Mehr „frisches“ Geld für die Kommunen – R2G legt beim Unterstützungspaket nach

In der heutigen Koalitionsarbeitskreisberatung mit den Vorsitzenden der Fraktionen der LINKEN, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der haushalts- und kommunalpolitischen Sprecher sowie der Thüringer Finanzministerin, Heike Taubert, und dem Thüringer Innenminister, Holger Poppenhäger, einigten sich die Koalitionspartner darauf, dass die Thüringer Kommunen im Jahr 2015 zur Verbesserung ihrer Finanzausstattung zu den bisher zugesagten Geldern weitere 24,4 Millionen Euro aus Landesmitteln erhalten sollen. So können die Kommunen in diesem Jahr mit 102,4 Millionen Euro „frischem“ Geld aus Landesmitteln rechnen.

„In Auswertung der schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Kommunalfinanzübergangsgesetz 2015 haben wir uns zu diesem Schritt entschieden und bereiten nun den dazu notwendigen Antrag für das Gesetzgebungsverfahren vor“, so die Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Susanne Hennig-Wellsow.

Matthias Hey, Vorsitzender der SPD-Fraktion ergänzt: „Die Koalitionsfraktionen waren sich einig, insbesondere Investitionen zu fördern, weshalb die zugesagten Investitionspauschalen für Städte und Gemeinden und die Schulträgerkommunen noch etwas aufgestockt wurden. Gleichzeitig wird deren Verwendung aber flexibler gestaltet, damit auch klamme Gemeinden das Geld nutzen können.“

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion, Dirk Adams, betont: „Die zusätzlichen Hilfen des Landes sind durch Entnahmen aus der Rücklage und durch Steuermehreinnahmen des Landes solide finanziert. Das Wichtigste ist, dass die Kommunen mit der Änderung auch zusätzliche Mittel für ihren Verwaltungshaushalt bekommen können.“

Folgende Ergänzungen erfährt das kommunale Finanzpaket der rot-rot-grünen Koalition:

  • Die Gesamtmittel, die für die zusätzliche Investitionspauschale für die Städte und Gemeinden vom Land zur Verfügung gestellt werden, sollen von 30 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro ansteigen. Damit erhöht sich die je Einwohner zu zahlende Investitionspauschale von 13,88 Euro auf nunmehr 18,51 Euro. Zudem wird auf Anregung des Gemeinde- und Städtebundes die Verwendung der Mittel flexibler gestaltet.
  • Die geplante Schulinvestitionspauschale wird um 6 Millionen Euro auf 36 Millionen Euro angehoben. Von ihr profitieren insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte.
  • Im Jahr 2015 werden zu den von der schwarz-roten Koalition bereits zugesagten 30 Millionen Euro für ergänzende Bedarfszuweisungen für Haushaltsnotlagegemeinden 18 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
  • Darüber hinaus wird das Land die hundertprozentige Kofinanzierung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes sicherstellen. Dafür werden ca. 8,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen stellt die rot-rot-grüne Landesregierung den Kommunen im Jahr 2015 insgesamt 102,4 Millionen Euro aus Landesmitteln zusätzlich zur Verfügung.

Hinzu kommt die anrechnungsfreie Durchreichung von Bundesmitteln in Höhe von 41 Millionen Euro.

Zudem sichert die rot-rot-grüne Koalition die vollständige Auszahlung der von der Vorgängerregierung für das Jahr 2015 bereits zugesicherten Hilfen in Höhe von 43 Millionen Euro.
Die kommunale Finanzausgleichsmasse erhöht sich durch das Wirken des Partnerschaftsgrundsatzes im Jahr 2015 um 14 Millionen Euro.
Laut Steuerschätzung vom November 2014 können die Thüringer Kommunen in diesem Jahr zudem mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 50 Millionen Euro rechnen.
Zu Guter Letzt hilft auch das von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossene kommunale Investitionspaket den Thüringer Kommunen. 75,8 Millionen Euro Bundesmittel werden hier für die Jahre 2015 bis 2018 erwartet. Ein Teil davon wird bereits 2015 an die Thüringer Kommunen fließen.

