Der erste Völkermord war der Völkermord der Deutschen an den "Hottentotten" - nicht an Armeniern

Es waren deutsche Erzkonservative als Vorgänger der deutschen Hitlerfaschisten, die von einem deutschen Imperium träumten 

Der erste moderne Völkermord in der Geschichte war der Völkermord der Deutschen an den "Hottentotten" bzw. an  den Hereros uind Nama in Deutsch- Süd-West-Afrika.

Insofern lügt der Bundespräsident Gauck, der den Völkermord der Türken an den Armeiniern- übrigens auch mit freundlicher Unterstützung des Deutschen Reiches- als Auftakt der Völkermorde bezeichnete. 

Zudem hat der Bundestag eine Resolution abgelehnt, die den Völkermord verurteilt und sich bei den Hereros und Hama entschuldigt. Auch das verschweigt der nicht ganz so helle Bundespräsident.

Der Völkermord an den Armeniern, den aramäisch-sprachigen Christen, sowie den in der Resolution nicht erwähnten griechisch-orthodoxen Christen, wie es vollständigerweise heißen müsste, war zwar nach Ansicht der allermeisten seriösen Historiker und Genozidforscher ein Genozid, aber beileibe nicht der erste des 20. Jahrhunderts. Er war deshalb auch nicht der Auftakt für die Völkermorde des 20. Jahrhunderts, wie Gaucks Formulierung suggeriert. Diese zweifelhafte Ehre kommt vielmehr dem Krieg des Deutschen Reiches gegen die Herero und Nama in der damaligen Kolonie Südwestafrika zu, wo deutsche Truppen zwischen 1904 und 1908 etwa 80 Prozent der Hereronation und 50 Prozent der Nama vernichteten beziehungsweise in den Tod trieben, insgesamt wohl bis zu 80.000 Menschen.

Deutsch-Südwestafrika war Deutschlands einzige Siedlungskolonie und sollte zu einem zweiten Deutschland gemacht werden. Wenn die Deutschen dort wohl auch nicht die Mehrheit haben würden, so sollten diese wenigstens die Herrenschicht bilden, über eine afrikanische Unterschicht, die die harte Arbeit erledigte. So sollte die Kolonie, auf die das Deutsche Reich seit 1884 Ansprüche erhob, durch eine rassistische Utopie in ein ökonomisches Musterland verwandelt werden.

"Jeder Herero wird erschossen"

Als sich die Herero und ein wenig später die Nama nur wenige Jahre nach der deutschen Annexion gegen Betrug und Missbrauch, die zunehmende Enteignung und Entrechtung zur Wehr setzten, sandte das Deutsche Reich ein eigenes Expeditionskorps unter General Lothar von Trotha. Letzterer wollte den schnellen militärischen Sieg und setzte, als ihm dieser im Sommer 1904 versagt blieb, auf eine genozidale Vernichtungsstrategie. Er ließ die Herero, einschließlich Frauen, Kinder und Greise, in die weitgehend wasserlose Omahekewüste treiben und diese dann durch seine Soldaten abriegeln, so dass der Rückweg zu den Wasserquellen versperrt blieb. Am 2.Oktober 1904 ließ er seinen Soldaten mitteilen: "Die Hereros sind nicht mehr deutsche Untertanen (…) Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber oder Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück oder lasse auf sie schießen". Viele Tausende starben qualvoll den Dursttod.

Als er diese Politik aufgeben musste, da er die Truppen an anderer Stelle gegen die Nama brauchte, ließ er die Überlebenden in Konzentrationslager bringen, wo viele an den unmenschlichen Bedingungen zugrunde gingen, ja teilweise ganz bewusst ihrem Schicksal überlassen wurden – eine Vernichtung durch Vernachlässigung. Gegen die Nama setzte er ebenfalls auf eine Vernichtungsstrategie – auch gegen die Zivilbevölkerung – und zerstörte systematisch deren Lebensgrundlage. Um den erfolgreichen Guerillakampf der Nama zu unterbinden, ließ er ganze Dörfer ebenfalls in die Konzentrationslager deportieren.

Bisher hat sich der Deutsche Bundestag noch nicht dazu durchringen können, den Genozid an den Herero und Nama anzuerkennen, wenngleich mittlerweile auch das Auswärtige Amt und auch einzelne Parlamentarier offen von Genozid sprechen. Es ist an der Zeit, dies zu korrigieren, und was für den Genozid an den Armeniern nun geschieht, auch für den Ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts Wirklichkeit werden zu lassen: die offizielle Anerkennung der deutschen Schuld, und anschließend eine offizielle Entschuldigung sowie das Gespräch mit den Betroffenen über geeignete Formen der Wiedergutmachung.