IZ  History: Auch CDU Kanzler Adenauer war ein Freund der Waffen SS

Der Führer ist gegangen, die Nazis sind geblieben - Die BRD  nach 1949

Braune Juristen für den Rechtsstaat

Viele NS-Juristen konnten ihre beruflichen Karrieren im Nachkriegsdeutschland problemlos fortführen.

Kanzler Konrad Adenauer und der Kommentator bzw. Begründer der Rassegesetze der NSDAP Hans Globke, der quasi "Kanzleramtzschef" von Adenauer wurde

Adenauer, Konrad (Dr.) und sein Kabinett der braunen Schergen

Konrad Adenauer, geboren 1876, gestorben 1967, Mitbegründer der CDU, von 1949 bis 1963 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Frage: Dürfen wir jemanden, der eine Mörderorganisation wie die SS rechtfertigt und deren Mitglieder als "anständige Leute" bezeichnet, einen Schweinehund schimpfen? Meine Antwort: Wir dürfen! Frage: Dürfen wir es auch, wenn der derart Gescholtene Dr. Konrad Adenauer heißt? Nein? Dann nennen Sie uns einen Grund, weshalb wir es nicht dürfen!

Dr. Konrad Adenauer. Er bestückte sein Kabinett mit ehemaligen ranghohen Nazis: Hans Globke, Theodor Oberländer, Waldemar Kraft, Franz-Josef Strauß, Karl Maria Hettlage usw..Was waren die Gründe? Nach meinen Recherchen gibt es zwei plausible Erklärungen:

Der Lebenslauf des Dr. Konrad Adenauer war wie so viele Lebensläufe geschönt, wies braune Flecken auf. Dr. Konrad Adenauer war der Meinung, dass die Nazis die besseren Deutschen und die wahrhafte Patrioten seien, im Gegensatz zu jenen Deutschen die im Widerstand waren oder während der Nazizeit emigrierten. Auf die Nazis konnte man sich verlassen, wenn es darum ging, Entschädigungsansprüche zu minimieren und besetzte Gebiete wieder einzugliedern. Adenauer hegte stets große Sympathien für die Mörderbanden der SS. Dies geht aus den nachfolgenden Dokumenten zweifelsfrei hervor. So schrieb im Oktober 1955 Bundeskanzler Dr. Adenauer an den FDP-Abgeordneten General a.D. von Manteuffel, der sich, wie seine Fraktionskollegen, für die Angehörigen der SS-Verbände einsetzte:

"Ich weiß schon längst, dass die Soldaten der Waffen-SS anständige Leute waren. Aber solange wir nicht die Souveränität besitzen, geben die Sieger in dieser Frage allein den Ausschlag, so dass wir keine Handhabe besitzen, eine Rehabilitierung zu verlangen... Machen Sie einmal den Leuten deutlich, dass die Waffen-SS keine Juden erschossen hat, sondern als hervorragende Soldaten von den Sowjets gefürchtet war..."

gezeichnet: Dr. Konrad Adenauer, Bundeskanzler

Carstens, Karl (Prof. Dr.) (NSDAP/CDU)

Geboren 1914, gestorben 1992. NSDAP-Mitglied von 1940 bis 1945. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland von 1979 bis 1984. 1940 trat Carstens in die NSDAP ein, 1955 trat er in die CDU ein. Als Beate Klarsfeld am 8. November 1968 den Nazi und damaligen Bundeskanzler Kiesinger ohrfeigte, erklärte sie ihre bemerkenswerte Tat wie folgt:

"Wenn man die Nazis aus dem öffentlichen Leben entfernen will, muss man mit dem einflussreichsten Mann im Staate anfangen. Wenn Kiesinger zurücktritt, werden wir nie wieder einen Nazi als Kanzler haben. Es wird der Beginn einer Entnazifizierung sein".

Beate Klarsfeld irrte. Kiesinger trat nicht zurück, dafür trat jedoch zehn Jahre später der Nazi Karl Carstens sein Amt als Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland an. Carstens war von 1973 bis 1976 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 1976 bis 1979 Präsident des Deutschen Bundestages. Am 23. Mai 1979 wurde Carstens zum 5. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Carstens ist ein Beispiel dafür, wie gut die braunen Seilschaften nach dem Kriege funktionierten. Selbst gerade entnazifiziert, verhalf er auch anderen Parteifreunden aus der NSDAP mit falschen Gutachten zu einem Persilschein. Seinem früheren Rechtslehrer Bernhard Hinrichs, der während des "Dritten Reichs" Richter am Sondergericht Bremen war - das Sondergericht Bremen war mit seinen menschenverachtenden Urteilen eines der gefürchtetsten Instrumente des Nazi-Terrors - stellte Carstens ein Gefälligkeitsgutachten aus, zweifelsohne eine Straftat vergleichbar mit einer uneidlichen Falschaussage. Bernhard Hinrichs machte dann auch, dank seines Schützlings Karl Carstens, Karriere als Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen. (Quellen: u.a. Doktorarbeit von Gabriele Rohloff: "Ich weiß mich frei von irgendeiner Schuld ...")

