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Die "Stasi" darf neben Telefon und SMS jetzt auch WhatsApp ausspionieren

Der totale Überwachungsstaat nimmt  deutliche Konturen an - Spionagesoftware soll dazu bei Bürgern geheim installiert werden 

Die Behörden der staatlichen Sicherheitsdienste dürfen nach einer Verfügung der Innenminister der Länder und von  Bundesinnenminister de Maiziere (CDU) jetzt auch WhatsApp ausspionieren. 

Innenminister einigen sich auf Überwachung von WhatsApp

Die Überwachung von Telefon und SMS reicht den Behörden nicht. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen auch Dienste wie WhatsApp kontrollieren.
 

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf eine Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp geeinigt. "Es kann nicht sein, dass es für die Verfolgung von Straftaten faktisch rechtsfreie Räume gibt", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Abschluss der Innenministerkonferenz in Dresden.

Die Sicherheitsbehörden müssten rechtlich und technisch in die Lage versetzt werden, etwa zur Terrorabwehr auch Nachrichten auf Messengerdiensten abgreifen zu können, wie es bereits bei Telefon und SMS möglich ist.

Dazu könnten nach seinen Worten Instrumente wie die Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) genutzt werden.
 
Bei der Quellen-TKÜ können die Behörden mit einer Software die laufende Kommunikation eines Verdächtigen auf einem Gerät mitlesen, bevor sie verschlüsselt wird. Beide Instrumente sollen nach Angaben des Ministers in den kommenden Sitzungswochen in der Strafprozessordnung geregelt werden.
 
Nach Angaben von de Maizières Parteikollegen, dem baden-württembergischen Ressortchef Thomas Strobl (CDU), sei dieser Punkt bei den Innenministern unstrittig gewesen. In puncto Schleierfahndung indes konnten sich die Minister nicht einigen: Sie wird nicht bundesweit eingeführt, wie es beispielsweise Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gefordert hatte und auch vom Bundesinnenminister befürwortet wird.

"Eklatante Sicherheitslücke"

Für Herrmann ist es eine "eklatante Sicherheitslücke, die unbedingt geschlossen werden muss". Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) findet eine neue Regelung dagegen überflüssig, da die Polizei bereits über entsprechende Befugnisse für solche Kontrollen verfüge. In drei weiteren Bundesländern – Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen – gibt es hier bislang auch keinerlei gesetzliche Grundlage.

Die Bundesländer wiederum müssen nach der Konferenz womöglich mit weniger Kompetenzen leben. Mit einem neuen Musterpolizeigesetz soll es künftig deutschlandweit einheitlichere Sicherheitsstandards geben. "Wir brauchen keinen Flickenteppich bei der inneren Sicherheit", sagte de Maizière. Künftig benötige ein Bundesland schon gute Gründe, wenn es von den gemeinsamen Regelungen abweichen wolle. Es soll also künftig auch mehr zentralistische "Staatssicherheit" im Lande geben. 

Der Bundesinnenminister kündigte zudem einen neuen Umgang mit islamistischen Gefährdern an. "Wir haben den Beschluss gefasst, dass wir die Gefährder- und Gefährdungsbewertung auf neue Füße stellen." Es gebe beim Bundeskriminalamt ein neues Analysemodell, um diese künftig besser einzustufen. Im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum sollten dann Maßnahmen "besprochen und in den Ländern gemeinsam und verbindlich umgesetzt werden".

Zu den weiteren verabschiedeten Punkten zählt die Regel, wonach auch jungen Asylbewerbern zur Identitätsüberprüfung Fingerabdrücke abgenommen werden dürfen. Auch die sechs- bis 14-jährigen Asylbewerber müssten sich künftig erfassen lassen, sagte der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU). Auf eine bundesweite Einführung der Schleierfahndung konnte sich die Innenministerkonferenz laut Ulbig dagegen nicht verständigen.

Die Linke warf den Innenministern dennoch "unnütze Gesetzesverschärfungen" vorg. "Mit einem Musterpolizeigesetz wird nicht ein Polizist mehr eingestellt", sagte Parteichef Bernd Riexinger. Außerdem kritisierte er, das Sammeln von immer Daten schaffe keine Sicherheit. Wer Fingerabdrücke von Kindern nehmen wolle, sei von allen guten Geistern verlassen.

Wer WhatsApp-Nachrichten und andere Messengerkommunikation der Bevölkerung überwachen will, sollte wenigstens erklären können, warum diese Grundrechtseinschränkung seiner Auffassung nach notwendig ist, erklärte die Linke dazu.  Dass das in der ganzen versammelten Runde aus Bundes- und Länderinnenministern niemand gemacht hat, spricht weder für Professionalität noch für Respekt vor der Bevölkerung und ihren Grundrechten. Der Staat hat in unserer Kommunikation, auf unseren Handys und Computern nichts verloren“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu den aktuellen Plänen der Innenminister. Korte weiter:

„Bundesinnenminister Thomas de Maizière möchte diese substanzielle Änderung der Strafprozessordnung in den verbleibenden zwei Sitzungswochen des Bundestags durchpeitschen. Täte er das tatsächlich, würde das ein schlampig verfasstes Gesetz mit Ankündigung. Eine wirkliche verfassungsrechtliche Prüfung und eine öffentliche Diskussion sind in so einer Zeit praktisch unmöglich, wer etwas anderes behauptet, verkauft die Bevölkerung für dumm. Wenn sich Bundesjustizminister Heiko Maas für diese Maßnahme hergibt, verliert er den letzten kleinen Rest Glaubwürdigkeit, der ihm nach seinem Umfallen bei der Vorratsdatenspeicherung geblieben ist.“