Venezuela: Merkel Regime begeht Völkerrechtsbruch 

Gutachten des Bundestags sieht "starke Gründe", die deutsche Politik als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuela zu bewerten

In der laufenden Debatte um den venezolanischen Gegenpräsidenten Juan Guaidó hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Anerkennung des Oppositionspolitikers durch die Bundesregierung und weitere westliche Staaten in Frage gestellt. Es gebe "starke Gründe" für die Annahme, dass es sich bei der Anerkennung Guaidós um eine "Einmischung in innere Angelegenheiten" handelt, heißt es in einer zehnseitigen Ausarbeitung der Bundestagsjuristen. Den Sachstand hat der Abgeordnete der Linksfraktion, Andrej Hunko, in Auftrag gegeben. Die Autoren bezeichnen die Frage, ob die Anerkennung Guaidós als unzulässige Intervention zu bewerten ist, als "durchaus berechtigt".

Das Gutachten hebt hervor, dass für die Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit von großer Bedeutung sei, ob es sich um eine "vorzeitige Anerkennung" handele. Diese liege vor, wenn eine Anerkennung erfolge, "bevor die neue Staatsgewalt sich endgültig durchgesetzt hat". Das Urteil darüber sei allerdings von politischem Ermessen abhängig. Ob die "tatsächlichen Voraussetzungen" für eine vorzeitige Anerkennung vorlägen, wollte der Wissenschaftliche Dienst jedoch nicht beurteilen. Dies könne "mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zweifelsfrei festgestellt werden".

Tatsächlich hat der bisherige Präsident der oppositionell dominierten Nationalversammlung, Guaidó, keine über das Parlament hinausgehende Rückendendeckung. Die Armee, die Justiz, die Wahlbehörde und weitere zentrale Institutionen des Staates stehen weiterhin an der Seite von Präsident Nicolás Maduro. In dieser Situation nutzt Guaidó die Anerkennung ausländischer Regierungen gerade, um seine innenpolitische Position zu stärken. So traf er diese Woche mit europäischen Diplomaten zusammen, darunter mit dem deutschen Botschafter Daniel Kriener. Die Bundesregierung hatte Guaidó unlängst nach einem achttägigen Ultimatum anerkannt. Auch bei dieser Fristsetzung gelten "letztlich die gleichen Leitvorstellungen wie für die Anerkennung selbst", heißt es im Bundestagsgutachten.
 
weiter auf Heise Online  lin im Anhang 
 
https://www.heise.de/tp/features/Juristen-stellen-Anerkennung-von-Venezuelas-Gegenpraesidenten-in-Frage-4303114.html?fbclid=IwAR0HFVKwSvrWGR7s0LcV3Yrpx6mKi_YE9_NvLeHaJUQuiFHX52anJ8NL7L4