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Filbinger, Hans (Dr. Prof.) (NSDAP/CDU - Ehrenvorsitzender der CDU)

Filbinger, der furchtbare Nazi-Richter, der kurz vor der deutschen Kapitulation noch Menschen wegen Fahnenflucht in den Tod beförderte und später, im Jahre 1978, als Ministerpräsident meinte: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein", war 1933 bis 1936 Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) und von 1934 bis 1937 Mitglied der SA. 1937 trat Filbinger in die NSDAP ein. 1951 trat er in die CDU ein. Unter seinem Ex-NSDAP-Parteifreund und damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Kurt Georg Kiesinger (NSDAP/CDU), wurde Filbinger Innenminister.

Als Kiesinger 1966 Bundeskanzler wurde, trat Filbinger die Nachfolge Kiesingers als Ministerpräsident von Baden-Württemberg an. 1978 trat er von seinem Amt zurück, blieb jedoch Mitglied des Bundesvorstandes der CDU bis zum Jahre 1981. 1979 ernannte ihn die baden-württembergische CDU zu ihrem Ehernvorsitzenden. Während seiner Amtszeit protegierte und förderte Filbinger zahlreiche Freunde und ehemalige Parteigenossen aus Hitlers NSDAP. 1979 gründete er das rechte Studienzentrum Weikersheim, das er auch einige Zeit leitete und in dem sich Alt- und Neo-Nazis die Türklinke in die Hand geben. Siehe hierzu auch: Professor Dr. jur. Dres. h.c. Filbingers Wahrheiten und Selbstbeweihräucherungen: Eine Verlogenheit zum Speien und Knochenkotzen.

Im Jahr 2003, anlässlich seines 90. Geburtstages, wurde Filbinger von dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten, Erwin Teufel (CDU), in einem Festakt mit Empfang auf Schloss Ludwigsburg und sehr viel Tschingderassassa geehrt, während draußen, vor den Toren, die Demonstranten gegen die Huldigungen des CDU-Ehrenvorsitzenden und furchtbaren Juristen Filbinger protestierten. In den Jahren 1959, 1969, 1974, 1979, 1994, 1999 und 2004 war Filbinger, auf Vorschlag der CDU, Wahlmann für die Wahl des Bundespräsidenten. In das Wahlmännergremium, das den Bundespräsidenten wählt, werden verdiente Persönlichkeiten berufen, die Berufung gilt als besondere Auszeichnung und Ehre. Im Jahre 2004 kam es wegen der Berufung Filbingers in das Wahlmännergremium zu Protesten seitens der PDS, der Schriftstellervereinigung P.E.N Deutschland und des Zentralrats der Juden in Deutschland. Auch Teile der SPD und der Grünen schlossen sich dem Protest an, allerdings hatten die Grünen und die SPD Baden-Württembergs zuvor der Wahl Filbingers in das Wahlmännergremium zugestimmt.

Globke, Hans

Geboren 1898, gestorben 1973, Kommentator der Nürnberger Rassengesetze. Nach dem Krieg zuerst Vizepräsident des nordrhein-westfälischen Landesrechnungshofes, 1949 Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt, 1950 Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten. Trotz heftiger Proteste seitens der Opposition und einem Teil der deutschen Presse wegen seiner Nazi-Vergangenheit beruft Bundeskanzler Konrad Adenauer ihn 1953 zu seinem Staatssekretär und hält trotz wiederholter Rücktrittsforderungen an ihm fest. Globke ist einer der wichtigsten Regierungsbeamten und engsten Mitarbeiter Adenauers in der jungen Bundesrepublik. 1963 wurde Globke in der DDR in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf Grund dieses Urteils tritt er 1963 zurück.

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Hettlage, Karl Maria

Geboren 1902, gestorben 1995, SS-Hauptsturmführer (SS-Mitgliednummer 276309). Er war Generalreferent der "Mittelbau GmbH", einer Speer unterstehenden Tochtergesellschaft der "Rüstungskontor GmbH", war Finanzfachmann für KZ-Rüstungsprojekte im Rüstungsministerium und Vorstandsmitglied der Commerzbank, die für die Nazi-Rüstungsprojekte mehr als 3 Millionen Reichsmark an Krediten zur Verfügung stellte und – dank der Sklavenarbeit der KZ-Häftlinge - mehr als 74 Millionen Reichsmark an Gewinn erwirtschaftete. Unter seiner Leitung wurden die von Juden bewohnten Mitwohnungen katalogisiert, die Kartei diente später der Gestapo als Grundlage für die Judendeportations-Listen.

Er war mitverantwortlich für den Tod von mehr als 20 000 KZ-Häftlingen, die in der Rüstungsindustrie unter den elendsten Bedingungen krepierten. Bis 1951 war Hettlage weiterhin im Vorstand der Commerzbank und nutzte dort die Gelegenheit, um zahlreiche belastende Akten zu vernichten und die Kriegsgewinne der Commerzbank aus den Bilanzen verschwinden zu lassen. 1956 Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mainz, 1959 Staatssekretär in der Bundesregierung Adenauers. Mitglied in zahlreichen Gremien, Vorstand und Aufsichtsratsmitglied, Wissenschaftlicher Beirat des Bundesministeriums der Finanzen. Vorsitzender des Verwaltungsrates der Treuhandverwaltung, Vorstand der Wirtschaftsberatungs-AG, Beirat der Fritz-Thyssen-Stiftung, stellv. Vorstandsvorsitzender der Treuhand-Vereinigung AG usw. 1967 Staatssekretär im Finanzministerium unter Strauß. 1967 Wie so viele ehemalige Nazis wurde auch dieser Verbrecher von der Bundesrepublik Deutschland mit Lametta reichlich dekoriert und erhielt das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

Heusinger, Adolf (Nazi-General)

Der General der Nazi-Wehrmacht, Adolf Heusinger, war zusammen mit Nazi-General Hans Speidel erster Befehlshaber der Bundeswehr und ab 1957 erster Generalinspekteur der Bundeswehr.

