Das Hartz IV Sanktionsregime und der befangene "CDU- Richter"

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob das Existenzminimum also der Hartz IV Regel-Satz überhaupt gekürzt werden darf. 

Zahlreiche untergeordnete Urteile hatten das Sanktionsregime an sich schon oftmals in Frage gestellt. 

Ein CDU Kader der politischen Klasse wurde zum Bundesveraffungsrichter, weil die politische Klasse insbesondere aus CDU und SPD, die das Land seit 70 Jahren regiert, die Zusammensetzung des Gerichts mitbestimmt. 

Die Bundestags-Linksfraktion hat  zudem den neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, vor der Verhandlung über Sanktionen im Hartz-IV-Gesetz als befangen kritisiert.

»Er sollte sich an der Urteilsfindung nicht beteiligen«, sagte der LINKEN-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch der »Rheinischen Post« vom Dienstag. Es sei »durchaus problematisch«, das Harbarth Gesetze mitbeschlossen habe, die nun vor dem Verfassungsgericht auf dem Prüfstand stünden.

Der Erste Senat des Verfassungsgerichts, dessen Vorsitzender Harbarth seit Anfang Dezember ist, verhandelt am Dienstag über die Frage, ob Abzüge vom Hartz-IV-Satz als Strafe etwa für versäumte Termine oder abgelehnte Jobs mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Harbarth hatte als CDU-Abgeordneter im Juni 2018 für die Beibehaltung der Sanktionen gestimmt. Deshalb ist er als befangen zu beurteilen. 

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe muss darüber entscheiden, ob die Vorschriften zu möglichen Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld II verfassungswidrig sind. Diese Ansicht vertritt das Sozialgericht Gotha, das deshalb das Verfassungsgericht anrief. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte vor dem Termin in Karlsruhe eine Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen. »Es kann nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht sein, Menschen durch eine Kürzung einer staatlichen Leistung in ein Leben unterhalb des Existenzminimums zu schicken«, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der »Augsburger Allgemeinen« vom Dienstag. Es müsse »endlich Schluss gemacht werden mit dem negativen Menschenbild, das hinter der Agenda 2010 steht«.

»Die Agenda 2010 geht davon aus, dass die Menschen von Grund auf faul sind, dass man ihnen Beine machen muss, dass sie, wenn man ihnen das Existenzminimum gibt, keine Lust mehr zum Arbeiten hätten und man sie deshalb sanktionieren muss«, sagte Schneider. Dabei würden die meisten Hartz-IV-Bezieher ohnehin einer Arbeit nachgehen: »Von den 4,4 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern sind nur 1,4 Millionen arbeitslos.« Eine Abschaffung der Sanktionen sei dabei auch vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten. Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele,
ist überzeugt, die Sanktionen führten zu einer systematischen Unterschreitung des Existenzminimums und somit zu einer Grundrechtsverletzung.