Trotzdem veräußert die Bundesregierung seit Jahren öffentliche Wohnungen und für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke. Dies geschieht grundsätzlich nach dem Vollwert- bzw. Höchstpreisverfahren. Wer am meisten bietet, bekommt den Zuschlag. Sozialpolitische Erwägungen spielen da keine Rolle. Das wollen wir nicht länger akzeptieren!

DIE LINKE hat immer wieder im Haushaltsausschuss versucht, die Privatisierung von Bundeswohnungen zu stoppen, wie aktuell bei der Veräußerung der Wohnungen in der  Großgörschenstraße in Berlin-Schöneberg.  Dies scheiterte aber immer wieder an den Stimmen von CDU/CSU und SPD.

 

Wir fordern:

  1. Der Verkauf von Bundeswohnungen zum Höchstpreis wird abgeschafft. Das gleiche gilt für Grundstücke, die für den Wohnungsbau geeignet sind.
  2. Den Bundesländern wird ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

 

Gut drei Wochen nachdem DIE LINKE den Gesetzentwurf vorgelegt hat, reagierte die SPD-Fraktion immerhin mit einem eignen „Positionspapier zur Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik für bezahlbares Wohnen und Bauen“. Einige Punkte wurden aus unserem Gesetzentwurf übernommen. Das ist gut.

Aber:  Weder ist daraus eine parlamentarische Initiative mit der Union erwachsen, noch hat sich das Abstimmungsverhalten der SPD-Abgeordneten im Haushaltsausschuss verändert. Im Gegenteil: Bei der Behandlung des Gesetzentwurfes haben die Berliner SPD-MdBs den Saal verlassen und bei sämtlichen Liegenschaftsveräußerungen zugestimmt. Und das ist schlecht!

In Berlin haben Mieterinitiativen  einen Volksentscheid über ein „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung in Berlin“ auf den Weg gebracht. So etwas brauchen wir auch auf der Bundesebene.

 Nehmen Sie unser Gesetz an. Dann kann aus dem Bundes-Miethai ein Wohnungseigentümer mit sozialer Verantwortung werden. Und das ist dringend erforderlich.

Quelle: http://linksfraktion.de/reden/wohnen-grundrecht/

Höhere Leistungen für Haushaltsangehörige im SGB XII erreicht

Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen sowie der LINKEN wirkt zugunsten der Betroffenen im SGB XII.

Endlich reagiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juli 2014 zur bisherigen Einstufung von haushaltsangehörigen, nicht verpartnerten Leistungsberechtigten im SGB XII in die Regelbedarfsstufe 3. Den Betroffenen – vielfach Menschen mit Behinderungen, die im Haushalt ihrer Eltern leben –  ist durch diese Praxis seit April 2011 der anerkannte Bedarf um 20 Prozent – etwa 80 Euro pro Monat – reduziert worden. Das Bundessozialgericht stellte bereits im Juli 2014 klar, dass diesen Menschen der volle Regelbedarf zusteht. Am Dienstag, den 24. März 2015, wurde diese Grundsatzentscheidung vom BSG in weiteren Entscheidungen bestätigt.

Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes 2011 war die Regelbedarfsstufe 3 hochgradig umstritten. Bereits zu diesem Zeitpunkt forderte Die LINKE forderte den vollen Regelbedarf statt der Regelbedarfsstufe 3. Der Vermittlungsausschuss vereinbarte eine Protokollnotiz, wonach die Regelbedarfsstufe 3 überprüft und insbesondere für Menschen mit Behinderungen abgeschafft werden sollte. Die Bundesregierung hat seitdem zwar einen Bericht geschrieben, in der Sache selbst aber keine Bewegung gezeigt. Die Kürzung blieb und wurde ausdrücklich als sachgerecht beschrieben.