Kiesinger, Kurt Georg (NSDAP/CDU)

Geboren 1904, gestorben 1988, deutscher Bundeskanzler von 1966 bis 1969. Kurt Georg Kiesinger, ehemals ranghohes Mitglied der NSDAP, war Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland von 1966 bis 1969. Er trat bereits vor 1933 der NSDAP bei, von 1940 bis 1945 war er Propaganda-Chef der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt. Nach Kriegsende verbüßte Kiesinger eine mehrmonatige Haftstrafe im Internierungslager für NS-Verbrecher in Ludwigsburg. Wegen seiner Nazivergangenheit bekam er von Beate Klarsfeld eine Ohrfeige.

Kraft, Waldemar (NSDAP/ CDU)

Kraft trat 1943 in die NSDAP ein, war Ehren-Hauptsturmführer der SS. Nach dem Krieg wurde er Mitglied im "Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)", dessen Bundesvorsitzender er 1951 wurde. 1956 trat er in die CDU ein. Kraft war stellvertretender Ministerpräsident, Finanzminister und geschäftsführender Justizminister des Landes Schleswig-Holstein. Am 20. Oktober 1953 holte ihn Adenauer in sein Kabinett als Bundesminister für besondere Aufgaben.

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Oberländer, Theodor (Professor Dr.) (NSDAP/ CDU)

Oberländer trat am 1.5.1933 in die NSDAP ein, war SA-Obersturmbannführer in Pommern. Nach dem Kriege war er zuerst Mitglied der FDP, dann Mitbegründer und Landesvorsitzender des revanchistischen "Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)" in Bayern. 1955 tritt er in die CDU ein. 1957 beruft ihn Adenauer in sein Kabinett als Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Während dieser Zeit als Bundesminister im Kabinett Adenauer unterstützt und fördert er mit erheblichen Summen seine ehemaligen Parteigenossen aus der NSDAP sowie deren Nazi-Organisationen. Oberländer ist Mitbegründer der rechtsextremistischen Gesellschaft für freie Publizistik (GfP), der laut Verfassungsschutzbericht "bedeutendsten rechtsextremistischen kulturpolitischen Vereinigung". Die "Gesellschaft für Freie Publizistik (GFP)" hetzt gegen Juden, verharmlost den Holocaust, stellt die Ermordung von 6 Millionen Juden in Frage und verbreitet unablässig rechtsextremistisches Gedankengut. Er war Mitbegründer der Einheit "Nachtigall" und deren Berater, wenn nicht gar deren Kommandant. Seine genaue Rolle in dieser verbrecherischen Einheit, die im ukrainischen Lemberg vom 30. Juni bis zum 7. Juli 1941 grauenhafte Massaker an der dortigen jüdischen Bevölkerung verübte, bleibt bis zum heutigen Tage undurchsichtig. Oberländer wird 1960 in Abwesenheit vom obersten Gericht der DDR wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf Grund der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen und des Urteils tritt Oberländer 1960 auf Anraten Adenauers von seinem Posten als Vertriebenenminister mit hohen Abfindungen und fetten Pensionen zurück. Am 18. Juni 1986 verleiht Franz Josef Strauß dem überzeugten Antisemiten und Nazi Oberländer den Bayerischen Verdienstorden als "Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung".

Schiller, Karl (NSDAP/SPD)

Geboren 1911, gestorben 1994, Bundeswirtschaftsminister und Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen (Superminister). Bis zum heutigen Tage (September 2006) verschweigt die SPD, die so genannte Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die Nazimitgliedschaft ihrer prominenten Mitglieder. Schiller wurde SA-Mitglied, trat später der NSDAP bei und war Mitglied im Nationalsozialistischen Dozentenbund. 1946 trat er in die SPD ein, war von 1956 bis 1958 Rektor der Universität Hamburg, von 1964 bis 1972 Mitglied des Vorstandes der SPD und unter Kiesinger von 1966 bis 1971 Bundeswirtschaftsministers in der Großen Koalition. Wie so viele ehemalige Nazis wurde auch er von der Bundesrepublik Deutschland mit Lametta reichlich dekoriert und erhielt den höchsten Orden der Bundesrepublik Deutschland, den Großen Bundesverdienstorden mit Stern und Schulterband.

Seiboth, Frank (NSDAP/SPD)

Geboren 1912, gestorben 1994. Eintritt 1939 in die NSDAP, SS-Hauptsturmführer, Gauhauptstellenleiter, Gauschulungsleiter, Leiter des NS-Schulungslagers, HJ-Gebietsführer im Sudetenland und Mitglied der NSDAP-Gauleitung Reichenberg. 1962 Direktor der Hessischen Lotto-Treuhandgesellschaft, 1967 Eintritt in die SPD, Staatssekretär im Hessischen Wirtschaftsministerium, SPD- Abgeordneter im Deutschen Bundestag

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Speidel, Hans (Nazi-General)

Der General der Nazi-Wehrmacht, Hans Speidel, war in den 50er und 60er Jahren zusammen mit Nazi-General Adolf Heusinger erster Befehlshaber der Bundeswehr.

