Europaparlament billigt Urheberrechtsreform

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Der umstrittene Vorschlag zur Reform des EU-Urheberrechts hat im EU-Parlament eine Mehrheit gefunden.

348 Europaabgeordnete stimmten am Dienstagmittag dafür, 274 dagegen. 36 Abgeordnete enthielten sich. Zuvor war ein Antrag knapp gescheitert, Änderungen zu einzelnen Artikeln noch zu erlauben.

Teil der Reform sind so auch die von Netzaktivisten heftig kritisierten Artikel 11 und 13. Artikel 11 sieht die Einführung eines EU-Leistungsschutzrechts vor.

Artikel 13, der in der offiziellen deutschen Übersetzung der Richtlinie mittlerweile Artikel 17 heißt, dürfte dazu führen, dass viele Internetplattformen Upload-Filter einsetzen müssen - obwohl das Wort Uploadfilter selbst im Vorschlag nicht vorkommt.

Vergangenen Samstag waren in Städten wie Berlin und München Zehntausende gegen die Reformpläne auf die Straße gegangen. In den Wochen zuvor hatte es schon vor allem gegen Artikel 13 Proteste gegeben, unter anderem mehrfach in Köln.

Auch das EU-Leistungsschutzrecht war und ist ein Reizthema - das bereits 2013 in Kraft getretene deutsche Leistungsschutzrecht etwa gilt als dysfunktional.

Der Verband der Verleger jubelt schon: „Das Europäische Parlament bekennt sich mit seiner heutigen Entscheidung zu einer starken und vielfältigen Kreativwirtschaft. Es macht den Weg frei für ein faires, modernes und zukunftsfähiges Urheberrecht. Die heute beschlossene Reform stärkt Urheber und Verlage, befreit Nutzer von der Haftung und zwingt Onlineplattformen in eine angemessene Verantwortung. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Europaabgeordneten, stellvertretend bei Axel Voss und Helga Trüpel, die dafür gekämpft haben, dass die geistige Leistung der Kreativen respektiert wird“, schrieb Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, in deren Pressemitteilung. Auch der BVMI, der Branchenverband der großen Plattenlabels, hat Grund zur Freude.

Ein schwarzer Tag für die Freiheit im Internet!

Die noch amtierende Abgeordnete der Piraten, Julia Reda, beschreibt den heutigen Dienstag als einen schwarzen Tag für die Freiheit im Internet.

Uploadfilter sind der umstrittenste Teil der Urheberrechtsreform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor Veröffentlichung prüfen. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Filtern, die für kleine Anbieter teuer und schwer umsetzbar sind und bei den großen Plattformen oft fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegen. Ausnahmen gelten nur für Anbieter, die jünger sind als drei Jahre und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen.

Der Gesetzestext ist Ergebnis jahrelangen Tauziehens. Anstoß für die Reform war ein Vorschlag des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger, einem CDU-Politiker mit guten Kontakten zu Lobbyisten und der Industrie. Schon im Erstentwurf legte die Kommission das klare Ziel fest, die Position der Rechteinhaber zu stärken. Neben den Uploadfiltern enthält das nun beschlossene Gesetz in Artikel 11 auch ein EU-weites Leistungsschutzrecht. Auf zeitgemäße Ideen wie einem Recht auf Remix und großzügige Ausnahmeregeln für nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten („Fair Use“) verzichteten die Vorschläge hingegen.

Axel Voss und die Verlagslobby

Wichtigster Freund der Rechteinhaber im EU-Parlament ist der Abgeordnete Axel Voss. Der CDU-Politiker schrieb als Berichterstatter den Gesetzesvorschlag des Parlaments. Dabei blieb er stets nahe an Ideen der Musik- und Verlagslobby.

Das Gesetz soll nach Vorstellung seiner Befürworter geistiges Eigentum im Internet schützen. Es werde einen Rechtsrahmen für große Konzerne wie Youtube schaffen, durch den „Eigentümer nicht bestohlen werden“, sagte Voss bei der Debatte vor der Abstimmung. „Wollen wir im Internet am Ende alles erlauben, oder haben wir noch den Schutz von Werten?“, fragte Voss. Sein Vorschlag nimmt dabei in Kauf, weite Teile des Internets der Filterpflicht zu unterwerfen. Die meisten seiner konservativen Fraktionskollegen unterstützen ihn dabei.

Jedoch stimmten in der Debatte nicht alle Konservativen zu. Artikel 13 sei von Beginn an im Parlament umstritten gewesen, erinnerte der polnische Abgeordnete Michal Boni von der konservativen Partei „Bürgerplattform“. Die Filter seien nicht in der Lage, zwischen legitimer und illegitimer Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterscheiden – und stellten darum eine Gefahr dar. Auch in anderen Fraktionen gab es große Verwerfungen – etwa bei den Grünen, wo die in der Fraktion sitzende Piratin Reda der Reform-Befürworterin Helga Trüpel gegenüberstand.

Eiertanz der GroKo

Einen besonders merkwürdigen Eiertanz gaben die deutschen Regierungsparteien. Der CDU-Abgeordnete Voss gestaltete die Reform federführend mit und ignorierte dabei die Passage im Koalitionsvertrag mit der SPD, der die Filterpflicht als „unverhältnismäßig“ bezeichnet. Justizministerin Katarina Barley stimmte als Vertreterin Deutschlands im Rat für die Reform, ihre Parteikollegen im Parlament jedoch dagegen. Die CDU kündigte indes nach Druck in der eigenen Partei an, die Uploadfilter bei Umsetzung der EU-Richtlinie nicht in nationales Recht zu übernehmen – ein in seiner Praktikabilität etwas zweifelhafter Vorschlag.

Für Aufregung im Parlament sorgte vor der Abstimmung ein Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Blatt berichtete am Vorabend der Abstimmung, CDU-Minister Peter Altmaier habe in einem Kuhhandel mit der französischen Regierung zugestimmt, geplante Ausnahmen zum Artikel 13 im Austausch für die Zustimmung zur Nord-Stream-2-Gaspipeline fallenzulassen. Das lässt sich in der Substanz nicht verifizieren, der Sozialdemokrat Tiemo Wölken verwies jedoch in der Debatte auf den Artikel und verlangte von der CDU Aufklärung.

Snowden sagt #NieMehrCDU

Nach der Abstimmung zeigten sich Stimmen aus Politik und Zivilgesellschaft entsetzt über das Ergebnis. NSA-Aufdecker Edward Snowden schrieb in einer deutschsprachigen Twitter-Nachricht, dass die CDU gegen die Internetfreiheit gestimmt habe und es dafür bei der EU-Wahl Konsequenzen geben müsse. Abgeordnete der SPD, der FDP, der Grünen und der Linken sowie der digitalen Bürgerrechtsorganisation EDRi und des EU-Konsumentenschutzverbandes BEUC zeigten sich über das Ergebnis enttäuscht.

Die Urheberrechts-Richtlinie ist nun beschlossen, muss allerdings noch von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. 

Doch im Kern steht nun fest: Wer künftig Youtube, Facebook und selbst kleine Plattformen nutzt, muss damit rechnen, dass seine Inhalte wegen echter oder bloß angeblicher Urheberrechtsverletzungen plötzlich verschwinden.

Leider stimmten auch 5 Mitglieder der Europa-Linksfraktion sowie 4 Grüne für das Gesetz. So ermöglchten auch Linke die Mehrheit für dieses Gesetz.