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500 "volksdeutsche" rechtsradikale Gefährder auf der Flucht 

Leider droht diesen deutschen Rechtsradikalen weder die Abschiebung noch der Entzug der Staatsbürgerschaft, die  die CDU rechtspopulistisch geprägte politische Klasse nur bei deutschen Muslimen beispielsweise als Rückkehrer aus Syrien andenkt. 

Rechtsradikale werden da eher mit Samthandschuhen angepackt und unter Artenschutz gestellt.

 In Deutschland sind 497 Rechtsextreme auf freiem Fuß, obwohl nach ihnen gefahndet wird. 657 Haftbefehlekonnten – Stand Ende März – nicht vollstreckt werden. Gegen einige von ihnen liegen mehrere Haftbefehle vor.

Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linke-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Sie sind im März 2019 im Vergleich zur vorhergehenden Zählung im September 2018 gestiegen: von 605 auf 657 Haftbefehle, von 467 auf 497 Gesuchte.

44 gesuchte oder verurteilte Straftäter sind im Ausland

Indes waren die Sicherheitsbehörden nicht etwa untätig. Im selben Zeitraum hatten sie vielmehr 305 Haftbefehle vollstreckt. Und trotzdem nahm die Gesamtzahl weiter zu. Der Fahndungsdruck zeige „ganz offensichtlich wenig abschreckende Wirkung“, beklagt Linken-Politikerin Ulla Jelpke im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die Innenpolitikerin spricht von „alarmierenden Zahlen“. Vor fünf Jahren waren „nur“ 253 Neonazis zur Fahndung ausgeschrieben. Die plausibelste Erklärung für den rasanten Anstieg seither sind die zahlreichen Angriffe auf Asylbewerber und Flüchtlingsunterkünfte gerade nach dem Jahr 2015.

Unabhängig davon steigt seit Jahren die gesamte Zahl der „offenen Haftbefehle“. Im März 2019 waren es bundesweit 185.736 – 10.000 mehr als im Vorjahr. Ein Höchststand. Ist das eine Gefahr für die innere Sicherheit?

Erfolglosigkeit weckt Erinnerungen an NSU-Morde

Beunruhigend und im Allgemeinen nicht zu fassen ist, dass der Staat das Recht nicht durchsetzt. Außerdem weckt die Erfolglosigkeit Erinnerungen an Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die drei Neonazis waren untergetaucht und hatten als „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) Anschläge verübt.

Warum Haftbefehle im rechten Milieu nicht vollstreckt werden, geht aus Jelpkes Parlamentsanfrage nicht hervor, insbesondere nicht, ob die Personen sich bewusst abgesetzt haben, also untergetaucht sind. 44 Verdächtige oder verurteilte Straftäter hielten sich im Ausland auf, überwiegend in Europa, von Russland bis Portugal, am häufigsten beim Nachbarn Österreich.

In 18 der 657 Fälle ging es um politisch motivierte Gewaltdelikte, zumeist um Körperverletzungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. 

In 90 Fällen bestanden Haftbefehle wegen Straftaten mit politisch motiviertem Hintergrund: Volksverhetzungen, Beleidigungen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Die übrigen Fälle ordnet die Bundesregierung nach eigenen Angaben dem Bereich der Allgemeinkriminalität zu: Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Sozialleistungen und Verkehrsdelikte.

Jeder Polizeikontakt führt normalerweise zur sofortigen Festnahme

In der Praxis werden die Haftbefehle in den Fahndungsdateien gespeichert. Jeder Polizeikontakt, zum Beispiel bei Grenz- und Verkehrskontrollen, führt zur sofortigen Festnahme. Nicht wenige erledigen sich allerdings schlicht durch die Zahlung einer Geldbuße.

In der Praxis kommt die Polizei nicht dazu, Neonazis zu suchen, die wegen weniger schwerer Straftaten gesucht werden. Salopp gesagt ist die Fahndung ein Massengeschäft. Die Polizei ist personell überfordert. Ihr bleibt nichts anderes übrig, als Prioritäten zu setzen.

Stufe 1: Terrordelikte. Stufe 2: Gewaltdelikte (115 Fahndungen). Alle sonstigen Delikte kommen auf der Prioritätenliste an dritter Stelle, unabhängig davon, ob sie politisch motiviert sind oder nicht. Sie machen bei den Rechtsextremisten den Großteil der Haftbefehle aus, genau 529 Fahndungen. Dazu kamen 13 Haftbefehle ausländischer Behörden.

Wegen eines „Hitlergrußes“ wird man in der Regel keine groß angelegte Razzia unternehmen oder gar Zielfahnder einsetzen. Letztlich muss man jeden Einzelfall bewerten. Besteht Fluchtgefahr? Ist es vielleicht taktisch geboten, einen Zugriff hinauszuschieben?