Strauß, Franz Josef (CSU)

Nazi-Oberleutnant, Ministerpräsident in Bayern, mehrmals Bundesminister. Franz Josef Strauß war Mitglied im Nationalsozialistischen Studentenbund NSDStB, 1937 war er Mitglied des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps NSKK. Er war Referent für nationalsozialistische Ideologie beim Sturm 23/M 6 in München. 1943 wurde er zum Oberleutnant befördert und war Chef der Stabsbatterie und "Offizier für wehrgeistige Führung". Strauß zeigte auch während seiner Amtszeit immer wieder Sympathien für die SS (Die SS wurde vom internationalen Militärtribunal in Nürnberg zur verbrecherischen Organisation erklärt)

Strauß-Zitate:

"Wie ich persönlich über die Leistungen der an der Front eingesetzt gewesenen Verbände der Waffen-SS denke, wird Ihnen bekannt sein. Sie sind selbstverständlich in meine Hochachtung vor dem deutschen Soldaten des letzten Weltkrieges einbezogen.", (Strauß in einem Artikel in der Zeitschrift "Der Freiwillige – Kameradschaftsblatt der HIAG (SS-Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit)", Osnabrück, April 1959)

"Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen.", (Strauß im Jahre 1961).

Im Jahre 1986 verleiht er dem überzeugten Nazi und Antisemiten, Theodor Oberländer, den Bayerischen Verdienstorden als "Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung".

Weizsäcker, Ernst Freiherr von

Geboren 1882, gestorben 1951, rechtskräftig verurteilter Kriegsverbrecher. Ernst Freiherr von Weizsäcker war im "Dritten Reich" unter den Ministern Konstantin Freiherr von Neurath und Joachim von Ribbentrop Staatssekretär im Auswärtigen Amt (1938 bis 1943) und anschließend Botschafter im Vatikan (1943 bis 1945). Er wurde vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal 1949 wegen Kriegsverbrechen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch bereits 1950 vorzeitig aus der Haft entlassen. Verteidigt wurde er bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen unter anderem von seinem Sohn, dem späteren Bundespräsidenten Richard Freiherr von Weizsäcker. Dieser war im Zweiten Weltkrieg zuerst Soldat und dann Hauptmann der Reserve.

Quelle: LIGA GEGEN RASSISMUS - League Against Racism - Ligue contre la discrimination raciale

DER SPIEGEL VOR 50 JAHREN

Nazis im Amt

Gleich in zwei Artikeln beschäftigte sich der SPIEGEL Ende August 1958 mit ehemaligen Nazis, die in der Bundesrepublik weiter in hohen Ämtern aktiv waren. Politiker wie der designierte bayerische Landtagsabgeordnete Peter Prücklmayer oder der "Landgerichtsdirektor" Adolf Paulus sahen kein Problem darin, auch 13 Jahre nach Kriegsende trotz ihrer offenkundigen Verstrickung in den Unrechtsstaat des Dritten Reichs erneut auf höherer Ebene Verantwortung zu übernehmen. Es waren keine Einzelfälle: "Je mehr das Tausendjährige Reich dem Gedächtnis der Bundesbürger entschwindet, desto größer wird die Zahl der Würdenträger jener Epoche, die in das Gefüge der jungen Bonner Republik eindringen und dort beharrlich emporklimmen", urteilte der SPIEGEL.

Vor allem den "sogenannten bürgerlichen Parteien" warf der SPIEGEL vor, "ehemalige Chargen der NSDAP und ihrer Gliederungen mannigfach in der Verwaltung unterzubringen oder in die diversen Parlamente vom Gemeinderat bis zum Bundestag zu delegieren". Doch ausgerechnet einen "leibhaftigen KZ-Wachmann zum Volksvertreter zu erklären", das war dann doch neu. Auch die CSU hatte offenbar Bedenken, den Hopfenbauer und Viehhändler Peter Prücklmayer als Landtagskandidat zu nominieren, da er als KZ-Aufseher im Konzentrationslager Mauthausen gedient hatte. Das hatte Prücklmayer selbst zugegeben, doch er sei "immer herzensgut zu den Insassen von Mauthausen gewesen, das habe er schriftlich", verwies er auf einen "Persilschein" eines im Dritten Reich verurteilten Kommunisten, der aus dem gleichen Dorf wie er kam. Und "dass zu der Zeit Juden erschossen wurden, wussten wir doch alle, seien wir ehrlich", gab der Landtagskandidat zu Protokoll.

"Auf den Gedanken, dass es zumindest eine politische Geschmacklosigkeit sondergleichen ist, auch den anständigsten aller KZ-Bewacher zum Volksvertreter zu machen, ist die CSU offenbar nicht gekommen", kommentierte der SPIEGEL. Schließlich galt das KZ Mauthausen im heutigen Oberösterreich nach Aussage des britischen Historikers Gerald Reitlinger als das "mörderischste aller Konzentrationslager", Ziel war die "Vernichtung durch Arbeit". Sicher ist auch, dass zu Prücklmayers Mauthausen-Zeit von den Bewachern "niemand gegen seinen Willen zu derartigen Diensten gezwungen wurde", so der Vorsitzende der Lagergemeinschaft Mauthausen, Otto Wahl. Es sei "die schlimmste Epoche der ganzen Mauthausen-Historie überhaupt" gewesen. Doch Prücklmayer war als Hopfenbauer und Vieh- und Pferdedehändler in seiner Heimat, der Region Hallertau, bestens vernetzt und hätte der CSU daher viele Stimmen beschert. Nicht zuletzt aufgrund der SPIEGEL-Veröffentlichung verzichtete Peter Prücklmayer am Ende auf seine Kandidatur, was die CSU-Delegierten des Stimmkreises Kelheim-Mainburg nicht daran hinderte, dem Mann das "einmütige und ausdrückliche Vertrauen" auszusprechen.

