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Steuert der Verfassungsschutz die AfD mit - wie einst die NPD?

 

Nicht nur die frühere Parteivorsitzende Petry hat sich mit dem Chef des Verfassungsschutzes, Maaßen, getroffen sondern auch  ein AfD Politiker des sensiblen Rechtsausschußes des Bundestages.

Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, hat sich mit mehr AfD-Politikern zu persönlichen Gesprächen getroffen als bislang bekannt.

Mitte Juni kam Maaßen mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner in dessen Büro im Bundestag zusammen. Brandner ist Vorsitzender des Rechtsausschussses, in dieser Funktion habe Maaßen ihn angefragt, sagte Brandner der taz.

Das Treffen habe etwa eine Stunde gedauert, man habe über die Arbeit des Rechtsausschusses und den aktuellen Verfassungsschutzbericht gesprochen.

Um die AfD sei es  angebich nicht gegangen. Details über das Gespräch wollte Brandner nicht mitteilen, man habe Vertraulichkeit vereinbart.

Treffen zwischen dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses und dem Verfassungsschutzchef sind neu; in der vergangenen Legislaturperiode, als die Grüne Renate Künast dem Ausschuss vorsaß, gab es sie aber nicht.

„Es hat keinen Gesprächstermin mit Herrn Maaßen gegeben“, sagte Künast der taz.

„Das BfV gehört ja auch als nachgeordnete Behörde zum Innenressort.“ Soll heißen: Zuständig für den Verfassungsschutz ist der Innen- und nicht der Rechtsausschuss des Bundestages.

Das BfV wollte das Treffen nicht kommentieren. „Das BfV äußert sich zu vertraulichen Gesprächen im parlamentarischen Raum grundsätzlich nicht“, so eine Sprecherin.

Zuletzt hatten Veröffentlichungen einer ehemaligen AfD-Nachwuchspolitikerin für Wirbel gesorgt. In ihrem Buch hatte Franziska Schreiber, früher stellvertretende Vorsitzende der „Jungen Alternative“ in Sachsen, behauptet, Maaßen habe sich mehrmals mit der ehemaligen AfD-Chefin Frauke Petry getroffen und ihr Tipps gegeben, wie eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu vermeiden sei.

Die Treffen, die im politischen Berlin seit Längerem bekannt waren, hat das Innenministerium inzwischen offiziell bestätigt. Dementiert aber hat es Schreibers Aussage, Maaßen habe Petry Empfehlungen oder Ratschläge erteilt.

Auch AfD-Chef Alexander Gauland hat nach eigenen Angaben ein Gespräch mit Maaßen geführt. Dabei sei es um den Verdacht gegangen, dass es in der AfD-Fraktion einen „Einfluss­agenten Moskaus“ gebe, sagte Gauland in einem Interview.

Auch AfD-Chef Alexander Gauland hat ein Gespräch mit Maaßen geführt

Das Innenministerium teilte am Dienstag auf Anfrage der taz zu einem Treffen zwischen Brandner und Maaßen nur allgemein mit, Maaßen habe seit seinem Amtsantritt „etwa 196 Gespräche“ mit Politikern aller im Bundestag vertretenen Parteien geführt.

Brandner sagte zudem, bereits im März habe er sich mit dem Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer getroffen. Dabei sei es auch um die AfD gegangen. Grüne und FDP wollen Geheimdienstchef Maaßen im Innenausschuss des Bundestages zu den Treffen mit AfD-Politikern befragen.

Seit einiger Zeit wird öffentlich darüber debattiert, ob die Partei Alternative für Deutschland (AfD) durch den Verfassungsschutz beobachtet werden soll. Der Umgang mit der AfD wurde am 8. März 2018 nunmehr im Rahmen einer Tagung der Leiter der Verfassungsschutzbehördendes Bundes und der Länder in Köln diskutiert, die einvernehmlich folgende Feststellung getroffen haben:

Tatsächlich gibt es aber ein Fülle rechtsradikaler und  verfassungsfeindlicher  Aussagen wie von Björn Höcke u a AfD lern. ( Anm. Redaktion). 

„Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend prüft der Verfassungsschutzverbund fortlaufend, ob Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen. Auch im Falle der AfD werden offene Indizien wie Aktivitäten, Aussagen oder eine potenzielle Zusammen­arbeit mit extremistischen Gruppierungen gesichtet und bewertet, ob es sich um Einzelmeinungen und -agitationen oder um eine parteipolitische Leitlinie handelt.

Derzeit sind keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Beobachtung der AfD als Partei durch den Verfassungsschutzverbund begründen würden.“