Anti-Sozialministerin Nahles SPD will  Hartz IV Empfänger noch schärfer drangsalieren - Sozialkahlschlag wird weitergeführt

Erneuter Angriff von Andrea Nahles auf Hartz IV-Empfänger

Miese Umfragewerte um die 20 %, in Scharen weglaufende Wähler, ein angeschlagener Parteivorsitzender,  massiver Vertrauensverlust – all das scheint die SPD wenig zu beeindrucken.

Auch die CDU schmiert als abgewirtschaftete ehemalige Volkspartei ab - aber die SPD noch stärker.

Nach den Plänen sozialleistungen für EU-Bürger hierzulande zu kürzen,  folgt der nächste SPD-Angriff auf den Sozialstaat und weiterer Sozialabbau.

Konsequent legen die Sozialdemokraten weiter die Axt an das, was noch vom Sozialstaat übrig geblieben ist. Report Mainz deckte nun den nächstes Vorstoß in diese Richtung auf: Künftig soll Hartz IV-Empfängern die Möglichkeit genommen werden, gegen fehlerhafte Jobcenter-Bescheide länger als einen Monat vorzugehen, auch wenn diese - juristisch gesehen - im Recht sind.

Es scheint System zu haben: Offenkundig ist der SPD – insbesondere Ministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles – daran gelegen, die eigene Wählerbasis zu vergraulen. Dieser Eindruck entsteht jedenfalls, wenn man die jüngsten Gesetzesvorstöße am Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen genauer betrachtet.

Erst kürzlich sorgte ein Teil in Nahles' großem Reformpaket zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für Empörung. Geht es nach dem Willen der Ministerin soll künftig alleinerziehenden Müttern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, für jeden Tag, an dem das Kind Zeit mit dem Vater verbringt, ein Teil der Unterstützung gestrichen werden. Überschrieben wird dieser Kahlschlag und das zu erwartende Bürokratiemonstrum für diese Regel in orwell'scher Weise mit dem Titel „Rechtsvereinfachung“.

Ähnlich sieht es auch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung aus. Auch hier seien „Vereinfachungen“ und Bürokratieabbau das Ziel, de facto können Leiharbeiter auf Grundlage eines Kompromisses, den die Koalitionsparteien SPD und CDU jüngst geschlossen haben, künftig für noch längere Zeit schlechter bezahlt werden, als ihre festangestellten Kollegen. Auch hier wirkte das Arbeitsministerium von Andrea Nahles federführend mit.

Nun kommt der nächste Hammer: Wie das SWR-Magazin Report Mainz gestern aufdeckte, sieht die angestrebte ALG II-Reform von Nahles vor, dass Hartz-IV-Empfänger in ihren Rechten künftig substantiell eingeschränkt werden. Wie Sozialvereine berechnet haben, sind rund 50 Prozent aller Hartz IV-Bescheide fehlerhaft. Bislang können die Leistungsempfänger auch nach Ende der einmonatigen Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag stellen, wenn der Jobcenter-Mitarbeiter Angaben nicht berücksichtigt hat oder die hauseigene Software mal wieder falsche Berechnungen durchführte.

In Knapp 60 Prozent der Fälle erhalten Hartz IV-Empfänger bei ihren Widersprüchen oder den anschließenden Klagen Recht. Die Leistungsempfänger erhalten dann auch rückwirkend, was ihnen zunächst fälschlicherweise versagt wurde. Dies soll künftig in vielen Fällen nicht mehr möglich sein.

Bis dato verklausuliert im neuen Gesetzestext verankert, und nun von Report Mainz entschlüsselt, plant das Nahles-Ministerium, dass gegen das Vorenthalten von Leistungen oder das Kürzen dieser nur noch einen Monat lang rückwirkender Widerspruch eingelegt werden kann. Fällt der Fehler erst später auf, ist jede Chance auf Korrektur vertan.

Konkret heißt das, dass das Recht zwar auf der Seite der Leistungsempfänger ist, diese jedoch Geld, welches ihnen eigentlich zusteht, nicht mehr erhalten sollen. Für einen Hartz IV-Empfänger bedeutet das schnell das Abrutschen in die Schuldenfalle und der finanzielle Ruin. Das Prinzip der Rechtssicherheit wird gleichsam über den Haufen geworfen.

So ist sich Stefan Sell, Professor für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz, gegenüber Report Mainz in seiner Einschätzung der Nahles-Pläne auch sicher: Die Gesetzesinitiative sei eine „unglaubliche Schweinerei“.

Rechtsanwalt Dirk Feiertag kommentiert:

Das Gesetz ist ein Skandal! Das wichtige Instrument der Überprüfungsanträge wird hier so stark beschnitten, dass wir es in vielen Bereichen gar nicht mehr anwenden können.

Die SPD und SPD-Arbeitsministerin Nahles ficht die harsche Kritik an dem erneuten Versuch des Sozialkahlschlags nicht an. Zur Begründung des eigenes Vorgehens wird lieber auf einen bewährten Trick zurück gegriffen. Bei den geplanten Änderungen handele es sich lediglich um eine "klarstellende Anpassung", so die Sozialdemokraten. Die Wähler scheint das nicht zu überzeugen. In der neuesten Forsa-Umfrage rutscht die SPD auf nur noch 19 Prozent.


Nachtrag
 
Die Linken-Parteivorsitzende Katja Kipping startete zur Buindestagsdebatte über die Verschärfung  der Hartz IV-Gesetze eine Kurzintervention.  Die brachte erhellendes zu Tage. Denn Kipping wollte wissen, ob Schiewerling ausdrücken wollte, dass linke Landespolitiker die Gesetzesnovelle mitgetragen hätten.
Und da wusste Schiewerling interessantes zu berichten. Denn das Abstimmungsergebnis der Ländervertreter in der Bund-Länder-Gruppe zum neuen Kürzungspaket aus dem Hause Nahles war 15 zu 0 zu Gunsten des Vorhabens der Bundesarbeitsministerin ausgegangen. Im Klartext: Ein Vertreter einer Rot-Roten Landesregierung hatte nicht gegen die Gesetzesverschärfungen zu Lasten der SGB-II-Bezieher gestimmt, ein anderer Vertreter dem Verschärfungsvorhaben sogar explizit zugestimmt. Mit versteinertem Gesicht verzichtete Kipping auf weitere Nachfragen.
 
Allerdings berief sich Thüringen im nachhinein darauf, dass diese Zusage  zur Sozialkürzung schon vor der Regierungszeit von Bodo Ramelow erfolgte. Allerdings ist das kein Grund für eine neue Regierung dem jetzt zuzustimmen, wenn sie eine andere Position in der Sache hat.