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Deutsche Justiz beugt sich  kapitalistischer Wegwerfmentalität und der Verwertungslogik - Küken schreddern erlaubt - Containern verboten 

Der angeblich real existierende  Rechtsstaat beugt sich in letzter Zeit mehrfach der kapitalistischen Verwertungslogik und  der Wegwerfmentalität der konsumistischen Wirtschaftsordnung. 

Das Schredern von Küken bleibt trotz entgegengesetzterBestimmungen im Tierschutz zum Wohle der Produzenten auch weiterhin erlaubt, während das Containern der Armen verboten bleibt, obwohl die Supermarktkonzerne bis zu  50 % und mehr ihrer Lebensmittel unverkauft auf den Müll werfen.

Heute nennt man das nur nicht mehr Klassenjustiz im Interesse der herrschenden Klasse und der Konzerne sondern Rechtsstaatlkichkeit.

Jeden Tag werfen Supermärkte große Mengen unverkaufter Lebensmittel weg - wegen abgelaufener Mindesthaltbarkeitsdauer oder Druckstellen. Viele der weggeschmissenen Lebensmittel sind aber noch essbar. Doch wer das Essen aus den Abfallbehältern nimmt, begeht nach geltendem Recht in Deutschland einen Diebstahl oder Hausfriedensbruch. Das wollte der Hamburger Justizsenator Till Steffen nun ändern - aber ist daran nun gescheitert.

Das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallbehältern, das sogenannte Containern, bleibt auch weiterhin eine Straftat. Steffens Antrag auf Legalisierung lehnten die Justizminister der Länder bei ihrem Treffen in Lübeck mehrheitlich ab, wie Steffen mitteilte. Stattdessen hätten sie einen Alternativbeschluss gegen Lebensmittelverschwendung gefasst: Der Bund solle es demnach großen Anbietern einfacher machen, Lebensmittel freiwillig und ohne Nachteile an Dritte, etwa an die Tafeln, abzugeben.

"Es versteht kein Mensch"

Steffen zeigte für die Entscheidung kein Verständnis: "Es versteht kein Mensch, warum die Entnahme von Müll bestraft werden muss", sagte der Grünen-Politiker. In Deutschland würden jedes Jahr Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. "Dass Menschen auch noch strafrechtlich verfolgt werden, die beim Containern gegen diese Verschwendung aktiv werden, halte ich für falsch."

Laut Steffen scheiterte sein Vorstoß am Widerstand der unionsgeführten Ministerien. "Wie beim Klimaschutz merkt man auch hier, wie weit sich CDU und CSU von der Bevölkerung entfernt haben und der Realität verweigern", kritisierte er.

Kritik auch von den Tafeln

Der Dachverband Tafel Deutschland hätte sich ebenfalls eine Entkriminalisierung des "Containerns" gewünscht, forderte aber zugleich ein gesellschaftliches Umdenken. Die Debatte gehe völlig an den Ursachen der Lebensmittelverschwendung vorbei, sagte der Vorsitzende Jochen Brühl der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Jeder Einzelne könne bei sich selbst beginnen und sein Einkaufsverhalten überdenken.  

Demgegenüber bleibt das Vernichten von Tieren erlaubt, die der kapitalistischen Profit- udn Verwertungskogik im Wege stehen.

Das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht bleibt vorerst rechtmäßig. Bis zur Einführung alternativer Verfahren dürften Brutbetriebe weiter so vorgehen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Jedes Jahr werden allein in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach der Geburt getötet. Das darf auch vorerst so bleiben, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter hatten abzuwägen, ob Brutbetrieben die Aufzucht der Tiere wirtschaftlich zuzumuten oder ob das Töten der Küken ethisch vertretbar ist. Das Ergebnis: Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

Männliche Küken sind für die Fleisch- und Eierproduktion ungeeignet. In der EU wird es deshalb geduldet, dass sie in der Legehennenzucht innerhalb von 72 Stunden nach ihrem Schlüpfen geschreddert oder vergast werden. 

So stellt sich die Klassenjustiz in den Dienst der Konzerne und im Zweifelsfalle auch gegen die Verbraucher - ganz so wie die politische Klasse auch.