SPD Chefin Andrea Nahles mit dem "Recht auf Arbeit" auf Stalin-Kurs 

Andrea Nahles propagiert als SPD Chefin weder die sozialistische Einparteienherrschaft, noch propagiert sie die "Diktatur des Proletariats"  als Herrschaft der 99 % gegen die 1 % Oligarschen-Herrschaft des Monopolkapitals-  doch ausgerechnet die von Josef Stalin in der Sowjetunion - Verfassung von 1936 durchgesetzte Forderung auf ein "Recht  auf  Arbeit" unterstützt die Parteichefin der SPD als aktuelle SPD Forderung.

Arrogant und  einfältig ergänzt die SPD Chefin, dass die SPD schliesslich für ein "Recht auf Arbeit " sei und nicht für ein "Recht aufs Nichtstun" - also gegen  eine menschenwürdige Grundsicherung ohne Arbeitszwang und ohne Sanktionsregime.  

Allerdings hiess es in der Stalin-Verfassung  in einer noch krasseren Auslegung  des damals üblichen Arbeitsfetisch auch, dass  wer nicht arbeiten wolle auch nicht essen solle. 

Allerdings haben neben dem bösen Stalin auch bürgerliche Politiker und der Ex SPD Chef Müntefering schon gesagt, dass jemand nichts essen solle, wenn er nichts arbeiten will. 

Ich finde dieses Zitat trägt erheblich dazu bei, sich ein Bild von Münte zu machen. Gefallen ist es auf einer Fraktionssitzung aufgrund Ottmar Schreiners Kritik an HARTZ IV

Das Zitat heißt richtig: Wer nicht arbeitet, soll auch nichts essen.

... ist aber keinesfalls ein Original-Münte-Spruch (siehe auch den von dir verlinkten Zeit-Artikel: "Müntefering habe lediglich eine Weisheit aus den frühen Tagen der Sozialdemokratie zitiert, sagte er. Dies habe er auch selbst so gesagt."). Auch Friedrich Naumann hat es im Jahr 1919 in seinem "Versuch volksverständlicher Grundrechte" gebraucht.

Ursprünglich soll es wohl aus der Bibel stammen, dazu kann ich als Heide aber keine weitere Auskunft geben. --slg 19:06, 13. Sep. 2009 (CEST).

Da stellt sich allerdings die Frage, warum die SPD diese Forderung in der Bundesrepublik nie durchgesetzt hatte und es auch anders als in der DDR Verfassung im Grundgesetz nie umgesetzt wurde und die SPD es auch nie versuchte umzusetzen.

In der DDR Verfassung, die an die sowjetische verfassung von 1936 anknüpft heisst es : 

In der  DDR  wurde jedem Bürger durch die Verfassung der DDR bis 1989 das Recht auf Arbeit zuerkannt.

Dieses Grundrecht wurde auch nahezu vollständig umgesetzt, so dass fast jeder DDR-Einwohner im arbeitsfähigen Alter einen Arbeitsplatz hatte, abgesehen von Abiturienten und Studenten.

Darüber hinaus war es in der DDR relativ einfach einen Arbeitsplatz zu finden, da in der DDR in sehr vielen Betrieben auf Grund der weitgehend mangelnden Automatisierung der DDR-Industrie Arbeitskräfte gesucht wurden.

Auch die DDR hatte diejenige UNO-Menschenrechtserklärung unterzeichnet, die jedem Menschen das Recht auf Arbeit zubilligt.

„Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.“

– Artikel 24 (1) der DDR-Verfassung

„Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger. Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.“

– Artikel 24 (2) der DDR-Verfassung in der Fassung vom 7. Oktober 1974.  Die erste Fassung  stammt von 1949. 

Auf der Grundlage einer verfassungsmäßigen Pflicht zu einer „gesellschaftlich nützlichen“ Arbeit kriminalisierte die Strafrechtsordnung der DDR „asoziales Verhalten“:

„(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(2) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(3) Ist der Täter nach Absatz 1 oder wegen eines Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das sozialistische, persönliche, oder private Eigentum, die allgemeine Sicherheit oder die staatliche Ordnung bereits bestraft, kann auf Arbeitserziehung oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.“

In der europäischen Solzialcharta wurde das Recht auf Arbeit erst 1961 verankert. 

Nach Artikel 23[1] der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird es als elementares Menschenrecht betrachtet; diese Erklärung ist allerdings keine verbindliche Rechtsquelle ungleich Artikel 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Artikel 1 der Europäischen Sozialcharta von 1961. 

Jetzt kommt Andrea Nahles auf die Idee ausgerechnet in dem rechtspopulistischen  Springer-Oligarchen- Blatt "Welt" von diesem " Recht auf Arbeit " zu faseln. 

Elegant vergisst sie zu erwähnen, dass die SPD mit der neoliberal geprägten Agenda 2010 und dem Hartz IV Regime  einen Billiglohnsektor geschaffen hat, der Arbeit heute entwertet und oftmals zu Billigjobs degradiert, von dessen Ertrag man nicht mehr leben kann. 

Obwohl dieser Recht auf Arbeit in der BRD nie umgesetzt wurde. lehnt sie eine Grundsicherung  als existenzielle Mindestsicherung für alle ab. Damit fällt sie in die Zeit vor der Stalin-Verfassung zurück. 

Da muß die SPD sich nicht wundern, dass sie  bei Prognosen so konzeptionslos  und phrasenhaft im Osten mittlerweile unter 8 % der Wählerstimmen gefallen ist.