Im zweiten Fall ging es um einen Richter, der 1958 ausgerechnet einen KZ-Aufseher - wenngleich nicht Herrn Prücklmayer - zu "lebenslänglich Zuchthaus" verurteilt hatte. Landgerichtsdirektor Adolf Paulus hatte auch schon 1943 seinen Dienst verrichtet - damals als "Erster Staatsanwalt" am Landgericht Nürnberg-Fürth. Als Mitglied eines Sondergerichts setzte er sich für die Hinrichtung des ukrainischen Landarbeiters Johann Petlikowski ein, der sich in einem Streit mit einem deutschen Bauern in Bayern geprügelt hatte. Der Fremdarbeiter - heute hieße das Arbeitsmigrant - sollte zudem die Bäuerin mit einer Mistgabel bedroht haben, was er jedoch bestritt. Das Sondergericht begründete sein hartes Urteil damit, dass Petlikowski "zu jenen Ostelementen" gehöre, "die dann, wenn sie entsprechend herausgefüttert und warm geworden sind und die Gutmütigkeit der deutschen Umgebung erkannt haben, darauf ausgehen, die deutsche Bevölkerung zu drangsalieren, sich an keine Zucht und Ordnung halten und gegebenenfalls zu Widersätzlichkeiten und schweren Gewaltakten schreiten".

Auch Paulus war kein Einzelfall: Der SPIEGEL listete bereits damals ein halbes Dutzend bundesrepublikanische Richter auf, die im NS-Regime am Unrechtssystem mitgewirkt hatten. 1978 rückte der Fall des damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger die Rolle der Juristen im nationalsozialistischen Deutschland in den Mittelpunkt des Interesses. Filbinger war vermutlich der letzte noch lebende Vertreter einer Spezies, für die der Schriftsteller Rolf Hochhuth die Gattungsbezeichnung "furchtbare Juristen" geprägt hat. Sie hatten im Dritten Reich dem Führer gedient, also Staatsterror als Recht exekutiert, und sie hatten anschließend in der Bundesrepublik auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung weiter Recht gesprochen oder dem Staat in hoheitlichen Funktionen dienen dürfen. Es waren vor allem Juristen, konstatierte SPIEGEL-Redakteur Henryk M. Broder später, "die für eine ungebrochene Kontinuität im Öffentlichen Dienst sorgten, also das "Dritte Reich" mit der Bundesrepublik personell verzahnten". Detailliert analysierten SPIEGEL-Redakteure 1990 auch die sogenannten Sondergerichte, die im Dritten Reich fast 10.000 Menschen wie jenen Johann Petlikowski wegen geringer Delikte hinrichten ließen.

"Es war damals nie die Situation, dass das Reichsjustizministerium ein Hort des Widerstands gewesen ist in der NS-Zeit."

Sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Im Gegenteil, im Justizapparat seien zwischen 1933 und 1945 zahlreiche Juristen tätig gewesen, die in Verbrechen des Nazi-Regimes verwickelt waren, ihre Karrieren nach 1949 aber problemlos fortsetzen konnten. Um diese Zusammenhänge genauer zu untersuchen, hat die Justizministerin Anfang des Jahres eine wissenschaftliche Kommission berufen. In dieser Woche haben die Experten offiziell mit ihrer Arbeit begonnen:

"Es geht um den Umgang des Justizministeriums mit seiner eigenen Vergangenheit in den 50er, 60er bis zu den beginnenden 70er Jahren, das ist der Kernzeitpunkt, dem wir uns widmen werden. Das Justizministerium war damals untergebracht in Bonn, in der sogenannten Rosenburg, und deswegen wird dieses Projekt auch die Rosenburg genannt."

Erläutert der Marburger Strafrechtler Christoph Safferling den Auftrag. Zusammen mit dem Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker leitet er die Kommission:

"Die personellen Kontinuitäten und Brüche sind nur ein Teil unserer Arbeit. Weitere Teile werden sich auf die tatsächliche Auswirkung dieser personellen Kontinuitäten auf das materielle Recht beziehen, und das ist eigentlich der interessantere Teil, nämlich inwieweit tatsächlich diese personellen Verstrickungen dann sich ausgewirkt haben auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik."

Mehr als 60 Jahre nach dem Untergang des NS-Regimes bedurfte es erst des Anstoßes durch die bahnbrechende Studie über das Auswärtige Amt, um die Untersuchung zu beginnen. Womöglich fürchtete man im Bundesministerium der Justiz, kurz BMJ, eine "Nestbeschmutzung". Bis Anfang des Jahres durfte z. B. kein Außenstehender Einsicht in die Personalakten des Ministeriums nehmen, auch nicht in Unterlagen aus der unmittelbaren Nachkriegszeit.

"Warum das vorher nicht erfolgt ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, aber jetzt ist natürlich für die Wissenschaftler der direkte Zugriff seit Beginn des Jahres gegeben."

