Drucken

Satire: Causa Weidel - Straffällg gewordenes AfD Germanenpack ausbürgern und abschieben 

Die ominöse Großspende aus der Schweiz bringt AfD-Fraktionschefin Weidel immer mehr in Bedrängnis. Die Staatsanwaltschaft geht einem Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz nach.

Wegen dubioser Spenden aus der Schweiz will die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, ermitteln. Es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz, teilte die Behörde mit. Schreiben zur nötigen Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität seien an den Bundestag geschickt worden.

Es sei aber nicht klar, ob tatsächlich eine Straftat vorliege, so Mathy. Ein Ermittlungsverfahren könne erst eingeleitet werden, wenn die Immunität der Bundestagsabgeordneten aufgehoben sei. Dafür gebe es eine Frist von 48 Stunden, die am Freitag endet.

Tags zuvor hatte der "Spiegel" berichtet, die Justiz gehe im Fall Weidel dem Verdacht der Verschleierung oder Umgehung der Rechenschaftslegung nach Paragraf 31d des Parteiengesetzes nach. Im Fall eines Verstoßes drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Anwalt auf unliebsame Journalisten angesetzt

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 waren mehr als 132.000 Euro in 18 Tranchen von einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen worden. Als Verwendungszweck war jeweils "Wahlkampfspende Alice Weidel" angegeben gewesen.

Die Co-Fraktionschefin soll das Geld unter anderem für Anwaltskosten und ihren Internetwahlkampf verwendet haben. Fraktionssprecher Christian Lüth bestätigte der Nachrichtenagentur AFP entsprechende Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Demnach beauftragte Weidel etwa einen Kölner Medienanwalt damit, gegen Journalisten vorzugehen.

Die Anwaltsrechnungen seien mit Weidels Einverständnis von der Bundesgeschäftsstelle der AfD an den Kreisverband Bodensee weitergeleitet und von einem Unterkonto, auf dem das Geld aus der Schweiz lagerte, beglichen worden. Der Anwalt habe nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" eine fünfstellige Summe verlangt.

Weiter habe der Kreisverband einen Mitarbeiter von dem Spendengeld bezahlt, der digitale Inhalte schaffen und Facebook-Werbung einkaufen sollte. Weidels Sprecher habe der "FAZ" die Rechnungsstellung an den Kreisverband bestätigt. Die Beträge hätten zwischen drei- bis zehntausend Euro gelegen.

Der AfD droht eine empfindliche Strafe

Spenden von mehr als 1.000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind nicht erlaubt. Es sei denn der Spender ist Deutscher. Die Identität von Weidels großzügigem Geber blieb aber bis zuletzt unklar. Die Schweizer Pharmafirma will die Tranchen "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen haben.

Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags – im Fall Weidel also mehr als 390.000 Euro.
 

Die Behörde sei wegen der Medienberichterstattung zur Parteispende und wegen einer Strafanzeige verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen, erklärte der Konstanzer Staatsanwalt Andreas Mathy. Am Dienstag sei in der Angelegenheit eine Strafanzeige gegen Weidel und weitere Mitglieder des Kreisverbandes Bodenseekreis eingegangen.