Quelle: http://www.die-linke-thl.de/nc/politik/aktuell/post/2015/03/27/mehr-frisches-geld-fuer-die-kommunen-r2g-legt-beim-unterstuetzungspaket-nach/

27.03.2015

Migranten nicht vor den Demografie-Karren spannen

Presseerklärung

„Einwanderung nur unter dem Aspekt der Nützlichkeit zu betrachten, ist zynisch und menschenfeindlich. Die Autoren der Studie haben sich vor den Karren der deutschen Wirtschaft spannen lassen, die mittels Fachkräfteeinwanderung Ausbildungskosten sparen und die Beschäftigten weiter spalten will", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zum „Zuwanderungsbedarf in Deutschland". Dagdelen weiter:

„Immer wieder wird der ‚Umbau' des Sozialstaates mit der Anpassung an die veränderten demografischen Bedingungen gerechtfertigt. In der Realität sinkende Renten, längere Wochen- und Lebensarbeitszeiten und die Pflicht zur privaten Vorsorge für Krankheit und Alter sind die Folge. Doch nicht die Alterung der Gesellschaft und damit der Rückgang der arbeitsfähigen Bevölkerung sind das Problem. Sie sind durch Produktivitätssteigerungen leicht zu bewältigen. Das eigentliche Problem, von dem die Studie der Bertelsmann-Stiftung abzulenken versucht, ist die Verteilungsungerechtigkeit sowohl in Deutschland als auch im weltweiten Maßstab.

Was tatsächlich fehlt, sind eine soziale Umverteilung von oben nach unten und gleiche soziale und politische Rechte für alle hier lebenden und einwandernden Menschen. In der aktuellen Debatte um ein Einwanderungsgesetz geht es aber um eine selektive Migrationspolitik, die Rechte danach vergibt, ob Menschen nach Verwertungskriterien als ‚nützlich' oder ‚unnütz' angesehen werden. Das lehnt DIE LINKE entschieden ab. Das hat die Fraktion auf ihrer Sitzung am 24. März mit einem einstimmigen Beschluss noch einmal bekräftigt."

 

Quelle: http://www.sevimdagdelen.de/de/article/3894.migranten_nicht_vor_den_demografie_karren_spannen.html

Thüringer Linksregierung weitet Hilfspaket für Kommunen aus

Die neue Thüringer Linksregierung plant ihr Hilfspaket für klamme Kommunen von derzeit 78 Millionen € um weitere 24,4 Millionen € auszuweiten. Finanziert werden soll der Nachschlag aus bereits erreichten und in diesem Jahr neu zu erwartenden Steuermehreinnahmen. Dies kündigten Vertreter der 3 Koalitionsparteien (DIE LINKE, SPD und Grüne) gegenüber Medienvertretern in Erfurt an.

Die rot-rot-grüne Koalition setzt damit nach ihrem 100-Tage-Sofortprogramm ein weiteres zentrales und im Koalitionsvertrag verankertes Versprechen um.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten die geplante Maßnahme als einen ,,Schritt in die richtige Richtung".

 

Wohnen ist ein Grundrecht

Wohnungsnot ist wieder ein brennendes Thema in deutschen Großstädten. Es bilden sich lange Schlangen in Treppenhäusern, wenn es um die Vermietung der wenigen preiswerten Wohnungen geht. Allein in Berlin fehlen 120.000 preisgünstige Wohnungen. (A. Holm, Wohnungsnotbericht, 2014)

In München haben im vergangenen Jahr 24.000 Menschen eine Sozialwohnung beantragt. Nur 3.800 bekamen eine vom Staat geförderte Wohnung.  Die Zahl der akut Wohnungslosen hat in München einen Rekordstand erreicht. Ende vergangenen Jahres waren 4.300 Menschen, darunter 1.000 Kinder, in Pensionen und Notquartieren untergebracht, fast doppelt so viele wie im vergangenen Jahr. Das ist mehr als ein Alarmzeichen!

Und die hoch verschuldeten Kommunen verkaufen weiter Immobilien, um ihre Kassen kurzfristig aufzubessern!

