Widerstand gegen  überharte Polizei-Abschiebegewalt steigt

Das völkisch -rechtspopulistische Medium NTV  spielt unterdessen die Klaviatur des besorgten Kleinbürgers, der den Rechtsstaat in Gefahr sieht.  

Syrer darf vorerst in Deutschland bleiben

Nach Protesten gegen Abschiebung in Witzenhausen: Demonstranten klagen gegen Polizeigewalt, Behörden  ermitteln

Währenddessen  lehnt die Gewerkschaft der Polizei Sammellager  als ankerzentren für Flüchtlinge ab, die Bundesinnenminister Seehofer als völkisch denkender Rechtspopulist der CSU durchsetzen will. 

Der Polizeieinsatz und der Protest gegen die Abschiebung eines Syrers werden die Justiz beschäftigen: Die Demonstranten haben Klagen eingereicht, die Beamten ermitteln wegen Landfriedensbruch.

Der Syrer war offiziell über Bulgarien in die EU eingereist und sollte aus diesem Grund in sein Ersteinreiseland rückgeführt werden. Mehrere Hausbewohner – laut Polizei vor allem Studenten – hätten jedoch schnell von der Abschiebung mitbekommen und diese zunächst „verbal begleitet“. Innerhalb kürzester Zeit sollen dann rund fünf Dutzend Demonstranten versucht haben, die Abschiebung mit einer Blockade vor dem Haus zu verhindern.

Dabei wurden die Polizeiautos umzingelt.Der Polizeieinsatz bei einer Demo gegen die Abschiebung eines Syrers aus Witzenhausen zieht weitere Kreise. Der für den Arbeitskreis Asyl Witzenhausen tätige Rechtsanwalt Sven Adam teilte am Dienstag mit, dass den zwei gegen den Polizeieinsatz bereits erhobenen Klagen "auf jeden Fall" weitere folgen werden. 

 

Die Polizei ermittelt ihrerseits gegen die Demonstranten: Als Straftatbestände nennt Thomas Beck, Leiter der Polizeidirektion Werra-Meißner, tätliche Angriffe auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, (gefährliche) Körperverletzung, gemeinschädliche Sachbeschädigung, Nötigung und einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs.

Währenddessen bestätigt das Regierungspräsidium (RP) Kassel: Die Abschiebung hätte gar nicht angeordnet werden dürfen.

Etwa 60 Personen wollten in der Nacht zu Montag die Abschiebung eines 27-jährigen Syrers verhindern. Die Polizei teilte mit, dass dabei Beamte mit Reizgas besprüht sowie getreten und geschlagen worden seien. Dabei sollen auch Steine geworfen worden sein. Die Demonstranten dementieren dies vehement, sie sprechen ihrerseits von "Polizeigewalt". Etwa ein Dutzend Protestierende sollen verletzt worden sein. Die Polizei beklagt nach eigener Aussage mehrere Verletzte.

Erst auf der Fahrt zum Frankfurter Flughafen wurde den Beamten laut Polizei mitgeteilt, dass die Abschiebung nicht rechtens sei. Das hatte das Verwaltungsgericht Kassel bereits im Januar 2017 entschieden, da der Mann nach Bulgarien hätte abgeschoben werden sollen. Unabhängig davon hat das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch aus bislang nicht bekannten Grünen laut einem RP-Sprecher im Oktober 2017 den Werra-Meißner-Kreis informiert, dass die Abschiebung seit Mai 2017 "bestandskräftig" sei.

Das Regierungspräsidium hat nach eigenen Angaben bis zur Einleitung der Abschiebung nicht gewusst, dass der Mann nicht abgeschoben werden darf. Erst die Rechtsanwältin des Syrers habe die Behörde darüber informiert, sagte der RP-Sprecher. "Nach mehrfacher telefonischer Rücksprache" mit dem BAMF sei die Abschiebung dann gestoppt worden.

Mindestens ein Demonstrant hat laut Rechtsanwalt Adam Strafanzeige gegen unbekannte Beamte wegen Körperverletzung im Amt gestellt. "Ich bin mir sicher, dass auch hier weitere folgen werden." Die Polizei selbst spricht von "einer schweren Frage", ob der Einsatz angemessen gewesen sei. "Die Blockade ist trotz mehrfacher Aufforderung nicht aufgelöst worden. Wäre sie es, dann wäre das alles nicht passiert." Ob all das juristische Folgen hat, wird nun weiter untersucht. (lhe/fst)

Auch gegen die Abschiebung eines Togolesen organisierte sich ein breiter  Widerstand der Lagerinsassen. 