Die Geschichte der Justiz im sogenannten Dritten Reich ist eine Geschichte fortschreitender Pervertierung des Rechts: Ob bei den Morden der Röhm-Aktion oder bei der Verfolgung und Ermordung von politischen Gegnern und rassischen Minderheiten: Richter, Staatsanwälte und Angehörige des Reichsjustizministeriums waren willige Helfer des NS-Regimes. Statt Recht und Gesetz zu verteidigen, ließ die Justiz die Demontage des Rechtsstaates zu und stellte sich in den Dienst eines mörderischen Systems.

"Wir bekennen uns offen dazu…"

…erklärte Hans Frank, Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, im September 1933.

"…dass wir nationalsozialistischen Juristen in jedem Recht nur das Mittel zu dem Zweck sehen, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde sicherzustellen. (Beifall)"

Der Jurist Hans Frank, NSDAP- und SA-Mitglied der ersten Stunde, wurde 1946 im Nürnberger Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. Unter den NS-Juristen hinterließ Roland Freisler eine noch größere Spur des Schreckens, als Staatssekretär im Reichsjustizministerium, vor allem aber als Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofes.

"Sie haben ja kein Gefühl für Wahrheit, Sie sind ja die Lüge selbst."

Roland Freisler im Prozess gegen Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben, einen der Verschwörer des 20. Juli 1944.

"Feines Früchtchen … ja, ja, ja, feines Früchtchen. Hätten Sie lieber die Knarre in die Hand genommen, wären nicht auf dumme Gedanken gekommen. Und werden Sie hier nicht unverschämt, mit Ihnen werden wir fertig."

Roland Freisler kam Anfang 1945 bei einem alliierten Bombenangriff ums Leben. Die Bilanz des Volksgerichtshofes, den Freisler zu den "Panzertruppen der Rechtspflege" zählte: über 5200 Todesurteile. Noch gnadenloser waren die nationalsozialistischen Wehrmachtrichter. Sie verhängten im Zweiten Weltkrieg 30.000 Todesurteile, 20.000 wurden vollstreckt. Zum Vergleich: Die westlichen Alliierten ließen im selben Zeitraum 200 Militärangehörige hinrichten. Und im Ersten Weltkrieg verhängte die deutsche Militärjustiz lediglich 150 Todesurteile, von denen nur ein Drittel vollstreckt wurde. Der Freiburger Militärhistoriker Wolfram Wette:

"Kein einziger Wehrmachtrichter ist bestraft worden für seine Todesstrafen-Praxis. Es gab einzelne Fälle, in denen Vorermittlungen und Ermittlungen angestellt worden sind, aber das alles ist niedergeschlagen worden. Zu einer Verurteilung kam es in keinem einzigen Fall."

Großes Aufsehen erregten in den 1970er Jahren die Rechtfertigungsversuche des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Karl Filbinger. Als NS-Marinerichter hatte er noch kurz vor Kriegsende die Todesstrafe für einen jungen Wehrmachtsdeserteur gefordert und später seine verhängnisvolle Tätigkeit mit dem Satz verteidigt:

"Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!"

Filbinger ging als "furchtbarer Jurist" in die Geschichte ein.
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen die Alliierten, deutsche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Als Erste mussten sich Hauptschuldige wie Hermann Göring, Rudolf Hess, Albert Speer und Hans Frank vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verantworten. Es folgten zwölf weitere Verfahren vor amerikanischen Militärgerichtshöfen, darunter als Fall III der Juristenprozess.

"This case is unusual … "

Der Hauptankläger, Brigadegeneral Telford Taylor, am 17. Februar 1947 bei der Eröffnung des Prozesses.

"The temple … Der Tempel der Gerechtigkeit muss wieder geweiht werden. Das kann nicht im Nu geschehen oder durch ein bloßes Ritual. Aber wir haben hier, glaube ich, eine besondere Gelegenheit und große Verantwortung, dabei zu helfen, dieses Ziel zu erreichen."

Angeklagt waren hohe Beamte des Reichsjustizministeriums sowie mehrere Richter des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte, insgesamt 16 Personen. Der Prozess endete im Dezember 1947 mit zehn Verurteilungen und vier Freisprüchen. Zwei Beschuldigte waren während des Verfahrens verstorben, mehrere Angeklagte, darunter die Staatssekretäre Franz Schlegelberger und Herbert Klemm, erhielten lebenslange Haftstrafen.
Im Urteil heißt es:

"Das Beweismaterial ergibt schlüssig, dass Schlegelberger und die anderen Angeklagten die schmutzige Arbeit übernahmen, die die Staatsführer forderten, und das Justizministerium als ein Werkzeug zur Vernichtung der jüdischen und polnischen Bevölkerung, zur Terrorisierung der Einwohner der besetzten Gebiete und zur Ausrottung des politischen Widerstandes im Inland benützten."

"Die höchste Strafe war die lebenslange Freiheitsstrafe."

Der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling.

"Also schon interessant, dass die Juristen offensichtlich hier auch anders behandelt worden sind als andere Berufsgruppen, beispielsweise die Ärzte. Im Ärzteprozess in Nürnberg gab es etliche Todesurteile. Der Nürnberger Juristenprozess hat ja diesen Ausspruch geprägt, dass der Dolch des Mörders unter der Robe des Juristen verborgen war. Und das ist, denke ich, ein ganz gutes Bild dafür, was Juristen tatsächlich tun und wofür sie auch verantwortlich sind."

