IZ History- Warum der Afghanistankrieg 2001 illegal war

Daniele Ganser argumentiert für "Rubikon" entsprechend: 

Im Artikel 2 der UNO-Charta von 1945 wird das Gewaltverbot klug und klar formuliert:

»Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Der Angriffskrieg auf Afghanistan folgte unmittelbar auf die bis heute nicht geklärten Terroranschläge vom 11. September 2001, kurz 9/11. Der UNO-Sicherheitsrat befasste sich natürlich mit den Terroranschlägen. Die Resolution 1368 des UNO-Sicherheitsrates vom 12. September 2001 bestätigte, dass diese Anschläge eine Bedrohung des Weltfriedens darstellten, und »dass diejenigen, die den Tätern, Drahtziehern und Förderern helfen, sie unterstützen oder ihnen Zuflucht gewähren, zur Rechenschaft gezogen werden« müssen.

 

Der UNO-Sicherheitsrat forderte alle Staaten der Welt zur Zusammenarbeit auf, um »alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um auf die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 zu antworten und jede Form des Terrorismus in Übereinstimmung mit seinen Verantwortlichkeiten nach der Charta der Vereinten Nationen zu bekämpfen.«

Da in der Resolution 1368 Afghanistan aber nicht genannt wurde, gab diese Resolution der USA nicht das Recht, dieses Land für 9/11 verantwortlich zu machen und anzugreifen. Hierzu hätten die USA den UNO-Mitgliedern zuerst einen Beweis vorlegen müssen, dass in der Tat Afghanistan etwas mit diesem Terroranschlag zu tun hatte. Ein robustes Mandat des Sicherheitsrates, das zum Einsatz von Gewalt berechtigt, muss zumindest das Land explizit benennen, gegen das Krieg geführt wird.

Weder Resolution 1368 noch 1373 erlauben den Afghanistankrieg

Die USA hätten mit Verweis auf Resolution 1368 auch nicht zum Beispiel Indonesien oder Saudi-Arabien bombardieren dürfen, mit dem Argument, diese Länder seien in die Finanzierung von Terror verstrickt. Die Resolution gab den USA nicht eine Blankovollmacht, irgendein Land der Welt nach freier Wahl anzugreifen. Vielmehr betonte der Sicherheitsrat mit dieser Resolution klug, dass die Bekämpfung des Terrorismus immer »in Übereinstimmung« mit der Charta geschehen müsse.

Weil einige amerikanischen Juristen dies erkannten, wandten sich die USA am 28. September 2001 nochmals an den Sicherheitsrat und drängten auf die Verabschiedung einer neuen Resolution mit der Nummer 1373, die das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ der Staaten bekräftigte. Der Sicherheitsrat verabschiedete diese und entschied in seiner Resolution, „dass kein Staat jenen Unterschlupf geben soll, die Terroranschläge planen, finanzieren, unterstützen oder ausführen.“

Doch auch diesmal gab es für die USA keine formelle Ermächtigung zum Krieg gegen Afghanistan. Afghanistan wurde auch in der Resolution 1373 nicht erwähnt, weil es den USA nicht gelang, die Weltgemeinschaft von der Schuld von Afghanistan für die Terroranschläge zu überzeugen.

Der 9/11-Untersuchungsbericht ist wertlos

Die Administration Bush erklärte immer wieder, sie werde die Beweise für die Schuld von Afghanistan bald vorlegen. Im Juli 2004 wurde dann der 600 Seiten umfassende 9/11-Untersuchungsbericht präsentiert. Der Bericht bestätigte einfach die Version der Bush-Regierung und erklärte, die Terroranschläge seien im Auftrag von Osama Bin Laden durch 19 muslimische Terroristen durchgeführt worden und Bin Laden habe die ganze Operation von Afghanistan aus koordiniert.

Der 9/11-Bericht taugt aber nichts, weil er den Einsturz des dritten Wolkenkratzers WTC7 nicht einmal erwähnt und damit einen derart gravierenden Mangel aufweist, dass er als wertlos eingestuft werden muss. Lee Hamilton und Thomas Kean, die Verfasser der Untersuchung, haben später eingeräumt, dass ihre Untersuchung „zum Scheitern verurteilt war“, weil sie zu wenig Zeit und zu wenig Geld hatten, um den komplexen Anschlag aufzuklären. Die äußerst angespannte Stimmung in Washington habe den Zugang zu wichtigen Dokumenten und Personen erschwert.

Auch Deutschland zieht in den Krieg

Der US-Angriff auf Afghanistan muss als illegaler Krieg bezeichnet werden. Illegal ist auch der Abwurf der „Mutter aller Bomben“ auf eines der ärmsten Länder der Welt. In meinem neuen Buch „Illegale Kriege“ zeige ich im Detail, dass auch der Angriff auf den Irak im Jahr 2003 sowie der Angriff auf Vietnam im Jahr 1964 illegale Kriege waren. Stellt sich die Frage: Warum macht Deutschland beim Afghanistankrieg mit?

Bundeskanzler Gerhard Schröder ließ am 16. November 2001 im Bundestag über den Afghanistankrieg abstimmen. Nach dem Angriff auf Serbien 1999 war der Angriff auf Afghanistan 2001 der zweite konkrete Fall seit 1945, in dem Deutschland in den Krieg zog. Wie schon beim Angriff auf Serbien wurde die Bevölkerung nicht gefagt.