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Jetzt kommt der "Stasitrojaner" auf das Handy

Der Abbau der Grundrechte schreitet voran 

Der Bundestag will jetzt ein Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten wie etwa WhatsApp mit Staatstrojanern verabschieden.

2011 hatte der Chaos Computer Club festgestellt, dass der „Staatstrojaner“ sehr viel mehr ausspähen konnte, als rechtlich zulässig war.

Im Berliner Regierungsviertel wird das totalitäre Gesetz entsprechend vielsagend als "Juristenfeger" bezeichnet. 

WhatsApp wirbt mit absoluter Verschlüsselung. Aber das ist für die Behörden der Staatssicherheit kein Problem. 

Sie können sowohl Absender wie Empfänger solcher Nachrichten anzapfen. Zudem können sie auch die Server anzapfen und so auch verschlüsselte Nachrichten sicher machen. 

Das nennt man Quellen-Telekommunikationsüberwachung ("Quellen-TKÜ"). Android ist als Betriebssystem besonders leicht zu hacken. Es kann so auch das komplette Handy durchsucht werden. 

Es funktioniert mit einem Staatstrojaner, einer Software, die sich heimlich im Gerät einnistet und Daten an ihre Betreiber weitergibt.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts waren solche Eingriffe bisher auf selbst gemachten oder vermeintlich realen Terrorismus-Ermittlungen beschränkt.

Das neue Gesetz sieht eine deutliche breitere Liste mit Mord, Totschlag, Steuerdelikten, Computerbetrug, Hehlerei oder Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung vor. Ähnlich wie bei klassischen Abhörmaßnahmen soll die Online-Überwachung nur auf richterlichen Beschluss möglich sein.

Es soll zwar nach Richterbeschluß eingesetzt werden - Aber einmal eingesetzt kontrolliert niemand die Abschaltung dieses Spionagetools. 

Um auf die Geräte zu kommen, müssen die Staatssicherheitsbehörden Sicherheitslücken in ihrer Software kennen und ausnutzen können. IT-Sicherheitsexperten warnen immer wieder davor, dass solche Schwachstellen, die man bewusst bestehen lässt, gefährlich sind, weil sie auch von Kriminellen und interessierten Laien  aber auch von ausländischen Geheimdiensten entdeckt und missbraucht werden können.

Dafür gibt es auch Beispiele. Gerade vor kurzem wurde eine ursprünglich von dem US-Abhördienst NSA entdeckte  und ausgenutzte Sicherheitslücke im Windows -Betriebssystem für einen weltweiten Angriff mit dem Erpressungstrojaner "WannaCry" ausgenutzt. Sie war nach einem Datenleck bei dem Geheimdienst öffentlich geworden.

"Der Richtervorbehalt ist völlig unzureichend, um die Reichweite der Software zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese auch wieder abgeschaltet wird.

Einem Richter fehlen dazu die technische Sachkunde und eine unabhängige Expertise", sagte etwa der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht meint:

Immerhin Ehrgeiz haben Frau Merkel und ihre Kabinetts-Kollegen. Kurz vor der Sommerpause des Bundestages wollen sie sich offenbar noch ein weiteres ‚Prädikat‘ verdienen. Ihr Ziel: nicht nur als Große Koalition des Staatsversagens, der Aufrüstung und der sozialen Spaltung in die Geschichtsbücher eingehen, sondern auch noch als Große Koalition des Grundrechte-Abbaus, die die wohl weitreichendsten Überwachungsmaßnahmen seit dem ‚großen Lauschangriff‘ beschließt. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass der Staat künftig im Bereich der Strafverfolgung Mobilgeräte hacken, dort Wanzen installieren und Betroffene auf diese Weise ausspähen kann. Es ist ein Trugschluss, dass solche Staatstrojaner unsere Sicherheit erhöhen. Richtig ist vielmehr: Um hacken zu können, muss man gezielt IT-Sicherheitslücken kennen. Dafür gibt es einen Schwarzmarkt, den bislang Kriminelle nutzen – und künftig auf Wunsch von Innenminister de Mazière dann eben auch Polizisten. Im Ergebnis führt das zu einer Kultur der IT-Unsicherheit für uns alle – und das kann schnell zu ganz realer Unsicherheit und Gefahr werden. Mein Fazit: Solch eine Politik ist fahrlässig und gehört gestoppt. Noch ein Grund mehr, den dafür verantwortlichen Politiker bei der Wahl im Herbst eine deutliche Klatsche zu verpassen!

 

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Pläne ohne größere öffentliche Debatte in ein langes Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" gesteckt wurden. Damit könnte die Handy-Überwachung systematisiert und zur Routine werden .