Unter deutschen Rechtsexperten stieß der Nürnberger Prozess jedoch auf Ablehnung. Sie werteten das Verfahren als "Siegerjustiz" und "Rache am politischen Gegner". Der nordrhein-westfälische Justizminister Artur Sträter erklärte im Juni 1947:

"In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben. Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert."

Eine Ansicht, die erst mehr als vier Jahrzehnte später revidiert wurde, mit der Ausstellung "Justiz und Nationalsozialismus", einer vom Bundesjustizministerium im Jahr 1989 erarbeiteten Materialsammlung von 2000 Schriftstücken und Fotos. Die Dokumentation ist der erste ernsthafte Versuch aus den Reihen der Justiz, sich mit der NS-Vergangenheit kritisch auseinanderzusetzen. Das Ausstellungskonzept erarbeitete Gerhard Fieberg, damals Mitarbeiter des BMJ, zuletzt Präsident des Bonner Bundesamtes für Justiz. Bereits 1950, so Fieberg, wurden die ersten Verurteilten des Nürnberger Juristenprozesses entlassen, der letzte kam 1956 frei.

"Auf deutschen Druck hin von den Amerikanern begnadigt; und dann in den 50er Jahren als freie Leute in der Bundesrepublik lebten, dort entweder Pensionäre waren oder aber gut gehende Anwalts- und Notariatspraxen betrieben und von der bundesdeutschen Justiz nicht mehr vor Gericht gestellt werden konnten."

Ohne frühere NSDAP-Mitglieder, so zeigte sich schon bald nach Kriegsende, kam die westdeutsche Justiz nicht aus. Nur ein Drittel der Richter wurde entlassen, in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR waren es dagegen 80 Prozent. Die radikale Entnazifizierung im Osten hatte jedoch fatale Folgen, denn die neuen sogenannten Volksrichter fällten im Namen einer sozialistischen Gesetzlichkeit zahllose Unrechtsurteile.

Im Westen hatten belastete Juristen hingegen kaum strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Nicht ein Richter der Sondergerichte oder des Volksgerichtshofes wurde von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Die Justiz sprach sich selbst frei. Einer der wenigen, die dagegen protestierten, war Reinhard Strecker. Als Student an der Freien Universität Berlin wollte er 1959 Unrechtsurteile aus der NS-Zeit veröffentlichen, mit Verweisen auf die bruchlosen Karrieren der verantwortlichen Juristen nach 1945. Da ihm die Archive westdeutscher Gerichte verschlossen blieben, fuhr er nach Warschau und Prag.

"Und dafür suchte ich Mitstreiter in der FU. Voll besetztes Auditorium Maximum: Und ich forderte auf, bei mir mitzuarbeiten, und dann ergriff ein Dekan das Mikro und sagte, also, was ich da täte, das sei das Letzte an nationaler Verworfenheit. In der Weimarer Zeit hätte man Leute wie mich ins Zuchthaus gesteckt, und da gehörte ich auch hin."

Reinhard Strecker nahm zudem Hilfe aus Ost-Berlin an, was ihm in Zeiten des Kalten Krieges den Vorwurf einbrachte, Propaganda für die DDR zu betreiben. Im November 1959 präsentierten Strecker und seine Mitstreiter in Karlsruhe der Öffentlichkeit Dutzende Fälle. Die von Strecker organisierte Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" löste empörte Reaktionen aus. Politiker verstanden sie als Generalangriff auf die Justiz, die SPD schloss einige beteiligte Studenten aus der Partei aus. Nur Generalbundesanwalt Max Güde zeigte sich erschrocken angesichts des Materials. Immerhin führte die große Resonanz der Ausstellung in den Medien zu einer politischen Debatte über den Umgang mit NS-Juristen. Personelle Konsequenzen blieben jedoch aus. Der Anteil der Juristen, die schon im Dritten Reich tätig gewesen waren, lag in den 1950er Jahren an den Landgerichten bei knapp 70 Prozent, an den Oberlandesgerichten bei fast 90 Prozent und am Bundesgerichtshof bei 75 Prozent. Allerdings sagen die Zahlen allein noch nichts über das Verhalten des Einzelnen aus.
Begünstigt wurde die Selbstentlastung der Justiz von verschiedenen Amnestien und Verjährungsfristen. Der ehemalige Justizmister Thomas Dehler erklärte 1965 im Bundestag:

"Zu unserem Recht gehört auch, dass Schuld, dass jede Schuld verjährt."

"Und das hat in noch höherem Maße dazu beigetragen, dass hier natürlich ganze Personengruppen in sehr, sehr großer Zahl von Strafverfolgung befreit wurden."

Der Historiker Manfred Görtemaker:

"Da das aber maßgeblich vom BMJ getragen wurde in der Gesetzgebung, ist natürlich die Frage schon erlaubt und interessant, inwieweit das BMJ oder Personen im BMJ daran eben aktiv mitgewirkt haben."

Die personellen Verbindungen zwischen Reichsjustiz- und Bundesjustizministerium muss die Kommission erst noch im Einzelnen erforschen, doch Manfred Görtemaker und Christoph Safferling können bereits heute auf einige bekannte Fälle verweisen.