Selbst die eindeutige Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Juli 2014 hat die Bundesregierung lange Zeit ignoriert. Die Länder wurden aufgefordert, das Urteil zunächst nicht für vergleichbare Fälle anzuwenden. Die Reaktion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Urteilsbegründung – niedergelegt in einem Rundschreiben an die obersten Landessozialbehörden – lautete knapp zusammengefasst: Das Bundessozialgericht hat das Gesetz völlig falsch verstanden. Zudem habe das Gericht seine Kompetenzen überschritten. Insofern kam die Kehrtwendung der Bundesregierung am 16. März 2015 völlig überraschend und ist auf den Protest von Betroffenen, der Öffentlichkeit und der LINKEN zurückzuführen.

Das Bundesministerium kündigt nun eine Übergangsregelung an, die im Wege einer abweichenden Bedarfsfeststellung die Bedarfe der betroffenen Leistungsberechtigten um 20 Prozent auf das Niveau der Regelbedarfsstufe 1 anhebt. Eine gesetzliche Neuregelung wird aber erst im Rahmen der anstehenden Neufestlegung der Regelbedarfe 2016 angekündigt.

Die Anhebung der Leistungen für Leistungsberechtigte ist nachdrücklich zu begrüßen.

Trotzdem: Es bleiben Baustellen, die umgehend zu bearbeiten sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weigert sich unverändert das Urteil des Bundessozialgerichts konsequent umzusetzen. Statt die Leistungsberechtigten schlicht – wie vom BSG gefordert - in die Regelbedarfsstufe 1 mit höheren Leistungen einzustufen, geht das BMAS einen rechtlich unsicheren und komplizierten Weg. Das Ministerium behält sich zugleich in Bezug auf die endgültige Regelung alle Optionen offen.  Außerdem ist offen, wie mit den Betroffenen umgegangen wird, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen.

DIE LINKE fordert dagegen: Die Regelbedarfsstufe 3 mit geringeren Leistungen für volljährige Leistungsberechtigte gehört definitiv abgeschafft. Dies muss kurzfristig gesetzlich festgeschrieben werden. Dabei müssen auch bestehende Ungleichbehandlungen in den verschiedenen Systemen der Grundsicherung (SGB XII und SGB II / Hartz IV) korrigiert werden. Volljährige Leistungsberechtigte, die aufgrund ihrer Erwerbsfähigkeit Hartz-IV-Leistungen beziehen und nicht Gegenstand der BSG- Entscheidungen waren, müssen auch immer den Regelbedarf nach Stufe 1 erhalten. Die bestehende Sonderregelungen für die unter 25-Jährigen im SGB II (Hartz IV) gehören ebenfalls abgeschafft.

linksfraktion.de, 26. März 2015

Quelle: http://linksfraktion.de/nachrichten/hoehere-leistungen-haushaltsangehoerige-sgb-12-erreicht/

Grausam: Israels Regierung verhaftet palästinensische Kinder 

Israelische Armee verhaftet und verhört tausende palästinensische Kinder

Israels Regierung zeigt seine grausame Seite. Berichten zufolge werden palästinensische Kinder – manche von ihnen sind erst 4 Jahre alt – beinahe täglich vom israelischen Militär verhaftet und verhört, oftmals mitten in der Nacht. Nun tauchten neue Videos auf, die die fragwürdigen Praktiken des IDF gegen palästinensische Kinder, zur Diskussion stellen.

Israelische Armee verhaftet und verhört tausende palästinensische Kinder
Quelle: RT

 

 

Kinder, die jünger als 12 Jahre alt sind, können nicht angeklagt oder verurteilt werden – nach dem israelischen Militärgesetz, dem Palästinenser in der Westbank und Ostjerusalem unterworfen sind. Doch hat die israelische Armee dieses Gesetz während der Jahre wiederholt verletzt. Berichte zeigen, dass in den letzten Jahren die Zahl der verhafteten Kinder, die zum Teil jünger als  sechs Jahre sind, gewachsen ist.

