Drucken

Merkel als Kanzlerin gescheitert - Wagenknecht als Kanzlerkandidat aufstellen 

Nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU- Rechtsopulisten, neoliberaler FDP und pseudolinken Grünen, die ihre Seele verkauft hätten, ist Angela Merkel nur noch eine geschäftsführende Kanzlerin ohne Mehrheit auf Zeit.

Beim Bundespräsidenten hat sich Merkel  wegen der Staatskrise schon mal eingefunden. 

Anders als die oliven Grünen, die auch die Flexi-Obergrenze der Rechtspopulisten mitgetragen hätten und weitere Staaten in Nordafrika zu sicheren Herkunftsländern erklärt hätten und auch die Hochrüstung und Kriegspolitik  sowie Dreckschleudern auf der Strasse auch nach 2030 von Merkel mitgetragen hätten,  scheiterten die Verhandlungen am Widerstand der FDP.   

Verfassungsrechtlich könnte der Bundestag jetzt einen Misstrauensantrag stellen und anschliessend ein Misstrauensvotum  durchführen. 

Laut Grundgesetz ist nur ein konstruktivesd Misstrauensvotum möglich und kein destruktives. Also muss nicht nur  Merkel als Kanzler  abgewählt werden - gleichzeitig muss eine oder zwei Oppositionsparteien auch einen eigenen Kanzlerkandidaten aufstellen.

Ein Misstrauensantrag ist eine parlamentarische Initiative von Abgeordneten mit dem Ziel, einzelnen Ministern oder der gesamten Regierung das Vertrauen des Parlaments zu entziehen bzw. diese zum Rücktritt zu veranlassen.

Misstrauensanträge ohne gleichzeitige Benennung eines Nachfolgers sind in Deutschland unzulässig. 

Findet der Antrag eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten,  so muss der betreffende Minister entlassen werden bzw. die Regierung zurücktreten.

Als Misstrauensvotum wird in einem parlamentarischen Regierungssystem also ein mehrheitlicher Parlamentsbeschluss bezeichnet, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung diese Möglichkeit vorsieht. Ein Misstrauensvotum enthebt denjenigen, gegen den es gerichtet ist, seines Amtes.

Wenn es nicht mit der gleichzeitigen Benennung eines Nachfolgers verbunden ist, wird es als destruktives Misstrauensvotum bezeichnet.

Bei einem konstruktiven Misstrauensvotum wird hingegen gleichzeitig ein neuer Kandidat gewählt. Dadurch übernimmt das Parlament die Verantwortung, eine Regierungskrise zu entschärfen, indem es im Moment des Vertrauensentzuges auch neues Vertrauen ausspricht, also die exekutive Macht gleichzeitig neu ausrichtet und gestaltet, statt lediglich seine Ablehnung der bisherigen Regierung zu demonstrieren. Ist ein konstruktives Misstrauensvotum rechtlich festgelegt, schließt dies typischerweise die Möglichkeit eines destruktiven Misstrauensvotums aus.

Dem Votum geht der Misstrauensantrag voraus. In den Verfassungen der meisten Staaten muss er von einer Mindestanzahl Abgeordneter unterstützt werden (etwa einem Viertel) und die Abstimmung innerhalb einer bestimmten Frist stattfinden. Dieses Quorum sollte im Bundestag leicht erreichbar sein. 

Das (konstruktive) Misstrauensvotum im Sinne des Art. 67 GG ist von der Vertrauensfrage im Sinne des Art. 68 GG zu unterscheiden. Die könnte Merkel nur selber stellen.

Hier könnte sich Sahra Wagenknecht von der Linkspartei und Martin Schulz von der SPD als Kanzlerkandidat aufstellen. es können also auch mehrere gegenkandidaten zu Merkel aufgestellt werden. . Im 3. Wahlgang reichte eine einfache Mehrheit.

Die in Art. 67 GG genannte Frist von 48 Stunden hat die Aufgabe, es dem bisherigen Bundeskanzler zu ermöglichen, mit dem Bundestag oder Teilen von ihm Verhandlungen zu führen, die eventuell zu seiner Nichtabwahl führen könnten. Außerdem sollen Überraschungsentscheidungen vermieden und es jedem Abgeordneten ermöglicht werden, an der Abstimmung teilzunehmen.

Nach § 97 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages muss der Antrag nach Art. 67 GG von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer ebensogroßen Fraktion unterzeichnet sein. Enthält der Antrag nicht den Namen einer zum Bundeskanzler zu wählenden Person, so darf er nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, da ein solcher Antrag nicht den Vorschriften des konstruktiven Misstrauensvotums genügt. Die Wahl erfolgt – wie die Wahl des Bundeskanzlers nach Art. 63 GG – mit verdeckten Stimmkarten, also geheim. Die Geschäftsordnung sieht auch die Möglichkeit vor, dass es bei der Abstimmung mehrere Kandidaten gibt. In jedem Fall benötigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

Ist der Antrag nicht erfolgreich, so ergeben sich aus dieser politischen Niederlage der Antragsteller keine verfassungsrechtlichen Konsequenzen.

Ist der Misstrauensantrag jedoch erfolgreich, so muss der Bundespräsident den Beschluss des Bundestages vollziehen und die gesamte Regierung sofort entlassen sowie den neuen Kanzler ernennen.

Käme keine neue Mehrheit zustande, wären also sofort Neuwahlen durchzuführen   

Eine Große Koalition hatte die SPD mehrfach ausgeschlossen. Eine Minderheitsregierung hätte keine ausreichende Stabilität, zumal sich SPD als auch FDP jetzt grundsätzlich gegen Merkel positioniert haben. Die CDU müsste auf die AfD setzen - aber auch das würde keine Mehrheit erbringen. 

 Also bleibt nur ein anderer Kanzler aus der Opposition oder Neuwahlen.