"Es gibt ja erstaunliche Kontinuitäten, wenn Sie etwa an das Familienrecht denken oder an das Strafrecht denken, das sind z.T. die gleichen Personen, die im Reichsjustizministerium für diese Abteilung zuständig waren, für diese Referate, und dann auch wiederum Referatsleiter im BMJ geworden sind. Und dass sie diesen Spagat hinbekommen haben, von der Justiz des Dritten Reiches nahtlos in die Justiz der Bundesrepublik überzuwechseln, das ist aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar, aber es hat offensichtlich funktioniert.
Maßfeller z. B. war ja im Reichssicherheitshauptamt unter Eichmann tätig und hat einen Kommentar verfasst zum Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz 1936, also der hatte offensichtlich schon die nationalsozialistische Ideologie soweit verinnerlicht. Er war dann später tatsächlich im Bundesjustizministerium auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, im Familienrecht wieder tätig, das nimmt doch Wunder.

Oder auch Herr Schafheutle beispielsweise: Schafheutle war im Reichsjustizministerium Abteilungsleiter für Strafrecht und hat diese Tätigkeit dann von November 1950 an auch im Bundesjustizministerium wieder ausgefüllt. Als wäre nichts geschehen, hat er einfach in der gleichen Position weiter gearbeitet und jetzt plötzlich ein demokratisches Strafrecht reformieren sollen.

Eduard Dreher war in den 40er Jahren für etliche Jahre in Innsbruck als Sonderstaatsanwalt tätig und war dort auch verantwortlich für eine ganze Reihe von Todesurteilen. Und Eduard Dreher hat schließlich in den 68er Jahren dafür gesorgt oder war mit dafür verantwortlich, dass die sogenannte kalte Verjährung eingetreten ist, dass also NS-Täter, wegen Beihilfe zum Mord oder Beihilfe zum Totschlag konnten sie nicht mehr verurteilt werden, weil die Beihilfe-Strafbarkeit dann bereits verjährt war."

Angesichts zahlreicher "Altlasten" aus der NS-Zeit ist es erstaunlich, wie unproblematisch der Aufbau des demokratischen Rechtsstaates in der Bundesrepublik verlief.

"Mein Eindruck ist, dass die Mitarbeiter im Justizapparat sich immer als Helfer gesehen haben, dass sie sich haben instrumentalisieren lassen vom politischen Apparat, dass sie Fachleute waren und dass sie sich dann in den Dienst des jeweiligen politischen Systems gestellt haben. Und das gilt für das Dritte Reich genauso wie für die Bundesrepublik."

"Gestern Hitlers Blutrichter – heute Bonner Justiz-Elite" lautete der provozierende Titel einer Ost-Berliner Broschüre aus dem Jahr 1957. Gab es – ähnlich wie im Auswärtigen Amt – im BMJ ein Netzwerk ehemaliger NS-Juristen, die sich in der Bundesrepublik wechselseitig protegierten? Justizminiserin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

"Ich bin ja gerade sehr gespannt, wieweit gab es Verknüpfungen, Verwicklungen, wieweit ist aber auch vielleicht versucht worden, Einfluss zu nehmen, dass weitere Kameraden aus früheren Zeiten dann im damaligen Bundesjustizministerium wieder eingestellt und beschäftigt wurden. Ich denke, da wird es Anhaltspunkte zu geben."

"Was man schon sehen kann, ist, dass beispielsweise aus den Landesjustizverwaltungen her persönliche Bekanntschaften eine Rolle gespielt haben bei der Besetzung von Ministerialposten. Die Rekrutierungspolitik insgesamt ist bislang im Grunde ein Buch mit sieben Siegeln. Da können wir noch keine Aussage dazu treffen."

Dazu werden Christoph Safferling und Manfred Görtemaker in den Keller des BMJ hinabsteigen, wo alle Personalakten des Ministeriums von 1949 bis heute liegen. Einen ersten Blick konnten sie bereits in das Archiv werfen.

"Wir haben ein paar Akten uns angesehen, also so einfach willkürlich rein gegriffen und haben die Akte von einem Herrn Dr. Marquardt gefunden, der auch später im Bereich des Zivilrechts und der Rechtspflege Abteilungsleiter war. Und es hat sich herausgestellt, in seinem Personalblatt gleich vorne dran stand, dass er Sturmbannführer der SA, also doch ein relativ hohes Tier schon in der SA war.
Der Eindruck bisher ist, dass diese Akten durchaus brisant sind, denn natürlich sind die Belastungen aus der NS-Zeit z.T. sehr schwerwiegend, das ist aber bisher nur ein erster Eindruck. Wir können jetzt daraus keine weitergehenden Schlussfolgerungen ziehen. Wir wissen vor allem nicht, ob das eben flächendeckend der Fall ist oder ob das nur Einzelfälle sind."

In zwei bis drei Jahren will die Kommission die Ergebnisse ihrer Untersuchung vorlegen. Was erwartet die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der Arbeit?

"Natürlich ist es am Spannendsten im Bereich des Strafrechts, Amnestie, Wiedereinführung der Todesstrafe im Zusammenhang mit den Debatten über eine Wehrstrafgerichtsbarkeit, politisches Strafrecht, das sind ja die ganz brisanten Fragen, aber auch Familienrecht, was ja auch von Vorstellungen, Werten, Ideologien immer mit geprägt ist, ist glaube ich ein Bereich, wo ich auch hoffe, dass es da Bewertungen gibt, wie weit möglicherweise mit den Vorstellungen, die man in der Zeit von 33 bis 45 in der NSDAP hatte, dann auch noch im Ministerium gearbeitet hat."