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Hartz-IV- Zwangsregime verhängte seit 2007 Sanktionen im Volumen von 1.9 Mrd. € 

Am 1. Januar 2005 ist Hartz IV in Kraft getreten. Mit Hartz IV - der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) - wurde als zentrale Maßnahme die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Die Linke bezeichnete diese Politik jahrelang als "Armut per Gesetz". 

Für mehr als 6 Millionen Menschen ist aktuell das Fürsorgesystem Hartz IV die zentrale Institution zur sozialen Sicherung. Seitdem ist auch die Zahl der geringfügig und nicht mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Niedriglohnsektor im Rahmen der Schröderschen Agenda 2010 - Reform stark angestiegen. 

Die Linke zieht mit der Forderung nach einer Mindestsicherung von 1050 Euro anstelle von Hartz IV in den Bundestagswahlkampf.

Die jetzige Hartz-IV-Leistung für Langzeitarbeitslose soll abgeschafft werden, beschloss der Parteitag der Linken in Hannover. Sanktionen etwa wegen nicht angenommener Jobangebote soll es nicht mehr geben. Der Hartz-Regelsatz für Alleinstehende beträgt heute 409 Euro pro Monat. 

In den letzen 10 Jahren zwischen Ende 2006 und 2017 wurden Sanktionen von Jobcentern gegen Hartz IV-Bezieher in einer Höhe von 1,9 Mrd. €uro verhängt.

Dieses Vorgehen ist ein eklatanter Verstoß gegen die Unanatstbarkeit des Grundrechtes auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.  

Dabei werden auch entsprechende Urteile ignoriert, die immer wieder das Existenzminimum sichern und die Unantastbarkeit verteidigen..

 Die Summe der Gelder, die Hartz-IV-Beziehern nicht ausgezahlt wurden, beträgt von 2007 bis 2016 insgesamt 1,9 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Hartz-Empfänger werden etwa wegen der Verweigerung eines Jobangebots, des Verschweigens von zusätzlichem Einkommen oder der Ablehnung einer Fortbildung sanktioniert.

Bis zu 200 Millionen Sanktionen wurden seitdem jährlich verhängt.

Auch desshalb fordert die Linke eine bedingungslose Grundsicherung ohne Arbeitszwang in Höhe  von 1050 €uro für alle udn auch eine entsprechende Mindestrente - bei Wegfall anderer bisheriger Sozialleistungen wie Hartz IV, Wohngeld oder Kindergeld.

Gut 939.000 Sanktionen wurden 2016 neu verhängt, diese Zahl schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 783.000 und 1,02 Millionen. Die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug im vergangenen Jahr 108 Euro.  

3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher hatten 2016 mindestens eine Sanktion. Diese Sanktionsquote schwankte in den vergangenen zehn Jahren zwischen 2,4 und 3,4 Prozent.

Die Linke Zimmermann (MdB)  sagte: »Grundrechte kürzt man nicht.« Die Sanktionen verstießen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, sagte sie der dpa. Anstatt die erwerbslosen Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können. Die Sanktionen müssten abgeschafft werden, forderte die Vize-Fraktionschefin der Linken.