Auf dem Weg zur Militärdiktatur? - CDU  will Bundeswehr im Inneren gegen das eigene Volk einsetzen

Bundeswehr-Übungen im Innern ab November erwartet

Ursula von der Leyen plant gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr, um sie für gemeinsame Einsätze zu trainieren.

Doch eigentlich ist die Bundeswehr ausschließlich zur Verteidigung des Landes nach außen vorgesehen. So heißt es in Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ Und die Zulassungen dazu im Grundgesetz sind bedingt. So erlaubt Artikel 35 der „Amtshilfe“ im Grundgesetz, dass Streitkräfte zur „Katastrophenhilfe“ eingesetzt werden dürfen. Außerdem ist in Artikel 87a Absatz 4 der „innere Notstand“ ebenfalls als Grund für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern genannt.

Die beiden Artikel sind ein Resultat der „Notstandsgesetze“ von 1968, gegen die es bei ihrer Einführung erheblichen Widerstand seitens der Bevölkerung und auch aus der Politik gab. Doch warum werden diese Änderungen im Grundgesetz hinsichtlich des Einsatzes von Militär im Inland so kritisch betrachtet?

Grund dafür ist die NS-Zeit, in der Verfassungsartikel zum Einsatz von Militär im Innern mitunter die Machtergreifung der Nazis begünstigten. Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung gab damals dem Reichspräsidenten die Möglichkeit in einem Krisenfall die alleinige Macht zu übernehmen, um somit die öffentliche Ordnung wieder herzustellen. Daher war im ursprünglichen Grundgesetz von 1949 auch keine Regelung für Krisensituationen vorhanden. Mit Einführung der „Notstandgesetze“ 1968 kam bei Bürgern die Sorge vor neuen „Ermächtigungsgesetzen“ auf. Jenen, die Hitlers Machtergreifung möglich machten.

 

Es ist heftig umstritten, ob Bundeswehr-Soldaten bei Gefahren-Lagen in Deutschland eingesetzt werden sollen. Schon bald könnten erste Übungen anlaufen, kündigt Saarlands Länderchef Klaus Bouillon an.

Auch wenn also nun Artikel im Grundgesetz vorhanden sind, die es der Bundeswehr erlauben Einsätze im Inneren durchzuführen, kommt dies nur selten vor und muss zudem auf seine Berechtigung hin genau geprüft werden. So meint der Begriff „Katastrophenhilfe“ in Artikel 35 eine „Naturkatastrophe“ oder einen „besonders schweren Unglücksfall“, womit die Flüchtlingskrise als Einsatz für die Bundeswehr nicht infrage kommt.

Einen Terroranschlag hingegen könnte man als einen „besonders schweren Unglücksfall“ einstufen, doch auch hier stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Auflagen. So müsse es sich um eine „ungewöhnliche Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes“ handeln. Darunter könnten dann zum Beispiel der Anschlag des 11. Septembers 2001 in den USA fallen oder auch die Paris Anschläge im November letzten Jahres. Wichtig ist im Fall eines möglichen Einsatzes, dass dieser nur von der gesamten Bundesregierung entschieden werden muss und nicht nur vom Kriegsminister/in.

Der Artikel 87a Absatz 4 GG zum „inneren Notstand“ umfasst nur extreme Ausnahmesituationen und die Voraussetzungen für solch einen Einsatz sind sehr streng. Nur wenn eine „Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung“ bestehe und die Polizeikräfte von Bund und Ländern nicht ausreicht, dürfte die Bundeswehr zum „Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer" eingesetzt werden.

Das will man nun aufweichen und den Einsatz des Militärs im Inneren offensichtlich zum Regelfal machen und so den Polizeistaat ausbauen und Freiheitsrechte so weiter beschneiden. 

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), hat angekündigt, dass im November die ersten Übungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorabwehr stattfinden können. "Ich erwarte, dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 31. August grünes Licht für die Übungen geben", sagte Saarlands Innenminister der "Rheinischen Post". "Dann können bereits im November Stabsübungen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern stattfinden."

 

Er gehe davon aus, "dass in der großen Mehrheit der Länder" Übungen abgehalten werden. "Auch bei den SPD-geführten Bundesländern sehe ich Bewegung für eine Kooperation von Polizei und Bundeswehr im Fall von Terror und Katastrophen."

SPD-Pistorius für länderübergreifende Übung

Niedersachsens Innenminister Pistorius (SPD) schlug vor, dass alle Bundesländer das Zusammenspiel von Polizei und Bundeswehr gemeinsam üben sollen. Unter Federführung der einzelnen Polizeien und auf Basis der geltenden Rechtslage sollte die Zusammenarbeit flächendeckend getestet werden, schrieb Pistorius in einem Brief Boullion, aus dem das RedaktionsNetzwerk Deutschland zitierte.

Der Rahmen für Bundeswehreinsätze im Inland sorgt seit geraumer Zeit für Streit zwischen Union und SPD. Das CDU-geführte Verteidigungsministerium hatte auf Druck der SPD im sicherheitspolitischen Weißbuch auf die Forderung einer entsprechenden Grundgesetzänderung verzichtet. Allerdings wird darauf verwiesen, dass ein Einsatz von Soldaten im Inland bisher nur bei Naturkatastrophen und auch bei Bürgerkriegsszenarien vom Grundgesetz bereits abgedeckt sei. Da fragt sich warum man das Militär  in Wirklichkeit gegen das eigene Volk im Inneren einsetzen will?

Im Falle eines Militärputsches im Lande wäre solch eine Einsatzmöglichkeit für Putschisten jedenfalls von Vorteil.