Die  Anzahl der verhafteten Kinder (zw.12-18 Jahre) war im März die höchste seit Oktober 2010 (Berichte  von Defense the Children International (DCI). Außerdem ist die Anzahl der verhafteten Kinder unter 12 Jahren in den letzten Monaten stark angestiegen.

Israel wird von der internationalen Gemeinschaft für ein Gesetz kritisiert, das erlaubt, Kinder ab 12 Jahren  zu verhaften. Viele Kinder-Häftlinge leiden an post-traumatischem Stress-Disorder nach Misshandlungen während ihrer Haftzeit, da Kinder unter zwölf sogar mehr dazu neigen, an Traumata zu leiden, selbst wenn sie nur kurze Zeit in Haft sind.

Viele Fälle verhafteter Kinder unter dem Alter der kriminellen Verantwortung bleiben undokumentiert. Die meisten von ihnen werden nach mehreren Stunden entlassen, da sie nicht angeklagt werden können. „Einige Familien wollen nicht oder wissen nicht, wie man dies an die große Glocke hängt. Sie waren froh, ihr Kind wieder zu haben“,  sagte Brad Parker von DCI-Palestine zu Palestine Monitor in einem Interview am 11. Mai 2013.

„Besonders in Hebron  wurden jüngere Kinder verhaftet,“ sagte Parker.  Hebron ist die einzige palästinensische Stadt mit Siedlern mitten drin. Siedlergewalt, ständige Schikanen und Verhaftungen durch die israelische Armee geschehen für die lokalen Palästinenser ständig.

27 Kinder während Obamas Besuch verhaftet.

Am 20.März 2013, am Tag, an dem US-Präsident Obama die Westbank besuchte, verhafteten israelische Soldaten 27 Kinder auf ihrem Schulweg in Hebron. Mindestens 7 der verhafteten Kinder waren  zwischen 6 und 10 Jahre alt und konnten nach israelischem Militärgesetz nicht angeklagt werden. B’tselem  veröffentlichte  einen Bericht über die Verhaftung.

„Wir waren  empört über die Massenverhaftung durch die Armee und die Misshandlung der palästinensischen Schulkinder in Hebron. Einige  waren erst 6 Jahre alt,“ sagte Ayed Abu Eqtaish, verantwortlicher Programmdirektor bei DCI-Palestine. „Es gibt keine Rechtfertigung  für das Verhaften dieser Kinder… Solche traumatischen Erfahrungen  quälen die Kinder noch sehr lange.

Mouawieh und Ahmed Abu Heikel (11 Und 12 Jahre alt)

Am 28. April 2013 wurden in Hebron der 11 jährige Mouawieh und sein 12jähriger Bruder Ahmed von der Siedlerjugend angegriffen. Die beiden Brüder waren mit einem Freund auf dem Nach-Hause-Weg, als sie von Siedlerjugendlichen mit einem Taschenmesser angegriffen wurden.

Letztere liefen dann zu israelischen Soldaten, um sich zu beschweren, nachdem die palästinensischen Kinder versuchten, sich gewaltfrei zu wehren.  Die beiden Brüder wurden von den Soldaten gepackt und während der Aufregung auf der Straße –wo sich ca. 50 Leute versammelt hatten – in ein Militärjeep gesetzt und ins Haftzentrum gebracht: mit gefesselten Händen und verbundenen Augen.

Ein schwedischer Aktivist wurde auch verhaftet, nachdem er versuchte, die gewalttätige Verhaftung der jungen Kinder zu verhindern. ISM berichtet, dass der schwedische Aktivist am 14. Mai nach falscher Anklage (er habe den Soldaten angegriffen) deportiert wurde. Die palästinensische Organisation „Jugend gegen Siedlungen“ filmte die Verhaftung der beiden Brüder und des schwedischen Aktivisten.

