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US Geheimgericht Fisc: Telefondaten sind nicht Teil der Privatsphäre 

Das Gericht prüfte, ob diese gängige Praxis der Telefonanbieter im Widerspruch zu den Bürgerrechten steht, die im 4. Zusatzartikel der Verfassung der USA als Bestandteil der "Bill of rights" diesbezüglich festgelegt sind. Sie soll die Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen. 

Bisher hatte formal das Smith-Maryland-Gesetz über  30 Jahre lang US Bürger diesbezüglich vor staatlichen Eingriffen geschützt. (siehe unten).

Das US-Geheimgericht FISC hat entschieden, Verbindungsdaten, wie sie US-Telefonanbieter speichern und an Behörden weitergeben, fallen nicht unter den in der Verfassung festgelegten Schutz der Privatsphäre. Das geht aus einem Dokumentdes Foreign Intelligence Surveillance Court vom 29. August diesen Jahres hervor die nun freigegeben wurde. Demnach ist das Gericht überzeugt, dass die Kunden wissen, dass ihre Verbindungsdaten von den Providern gespeichert werden. Deswegen könnten sie auch nicht erwarten, dass die Regierung darauf keinen Zugriff bekommen würde. Die Weitergabe der Daten sei deshalb auch keine Durchsuchung und ein richterlicher Beschluss unnötig.

 Demnach erhält die US-Regierung jeweils für 90 Tage die Erlaubnis, von Telefonanbietern die Verbindungsdaten aller Kunden anzufordern. Für die Mehrzahl der US-Amerikaner bedeutet das, dass die NSA bei jedem ihrer Anrufe über die gewählte Nummer, die Uhrzeit und Länge des Anrufs sowie wohl auch den Standort informiert werde. Diese Enthüllung hat in den Vereinigten Staaten für deutlich mehr Diskussionen gesorgt, als die Berichte über andere Überwachungsmaßnahmen.

Gegenüber dem britischen Guardian bezeichnete ein Anwalt der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) diese Auffassung des Gerichts als problematisch.

Damit dürfte auch die Rechtsstaatlichkeit in den USA selber grundsätzlich in Frage gestellt sein. Die Stasi der USA, die sich "Homeland Security" nennt, hat jetzt diesbezüglich völlige Handlungsfreiheit   

In der nun veröffentlichten Entscheidung des FISC steht darüber hinaus, dass bislang keiner der Provider der Weitergabe widersprochen habe, obwohl es dazu ein festgelegtes Verfahren gebe. Damit stehen die Telefonanbieter den Forderungen der Regierung offenbar deutlich unkritischer gegenüber als mehrere größere Internetanbieter die derzeit gegen Überwachungsprogramme klagen.

http://www.infosecurity-magazine.com/view/34587/fisc-releases-its-reasoning-mass-collection-of-telecoms-metadata-does-not-contravene-the-fourth/

http://www.infosecurity-magazine.com/view/33998/users-have-no-expectation-of-privacy-in-gmail-says-google