Der massive Widerstand gegen die Abschiebung aus einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen hat aus Sicht der Polizei eine neue Dimension erreicht. Bei einer Großrazzia in der Unterkunft wurden 292 Flüchtlinge kontrolliert.

Asylbewerber haben die Abschiebung eines Afrikaners aus der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen mit Gewalt verhindert. Die Polizei kehrt mit einem Großaufgebot in die Unterkunft zurück. Mehrere Menschen werden verletzt. Der gesuchte 23 Jahre alte Asylsuchende aus dem Togo wird ausfindig gemacht.
 
Hunderte Polizisten und bewaffnete Spezialkräfte besteigen Transporter. Viele tragen Sturmhauben. Im Schutz der Dunkelheit fahren sie in der Nacht zum Donnerstag zur einstigen Reinhardt-Kaserne am Rande der beschaulichen schwäbischen Stadt Ellwangen. Es ist früh am Morgen, als die Polizisten aussteigen und die Unterkünfte der Asylbewerber umzingeln. Dann kommt der letzte Befehl zum Start des Einsatzes. Er wird zu einer Machtdemonstration des Polizeistaates.


Bei der Großrazzia am Donnerstag in der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen haben sich 23 Asylsuchende der Kontrolle durch die Polizei zunächst widersetzt.

Die Razzia war eine Reaktion auf die gewaltsame verhinderte Abschiebung eines Togoers am Montag. Bei der Razzia am Donnerstag wurden auch Vorwände der Rechtfertigung gesucht.  So seien auch  angeblich mehrere Ermittlungsverfahren wegen Drogendelikten, Diebstahls und Hausfriedensbruchs eingeleitet worden, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Insgesamt wurden von fünf ins Visier genommenen Gebäuden auf dem Gelände der früheren Kaserne drei systematisch kontrolliert.

In der Flüchtlingsunterkunft sind aktuell nach Angaben der Stadtverwaltung 490 Menschen untergebracht, 292 davon habe die Polizei kontrolliert, teilte deren Sprecher weiter mit. 26 Asylsuchende wollten flüchten, elf sprangen aus dem Fenster. Die Flucht gelang ihnen aber nicht.

Bei dem Einsatz wurden zwölf Menschen verletzt, darunter elf Bewohner der Unterkunft. Zwei von ihnen seien aus dem Fenster gesprungen. Von Seiten der Polizei wurde ein Beamter verletzt. Bei 18 Flüchtlingen wurde auch mehr Bargeld gefunden als in der Regel zulässig ist. Normalerweise dürfen sie 350 Euro besitzen. Das ist Schikane, weil man Deutsch deshalb nie behelligen würde. 

Was war passiert?

Innenminister Seehofer spricht von einem »Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung«, Springers »Welt« hat bereits »Ellwanger Krawalle« ausgerufen. CDU-Hardliner Armin Schuster will gleich die Dauer und den Ausgang mehrerer Asylverfahren beeinflussen. Der Grund für diesen Wettkampf im Autoritäre-Sprüche-Klopfen: Geflüchtete hatten jüngst die Abschiebung eines 23-jährigen Togolesen verhindert, indem sie Streifenwagen umstellten.

Nicht nur die darauf folgende Polizeirazzia – Flüchtlinge sind aus Fenstern gesprungen – ist bedenklich, sondern vor allem die rassistische und die Realität verzerrende Debatte, die sich nun anschließt. So wird ausschließlich über die »Gewalt« und »organisierte Strukturen« der Geflüchteten gesprochen, die Perspektive und das Leid ebenjener spielen aber kaum eine Rolle. Ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Flüchtling nicht nach Togo zurück will – ein Land, in dem gefoltert wird? Ist es nicht verständlich, dass Geflüchtete sich zusammenschließen, die mit ungewissem Ausgang getrennt werden sollen? Ist nicht die Abschiebung durch den Staat die wahre Gewalt, die aber kaum noch jemand wahrhaben will?