Die Brüder wurden etwa um 4 Uhr 30 nach mehreren Stunden Verhör und der Kautionszahlung von 1000NIS entlassen. Die Tatsache, dass das israelische Militär Kaution für die Entlassung der Kinder verlangt, ist nicht ungewöhnlich. Vom älteren Bruder, dem 12jährigen Ahmed wurden Fingerabdrücke gemacht und ein Foto. Der Jüngere wurde von einem Soldaten mit dem Gewehrkolben in den Magen gestoßen…

Muhannad N. (10 Jahre alt)

Muhannad lebt in der Altstadt von Hebron. Am 21 März spielte er mit seinen Freunden nahe seiner Wohnung, als  sich ihnen14 israelische Soldaten  von einem in der Nähe liegenden Siedlerlager näherten. Die Soldaten packten Muhannad und zwei seiner Freunde und zogen sie mit Gewalt in das Siedlergebäude. Auf dem Weg dorthin wurden sie nach Namen derer gefragt, die Steine auf die Soldaten geworfen hätten. Keines der Kinder wusste einen Namen, denn während sie draußen spielten, hat keiner Steine geworfen. Die Kinder wurden dann in einen Raum gebracht und ihnen wurde wiederholt dieselbe Frage gestellt. Muhannad und seine Freunde antworteten wieder, dass sie die Namen von keinem Steinewerfer kennen würden. Es wird berichtet, dass die Soldaten  drei der Kinder schlugen, nachdem sie  die gewünschten Antworten nicht bekommen hatten. Muhannad berichtete DCI-Palestine, dass zwei Soldaten ihn geschlagen hätten, während zwei andere seine Freunde schlugen. Diese wurden nach 10 Minuten entlassen, während  er weiter von den Soldaten in den Magen, die Beine und ins Gesicht geschlagen wurde. Dann wurde er auf die Straße gestellt. Hier wurde er  von einem Palästinenser gefunden, der dafür sorgte, dass er in einer Ambulanz  Erste Hilfe erhielt.

Kinder im israelischen Gefängnis-System

Während des Aprils dieses Jahres 2013  registrierte das DCI-Palestine 238 palästinensische verhaftete und  vor israelischen Militärgerichten strafrechtlich belangte Kinder. Dieselbe Zahl wurde auch im März registriert. Es ist die höchste Anzahl pro Monat seit Oktober 2010. Seit Beginn der 2. Intifada 2000 sind mehr als 8000 Kinder  von der Armee verhaftet worden. Im Durchschnitt werden  500 bis 700 Kinder jedes Jahr im Alter von 12-17 Jahren verhaftet, verhört und ins Gefängnis gesteckt.

Palästinenser, einschließlich Kinder, die in den besetzten palästinensischen Gebieten leben, werden nach israelischem Militärrecht angeklagt und von israelischen Militärgerichten verurteilt. Kinder ab 12 Jahren sind schon strafrechtlich verantwortlich und können bis zu 6 Monaten Gefängnisstrafe erhalten. Viele palästinensische Kinder verbringen ihre Zeit hinter Gittern, statt zur Schule zu gehen und mit ihren Freunden zu spielen.

DCI-Palestine berichtet dass mehr als die Hälfte der Kindergefangenen  in ihren Familien zwischen Mitternacht und frühen Morgenstunden von schwer bewaffneten Soldaten verhaftet werden. Gewöhnlich werden weder das Kind noch die Eltern darüber informiert, wohin das Kind gebracht wird oder aus welchen Gründen es verhaftet wird. In den meisten Fällen werden die Hände des Kindes  mit einer Plastikfessel gefesselt, die schmerzlich in die Arme schneidet. Der Mehrheit der verhafteten Minderjährigen werden auch die Augen verbunden. Nach der Verhaftung werden sie auf dem Boden eines Militärfahrzeugs geworfen, wo sie meistens auch noch körperliche Gewalt erfahren.

