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Chaoten-Merkel muß wegen Pfusch-Gesetz über 6 Mrd. € an die Atomkonzerne zahlen

Wegen eines schlampig gemachten Gesetzes zur Brennelementesteuer  von Angela Merkel  braucht die Atomindustrie die Kosten  für die Rückabwicklung der Atomkraftwerke bis 2020 nicht aus eigener Tasche zu bezahlen.

In Form einer Atomsteuer wurde die Atomwirtschaft bisher mit über 6 Mrd. €uro zur Kasse gebeten, die fehlerhaft als Verbrauchsteuer in Gesetzesform gegossen wurde, obwohl es sich im Kern um garkeine Verbrauchssteuer gehandelt hatte, weil diese Steuer nicht der Endverbraucher zahlt.

Vielmehr hat das Gericht die Steuer als beteuerung der Produktionsmittel eingeordnet, die deshalb fälschlich erhoben wurde.  

So konnte die Atomlobby erfolgreich klagen.  

Jetzt muß der Steuerzahler diese 6 Mrd. €uro an die Atomwirtschaft zurückzahlen.

Das Geld könnte jetzt an anderer Stelle im Bundeshaushalt fehlen, zumal Merkel auch noach bis zu  30 Mrd €uro jährlich zusätzlich für Waffen und Kriege verpulvern will und so den Kniefall vor Trump macht . 

Insbesondere RWE und EON profitieren von dieser Entscheidung des Gerichts. 

Das Urteil ist bitter", bringt Hubertus Zdebel auf den Punkt, was heute das #Bundesverfassungsgericht in Sachen #Brennelementesteuer entschieden hat:

"Jetzt rächt es sich, dass das Gesetz zur Neuordnung der Finanzierung der Atommüllentsorgung kurz vor Weihnachten 2016 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag beschlossen wurde, ohne die Konzerne auf die Rücknahme aller ihrer Klagen zu verpflichten.

Das war unverantwortlich, und wir haben es als einzige Fraktion im Bundestag immer deutlich kritisiert und abgelehnt". Die Verstaatlichung der Risiko-Kosten von Atomkraft und Atommüll-Lagerung ist mit der LINKEN nicht zu machen.

Eine totale Niederlage sei nicht eingepreist gewesen, heißt es in Regierungskreisen. Nun stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung damit umgehen soll.

Mindestens so schlimm wie das fehlende Geld dürfte die Bundesregierung – allen voran die Bundeskanzlerin – schmerzen, dass das Urteil der Richter Merkels Atom- und Energiepolitik als  absolut grundgesetzwidrig und als  illegal verreißt.

Wie Fukushima alles ändert was Hiroshima insbesondere wegen der Scheuklappen von CDU und SPD noch nicht geändert hatte.

Um das Urteil zu verstehen, muss man sich an seine Entstehung erinnern. Die Fraktionen von Union und FDP beschlossen Anfang 2011 die sogenannte Brennelementesteuer im Gegenzug für den Ausstieg aus dem Ausstieg der Atomenergie. Schwarz-Gelb war damals der Auffassung, dass das von der Vorgängerregierung beschlossene Aus für die Kernkraft ein Fehler sei.

Sie einigten sich mit den Energiekonzernen daraufhin auf längere Laufzeiten. Im Gegenzug beschlossen sie die Steuer. Ab 1. Januar 2011 bis Ende vergangenen Jahres wurde damit der Verbrauch von Kernbrennstoff zur Erzeugung von Strom besteuert.

Für die Bundeskanzlerin war das der Anlass für eine radikale Wende in ihrer Energiepolitik. Völlig unerwartet verkündete Angela Merkel den schnellen Ausstieg aus der Kernenergie. Die mit den Kernkraftwerksbetreibern gefundenen Vereinbarungen waren für sie nicht mehr bindend. Ende 2022 soll daher das letzte deutsche Atomkraftwerk vom Netz gehen.

Die Konzerne wehrten sich in dem daraufhin beginnenden Streit um die Entscheidung der Koalition. E.on klagte dann unter anderem gegen die Brennelementesteuer. Schon am 19. September 2011 bezweifelte das Finanzgericht Hamburg die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Kernbrennstoffsteuer, da sie eben keine Verbrauchsteuer sei und der Bund nicht einfach neue  Steuern einfach erfinden dürfe.

Brennelementesteuer ist also insofern keine Verbrauchsteuer

Das Bundesverfassungsgericht gab dieser Sichtweise nun Recht. „Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung hätten Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinn des Artikels 106 Grundgesetz zuordnen lasse, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes.“

Für Normalsterbliche ist die Urteilsbegründung erklärungsbedürftig: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Ergebnis auf handwerkliche Mängel des Gesetzgebers zurückzuführen“, sagt Peter Rosin, Partner der Rechtsanwaltskanzlei White and Case.

Bund will das Geld zurückzahlen

„Neue Steuern sind auf ihre Kongruenz mit den aus hergebrachter Sicht typusprägenden Merkmalen der Einzelsteuerbegriffe der Artikel 105 und 106 Grundgesetz zu prüfen“, heißt es.

Die Kernbrennstoffsteuer sei eine Steuer im finanzverfassungsrechtlichen Sinne, denn sie sei ohne individuelle Gegenleistung zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs erhoben worden. Nur: „Sie entspricht aber nicht dem Typus der Verbrauchsteuer gemäß Artikel 106 Absatz 1 Nr. 2 Grundgesetz.“

„Das ursprüngliche politische Ansinnen, die mit der Laufzeitverlängerung verbundenen Gewinne abzuschöpfen, findet nach der Auffassung des Verfassungsgerichts im Gesetz wegen handwerklicher Fehler selbst keinen Ausdruck.
 
Deswegen ist die Brennelementesteuer nicht als Vorzugslast, die Vorteile abschöpft, oder als Sonderabgabe, die der Finanzierung eines bestimmten Zwecks dient, sondern als Steuer zu qualifizieren.“

Eines macht der Experte auch klar: „Mangels Koppelung an die Laufzeitverlängerung ist der vorgezogene Ausstieg aus der Kernenergie nicht der Grund für die Verfassungswidrigkeit der Brennelementesteuer. Der vorgezogene Ausstieg aus der Kernenergie war nicht entscheidungsrelevant.“

Als Steuer fehle es dem Bund jedoch an der Gesetzgebungskompetenz, da es eben keine Verbrauchssteuer sei.

„Eine Verbrauchssteuer liegt regelmäßig nur dann vor, wenn die Steuerlast am Ende von den privaten Verbrauchern getragen wird. Dies hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung aufgrund der Marktmechanismen zur Bildung des Strompreises selbst verneint.“

Sollte es  gar kein Pfusch sein und pure Absicht vorliegen, damit ein Gesetz nicht wirksam werden kann, weil die Atomlobby erfolgreich klagen kann, wäre es noch schlimmer und dann vielelicht sogar bewußter Betrug am Steuerzahler.