Sprüche über verwirktes »Gastrecht« und die Aufforderung, die Asylverfahren vom Verhalten »renitenter« Flüchtlinge abhängig zu machen, sind direkte Angriffe auf Grund- und Menschenrechte. Um diese in Zeiten des Rechtsrucks zu schützen, braucht es zivilen Ungehorsam. Ein Akt, der auch Geflüchteten zusteht.Am Montag hatten in der Landeserstaufnahmestelle rund 150 Afrikaner die geplante Abschiebung eines 23-Jährigen aus dem westafrikanischen Kleinstaat Togo mit Gewalt verhindert. Sie schlugen auf Streifenwagen ein und bedrängten Polizisten, die die Abschiebung des 23-Jährigen vollziehen sollten. "Rückzug!", lautete wenig später der Befehl aus dem zuständigen Polizeipräsidium Aalen. Der Mann aus Togo – von 1884 bis 1916 eine Kolonie Deutschlands – wird notgedrungen freigelassen.

Der Widerstand ging aber auch von der einheimischen Bevölkerung aus. Ein Unterstützerumfeld für Flüchtlinge hatte zur Solidaritätsdemo mit dem Togolesen aufgerufen.  NTV lügt also, wenn der Sender behauptet, dass nur Asylbewerber an  der Aktion beteiligt gewesen wären. 

Eigentlich eine Routinemaßnahme

Bei dem Einsatz der Polizei für eine Abschiebung habe es sich um eine Routinemaßnahme gehandelt, wie sie viele hundert Mal stattgefunden habe, sagte Polizeivizepräsident Bernhard Weber am Donnerstag in Ellwangen. Aber Widerstand in dieser Ausprägung habe es noch nicht gegeben.

Es habe oftmals im Umfeld ein Murren und Zetern gegeben, die Polizei sei aber noch nicht in dieser Weise bedrängt worden, sagte Weber. Asylbewerber hatten wenige Tage zuvor in Ellwangen die Abschiebung eines Mannes aus dem westafrikanischen Kleinstaat Togo mit Gewalt verhindert, die Polizei musste die Aktion abbrechen.

Unklar ist ob der Togolese direkt oder via Italien abgeschoben werden sollte.  Aber auch Italien kann als Folterstaat bezeichnet werden, der illegale CIA-Foltergefängnisse im Lande duldet. Wer weiß wo abgweschobene Asylbewerber dort landen? 

Über 54 Länder haben nach einem Bericht einer privaten Menschenrechtsorganisation geheime Gefängnisse des US-Geheimdienstes CIA im Zuge des Anti-Terrorkampfes unterstützt.

Nach Angaben der US-Organisation „The Open Society Justice Initiative“ zählen dazu auch Deutschland sowie europäische Staaten wie etwa Österreich, Italien, Großbritannien und Tschechien. Diese Länder hätten entweder solche geheimen Gefängnisse auf ihrem Gebiet geduldet oder den Transport von Gefangenen in solche Gefängnisse unterstützt.

Die geheimen CIA-Gefängnisse sind in der Vergangenheit vor allem wegen Foltervorwürfen in Verruf geraten. Die USA hatten sie nach den Terroranschlägen im September 2001 eingerichtet. (dpa) 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Großeinsatz als sehr professionell gelobt. "Alle Stellen haben gut zusammengearbeitet", sagte Thomas Deines . "Das Zeichen des Einsatzes ist: Keine Toleranz."

Ein Sprecher der Rettungskräfte sagte, bei dem Einsatz seien drei Bewohner der LEA ins Krankenhaus gebracht und behandelt worden. "Sie sind mittlerweile wieder zurück." Ein Polizist sei aber noch in einer Klinik. In der LEA seien acht Menschen medizinisch behandelt worden. "Es handelte sich etwa um Prellungen oder stressbedingte Übelkeit."

Laut Menscherechtscharta gibt es ein Menschenrecht  auf Ausreise aus seinem Heimatland als Jedermann-Recht für alle Menschen, dass nur realisiert werden kann, wenn insbesondere "reiche" Länder ein Einreisegebot als Menschenrecht gewährleisten - zumal  es hier um zwei Seiten der gleichen Medalie geht.  Wenn die EU auf dem Boden der Menschenrechte stehen will, kann es als 500 Millionen-Raum Menschen nicht abweisen. Sie sind einfach besser zu verteilen.