Ganz anders werden israelische Kinder aus den über 200 Siedlungen in der Westbank und Ostjerusalem behandelt: und zwar nach israelischem Zivilgesetz. Palästinensische Kinder nach dem Militärgesetz. Man gewährt letzteren auch nicht das Recht, während des Verhörs von ihren Eltern begleitet zu werden. Sie sehen auch keinen Anwalt bis die Gerichtsverhandlungen begonnen haben – lange nachdem ihr Verhör beendet ist; das ist eine direkte Verletzung der Militärorder 1676, das besagt, man habe das Recht, einen Anwalt vor Beginn des Verhörs  zu befragen. Alle Verhafteten  müssten das Recht haben, während des Verhörs zu schweigen, aber nur wenige werden darüber informiert und meist in einer Form, die sie nicht verstehen.

Neun von zehn Kindern bekannten sich vor Militärgerichten  als schuldig, da dies die schnellste Art ist, aus dem System herauszukommen. Andernfalls bleiben sie in einer verlängerten vorgerichtlichen Haftperiode, die sich oft länger hinzieht als  die Strafdauer. In Verletzung des Artikels 76 der Vierten Genfer Konvention, die solche Transfers verbietet, werden zwei Drittel der für schuldig befundenen Kinder in Gefängnisse innerhalb Israel transferiert.

Wer Genaueres über Kinder im Gefängnis wissen will, siehe  DCI-Palestine report :

„Bound, blindfolded and convicted Children held in military detention”

( dt. Und geringfügig gekürzt; Ellen Rohlfs)

 

 Palestine Monitor

http://www.palestinemonitor.org/details.php?id=priutka4284y371k

 

Und Ausschnitt aus  IMEMC 11.6.13   von Saed Bannoura  

http://www.imemc.org/article/65652?print_page=true

Ausschnitt:  „Dutzende Kinder vom Aida-Flüchtlingslager Aida (Bethlehem)  wurden kürzlich von der IDF verhaftet oder in Haft genommen ohne Rechtfertigung.

Am Montag sehr früh überfielen Dutzende Soldaten Beit Sahour (bei Bethlehem) und brachen in das Haus des Sheikh Mohammad Radayda und in die Wohnungen seiner Söhne ein und durchsuchten alles….

Vor 10 Tagen veröffentlichte  das Palästinensische Gefangenen-Zentrum für Studien seinen monatlichen Bericht über die palästinensischen politischen Gefangenen und  bestätigt, dass israelische Soldaten mehr als 280 Überfälle gemacht haben  in Dutzenden von palästinensischen Distrikten und 370 Palästinenser gekidnapped haben.

Riyadh Al-Al-Ashqar,(Vorstand in der Medienabteilung des Palästinensischen-Gefangenen-Zentrums) gibt an, dass die Armee im Mai mehr als 85  Kinder (auch  7-9 Jährige) gekidnappt habe wie Khaled Dweik  und Amro Dweik.   (dt. Ellen Rohlfs)

UN: 2014 höchste Zahl palästinensischer Todesopfer seit 1967

Grund für die hohe Todeszahl ist der Gaza-Krieg: Während des Konflikts im Sommer 2014 waren nach Amnesty-Angaben 1500 Zivilisten getötet worden, darunter mehr als 550 Kinder. 

Insgesamt starben während des Gaza-Krieges mehr als 2200 Menschen. Auf israelischer Seite kamen mehr als 70 Personen ums Leben, darunter über 60 Soldaten.

 

Auch das Westjordanland und Ost-Jerusalem erlebten 2014 erhöhte Gewalt. 58 Palästinenser aus dem Westjordanland starben bei Konfrontationen. Auch die Gewalt gegen Israelis im Westjordanland stieg: Laut UN-Ocha wurden 12 Zivilisten getötet.

Amnesty International hatte Israel schon im Dezember in einem separaten Bericht vorgeworfen, im Gaza-Konflikt Kriegsverbrechen begangen zu haben.