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Auch unter Linken  MP Ramelow werden Linke vom Staatsschutz bespitzelt

Die Beobachtung von Linke-Mitgliedern durch den Verfassungsschutz in Thüringen bringt Ministerpräsident Ramelow parteiintern heftige Kritik ein, schreibt Südthüringen.de.

Der linke Ministerpräsident Bodo Ramelow zeigt sich mit Verweis auf eigene Beobachtung durch den Verfassungsschutz in der Vergangenheit erbost - ohne in der Sache auf die Vorwürfe einzugehen. Er empfinde diese Diskussion als Belästigung.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) ist parteiintern scharf kritisiert worden, weil Mitglieder der Linken auch unter Rot-Rot-Grün im Visier des Verfassungsschutzes stehen. Auf dem Parteitag in Bad Langensalza wurden als Filmplakat gestaltete Flyer verteilt, auf denen er und seine Minister abgebildet sind. Darauf heißt es: «Dame König As Spion» und «Mit "Staats"-Sicherheit, das Beste für Thüringen». Die Landesregierung wird aufgefordert, die Überwachung von Linken durch den Verfassungsschutz sofort zu stoppen, V-Leute abzuschalten und die Mittel für den Verfassungsschutz zu kürzen.

Im Verfassungsschutzbericht 2014/15 wird die Kommunistische Plattform der Linkspartei als «offen extremistischer Zusammenschluss» bezeichnet, der eng mit «linksextremistischen Personenzusammenschlüssen» kooperiere.

Als Urheber des Flyers ist Johanna Scheringer-Wright angegeben, die der Landtagsfraktion und dem Bundesvorstand angehört.

Der Streit war der Parteitagsregie sichtlich unangenehm. Am Tag danach, als die Linke am Sonntag ihre Landesliste für den Bundestag aufstellte, wurde ausdrücklich gebeten, keine Materialien zu verteilen, die nicht mit der Organisationsleitung abgesprochen sind.

Der Streit schwelt bereits länger in der Linken und war schon Thema beim Landesparteitag im November.

Damals protestierten die Delegierten gegen die Beobachtung der Kommunistischen Plattform und ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht.

Landesvorstand, Fraktion und Regierungsmitglieder wurden in einem Beschluss aufgefordert, bei den Koalitionspartnern auf die Reform des Amtes zu dringen.

Dabei sei sicherzustellen, dass «weder Personen noch Zusammenschlüsse aufgrund ihrer politischen, religiösen und/oder weltanschaulichen Auffassungen zum Gegenstand grundrechtseinschränkender Maßnahmen, wie sie auch eine Nennung im Verfassungsschutzbericht darstellt, werden». dpa