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Antikapitalistisches Anti G 20 Camp darf stattfinden 

Gericht hebt Verbot auf

Anti-G20-Camp darf doch stattfinden

Im Eilverfahren macht das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts rückgängig: Während des G20-Gipfels darf das angemeldete "Antikapitalistische Camp" stattfinden. Die Stadt Hamburg erhält aber Eingriffsrechte. Das ist wiederum eine fakische Einschränkung des Demonstrationsrechts. 

Ein großes Protestcamp von G20-Gegnern in Hamburg darf voraussichtlich starten - aber nur in einem durch die Behörden stark beschränkbaren Rahmen. Das Bundesverfassungsgericht hob nach einer Klage der Veranstalter ein generelles Verbot des im Stadtpark geplanten Camps im Eilverfahren auf. Die Richter verpflichten die Hansestadt aber nicht zur uneingeschränkten Duldung. Sie kann den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort in der Stadt verlegen. (Az. 1 BvR 1387/17)

Nach den ursprünglichen Plänen soll das "Antikapitalistische Camp" vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden, mit bis zu 3000 Zelten und 10.000 Teilnehmern aus aller Welt. Es ist als Protest gedacht gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe.

Das zuständige Bezirksamt hatte das Camp untersagt und das mit dem Schutz der Grünanlage begründet. Dagegen zogen die Veranstalter vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte der Hansestadt auch zunächst aufgegeben, das Camp zu dulden. Diese Entscheidung hatte allerdings das Oberverwaltungsgericht Ende vergangener Woche in letzter Instanz kassiert. Mit der Klage in Karlsruhe nutzten die Organisatoren ihre letzte Chance, die Genehmigung durchzusetzen.