Das muss endlich ein Ende haben. Bezahlbarer Wohnraum wird so nicht geschaffen. Wir müssen dringend handeln! Investoren wollen doch eine maximale Rendite aus ihren gekauften Immobilien erzielen. Es werden eben keine preisgünstigen Wohnungen, sondern Luxuswohnungen gebaut. Wohnungen werden zur Ware.

Wir sagen dagegen: Wohnen ist ein Grundrecht!

Und was macht die Bundesregierung? Die Bauministerin Barbara Hendricks hat ein „Bündnis für bezahlbare Wohnen und Bauen“ organisiert. Das könnte eine gute Sache sein, wenn der Finanzminister in diesem Bündnis wäre. Aber er handelt nicht anders als Miethaie, die auf maximale Rendite setzen. Ich will daran erinnern, dass 2012 die Bundesregierung 11.500 ostdeutsche Wohnungen an einen Finanzinvestor verkaufte. Es gab eine Alternative: das Angebot der Genossenschaft „TLG-FAIRWOHNEN“. Das Konzept trägt die Genossenschaft in ihrem Namen. Es ging ihr nicht um Rendite, sondern um faires Wohnen.

Wir wollen mit unserem Gesetzesantrag die renditeorientierte Politik der Bundesregierung endlich ändern. Auch Sie müssen beim sozialen Wohnungsbau ihrer sozialpolitischen Verantwortung gerecht werden. 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt über 26.000 Objekte, 500.000 Hektar Grundstücksfläche sowie bundesweit 39.000 Wohnungen. Die Mieten dieser Wohnungen sind noch günstig. Geeignete Grundstücke könnten für Wohnungsbau oder Gemeinwohl orientierte Vorhaben abgegeben werden. Viele Bundesländer und Kommunen suchen händeringend günstige Grundstücke für solche Zwecke. Trotzdem veräußert die Bundesregierung seit Jahren öffentliche Wohnungen und für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke. Dies geschieht grundsätzlich nach dem Vollwert- bzw. Höchstpreisverfahren. Wer am meisten bietet, bekommt den Zuschlag. Sozialpolitische Erwägungen spielen da keine Rolle. Das wollen wir nicht länger akzeptieren!

DIE LINKE hat immer wieder im Haushaltsausschuss versucht, die Privatisierung von Bundeswohnungen zu stoppen, wie aktuell bei der Veräußerung der Wohnungen in der  Großgörschenstraße in Berlin-Schöneberg.  Dies scheiterte aber immer wieder an den Stimmen von CDU/CSU und SPD.

 

Wir fordern:

  1. Der Verkauf von Bundeswohnungen zum Höchstpreis wird abgeschafft. Das gleiche gilt für Grundstücke, die für den Wohnungsbau geeignet sind.
  2. Den Bundesländern wird ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

 

Gut drei Wochen nachdem DIE LINKE den Gesetzentwurf vorgelegt hat, reagierte die SPD-Fraktion immerhin mit einem eignen „Positionspapier zur Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik für bezahlbares Wohnen und Bauen“. Einige Punkte wurden aus unserem Gesetzentwurf übernommen. Das ist gut.

Aber:  Weder ist daraus eine parlamentarische Initiative mit der Union erwachsen, noch hat sich das Abstimmungsverhalten der SPD-Abgeordneten im Haushaltsausschuss verändert. Im Gegenteil: Bei der Behandlung des Gesetzentwurfes haben die Berliner SPD-MdBs den Saal verlassen und bei sämtlichen Liegenschaftsveräußerungen zugestimmt. Und das ist schlecht!

In Berlin haben Mieterinitiativen  einen Volksentscheid über ein „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung in Berlin“ auf den Weg gebracht. So etwas brauchen wir auch auf der Bundesebene.

 Nehmen Sie unser Gesetz an. Dann kann aus dem Bundes-Miethai ein Wohnungseigentümer mit sozialer Verantwortung werden. Und das ist dringend erforderlich.

Quelle: http://linksfraktion.de/reden/wohnen-grundrecht/

Höhere Leistungen für Haushaltsangehörige im SGB XII erreicht

Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen sowie der LINKEN wirkt zugunsten der Betroffenen im SGB XII.

