CSU Mauerbau-Fetischisten attackieren das Dublin-Regime von rechts 

Obwohl das Dublin-Abkommen gemäß EU Recht nur die Aussengrenzen der EU "sichert" und  abschottet, will die CSU und Bundesinnenminister Seehofer die Grenzen auch innerhalb der EU dicht machen und Menschen  gegen den Geist der EU an den inner-europäischen Landesgrenzen zurückweisen.

Das ist allerdings gegen geltendes EU Recht und auch unmöglich - es sei denn man baut eine Mauer an der deutschen Außengrenze. 

Allerdings habe aber niemand die Absicht eine Mauer in Europa zu bauen  - will man dieses Vorhaben aber durchsetzen, wird man eine Mauer in Europa bauen müssen, da die tausende Kilometer lange EU Aussengrenze garnicht abgeschottet und dichtgemacht werden kann. 

Noch wehrt  sich Kanzlerin Merkel deshalb gegen den Bundesinnenminister der rechtspopulistisch-völkischen CSU, die im Wahlkampf in Bayern offensichtlich mit Themen der rassistischen AfD und mit völkischen Flüchtlingsthemen punkten  will. 

Doch diese völkisch-rechtspopulistische Abschottungs-Ideologie der Ultrarechten vertstößt gegen EU Recht. Auch deshalb sucht der Bundesinnenminister Seehofer (CSU)  auch  demonstrativ die Nähe zum Erzkonservatven Kurz, der mit Rassisten  als Bundeskanzler kooperiert - nachdem er sich vor geraumer Zeit mit  dem Rassisten Orban aus Ungarn traf.

Innenminister Seehofer CSU will Flüchtlinge  nämlich schon an den deutschen Grenzen zurückweisen, wenn sie bereits in einem anderen europäischen Land als Asylsuchende registriert wurden.

Auch Bayerns Ministerpräsident  Söder und  der völkisch denkende CSU-Landesgruppenchef Dobrindt  unterstützten diese Schnapsidee.  Der CSU-Ehrenvorsitzende Edmund Stoiber betrachtet das Ganze sogar als nicht verhandelbare Schicksalsfrage.

Bundeskanzlerin Merkel  und weitere führende CDU-Politiker haben hingegen juristische Bedenken und halten den CSU-Plan zudem für praktisch nicht umsetzbar. Das hindert aber rechtspopulistische Medien wie ZDF oder NTV nicht daran, dieses Thema medial zu puschen. 

Das aktuell geltende Dublin-Verfahren legt fest, dass ein Flüchtling grundsätzlich in dem Land Asyl beantragen muss, wo er zuerst den Boden der EU betreten hat. Für viele der Ankömmlinge sind das die südlichen Länder mit EU-Außengrenzen, insbesondere Griechenland oder Italien. Wegen dieser Festlegung gibt es auch die Möglichkeit, Asylbewerber, die sich in Deutschland aufhalten, in das Land ihrer ersten EU-Einreise zurückzuschicken - sofern sie dort registriert wurden.

Der Europäische Gerichtshof hat aber erst Ende Mai in einem Fall entschieden, dass EU-Mitgliedsländer Asylbewerber erst dann in einen anderen EU-Staat zurückschicken können, wenn sich die dortige Regierung dazu bereit erklärt hat. Mit anderen Worten: Jedes Land muss einem Wiederaufnahmegesuch stattgeben. Grundsätzlich gilt: Europarecht bricht deutsches Recht - und damit auch das deutsche Asylrecht, das eine Zurückweisung an der Grenze beinhaltet.

Euradac-Fingerprint-Registrierte sollen weltfremd an de Grenze abgewiesen werden. 

Es gibt eine ganze Menge möglicher Ausnahmen, die einer Rücküberstellung entgegenstehen können:

  • So können Gründe des Kindeswohls oder familiäre Bindungen für einen Verbleib in Deutschland sprechen. "Wenn es sich um einen unbegleiteten Minderjährigen handelt, ist in der Regel der Staat zuständig, in dem der Minderjährige sich aufhält", argumentiert die Organisation Pro Asyl. Oder es ist das Land, in dem die Familie des Jugendlichen lebt.
  • Das Deutsche Institut für Menschenrechte verweist außerdem darauf, dass katastrophale Aufnahmebedingungen im Ersteinreiseland ein Hinderungsgrund für die Rücküberstellung sein können. Das könne etwa einer Rückführung nach Griechenland entgegenstehen, wo bereits viele Flüchtlinge betreut werden müssen.

Natürlich hat trotzdem offiziell niemand die Absicht eine Mauer zu bauen - wer es glaubt wird selig.