Endlich reagiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juli 2014 zur bisherigen Einstufung von haushaltsangehörigen, nicht verpartnerten Leistungsberechtigten im SGB XII in die Regelbedarfsstufe 3. Den Betroffenen – vielfach Menschen mit Behinderungen, die im Haushalt ihrer Eltern leben –  ist durch diese Praxis seit April 2011 der anerkannte Bedarf um 20 Prozent – etwa 80 Euro pro Monat – reduziert worden. Das Bundessozialgericht stellte bereits im Juli 2014 klar, dass diesen Menschen der volle Regelbedarf zusteht. Am Dienstag, den 24. März 2015, wurde diese Grundsatzentscheidung vom BSG in weiteren Entscheidungen bestätigt.

Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes 2011 war die Regelbedarfsstufe 3 hochgradig umstritten. Bereits zu diesem Zeitpunkt forderte Die LINKE forderte den vollen Regelbedarf statt der Regelbedarfsstufe 3. Der Vermittlungsausschuss vereinbarte eine Protokollnotiz, wonach die Regelbedarfsstufe 3 überprüft und insbesondere für Menschen mit Behinderungen abgeschafft werden sollte. Die Bundesregierung hat seitdem zwar einen Bericht geschrieben, in der Sache selbst aber keine Bewegung gezeigt. Die Kürzung blieb und wurde ausdrücklich als sachgerecht beschrieben.

Selbst die eindeutige Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Juli 2014 hat die Bundesregierung lange Zeit ignoriert. Die Länder wurden aufgefordert, das Urteil zunächst nicht für vergleichbare Fälle anzuwenden. Die Reaktion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Urteilsbegründung – niedergelegt in einem Rundschreiben an die obersten Landessozialbehörden – lautete knapp zusammengefasst: Das Bundessozialgericht hat das Gesetz völlig falsch verstanden. Zudem habe das Gericht seine Kompetenzen überschritten. Insofern kam die Kehrtwendung der Bundesregierung am 16. März 2015 völlig überraschend und ist auf den Protest von Betroffenen, der Öffentlichkeit und der LINKEN zurückzuführen.

Das Bundesministerium kündigt nun eine Übergangsregelung an, die im Wege einer abweichenden Bedarfsfeststellung die Bedarfe der betroffenen Leistungsberechtigten um 20 Prozent auf das Niveau der Regelbedarfsstufe 1 anhebt. Eine gesetzliche Neuregelung wird aber erst im Rahmen der anstehenden Neufestlegung der Regelbedarfe 2016 angekündigt.

Die Anhebung der Leistungen für Leistungsberechtigte ist nachdrücklich zu begrüßen.

Trotzdem: Es bleiben Baustellen, die umgehend zu bearbeiten sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weigert sich unverändert das Urteil des Bundessozialgerichts konsequent umzusetzen. Statt die Leistungsberechtigten schlicht – wie vom BSG gefordert - in die Regelbedarfsstufe 1 mit höheren Leistungen einzustufen, geht das BMAS einen rechtlich unsicheren und komplizierten Weg. Das Ministerium behält sich zugleich in Bezug auf die endgültige Regelung alle Optionen offen.  Außerdem ist offen, wie mit den Betroffenen umgegangen wird, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen.

DIE LINKE fordert dagegen: Die Regelbedarfsstufe 3 mit geringeren Leistungen für volljährige Leistungsberechtigte gehört definitiv abgeschafft. Dies muss kurzfristig gesetzlich festgeschrieben werden. Dabei müssen auch bestehende Ungleichbehandlungen in den verschiedenen Systemen der Grundsicherung (SGB XII und SGB II / Hartz IV) korrigiert werden. Volljährige Leistungsberechtigte, die aufgrund ihrer Erwerbsfähigkeit Hartz-IV-Leistungen beziehen und nicht Gegenstand der BSG- Entscheidungen waren, müssen auch immer den Regelbedarf nach Stufe 1 erhalten. Die bestehende Sonderregelungen für die unter 25-Jährigen im SGB II (Hartz IV) gehören ebenfalls abgeschafft.

linksfraktion.de, 26. März 2015

Quelle: http://linksfraktion.de/nachrichten/hoehere-leistungen-haushaltsangehoerige-sgb-12-erreicht/