Trotz Statistik- Tricksereien:  Dunkel-Deutschland - Bereits 4 Mio. Arbeitslose

Die Bundesregierung verwende statistische Tricks: "Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit Längerem nicht als arbeitslos gezählt", schrieb die Partei "Die Linke" auf ihrer Webseite.

"Viele der Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat", so die Beschwerde der Partei.

Statt der bereinigten Zahl von 3.7 Millionen Arbeitslosen lag die offizielle Zahl im Februar nur bei 2,9 Millionen. Hinzu kämen 313.000 nicht erwerbstätige Menschen, die sich nicht arbeitslos gemeldet hätten. Die Linkspartei forderte nun eine Anpassung der Statistiken.

Die Angaben der Partei beziehen sich auf den Monatsbericht Januar 2016 "Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland" (Seite 71).

Hier die Rechnung der Linkspartei für Januar 2016

Nicht gezählte Arbeitslose verbergen sich hinter:

Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 161.070
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 65.889
Förderung von Arbeitsverhältnissen: 7.734
Fremdförderung: 107.779
Berufliche Weiterbildung: 160.916
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 149.306
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 3.290
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 76.912
Nicht gezählte Arbeitslose gesamt: 732.896

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Januar 2016: 3.653.317

Zusammen mit den 313.000 nicht erwerbstätigen Menschen, die sich nicht arbeitslos gemeldet hätten ergibt dies einen Fehler von über eine Millionen Arbeitslosen. Statt der 2,9 Millionen die die Bundesregierung meldet, handelt es sich demnach um etwa 3,966, also etwa 4 Millionen, Arbeitslose im Januar 2016 in Deutschland. (dk)

So mußte selbst der WDR Ende 2015  feststellen:

Zwar ist in Deutschland per Gesetz festgelegt, wer als arbeitslos gilt, die alleinige Grundlage für die offizielle Statistik ist diese Definition aber nicht. Eine wichtige Rolle spielen auch Gesetze, Verordnungen und Weisungen an die Mitarbeiter der Bundesarbeitsagentur, der Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften in den Kommunen. Hier wirkten und wirken sich viele Änderungen oft auch auf die Statistik aus - meist so, dass die offiziellen Arbeitslosenzahlen sanken.

Im Prinzip ist die gesetzliche Definition weit gefasst. Sie umfasst alle Erwachsenen, die keine Arbeit haben, weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten oder krankgeschrieben sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen und für einen Job sofort verfügbar sind. Generell nicht als arbeitslos angesehen werden Schüler, Studenten und Rentner, auch im erwerbsfähigen Alter. Zudem müssen sich die Betroffenen bei den Behörden persönlich arbeitslos gemeldet haben.

In der Arbeitslosenstatistik fehlen außerdem diejenigen, die durch Instrumente der Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Das betrifft die Fort- und Weiterbildung genauso wie Trainings- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Wer einen Ein-Euro-Job hat oder einen Gründungszuschuss erhält, ist damit offiziell nicht arbeitslos. Nicht erfasst werden außerdem alle Personen ab einem Alter von 58 Jahren, die mindestens seit zwölf Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und in dieser Zeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen haben. Zusätzlich streicht die Arbeitsagentur alle aus der Statistik, die eine Vermittlung erschweren, weil sie ihre Pflichten bei der Jobsuche nicht erfüllen. Da sich die Zählung durch Gesetzesänderungen regelmäßig ändert, ist die heutige offizielle Arbeitslosenzahl kaum mit früheren vergleichbar.

Immer wieder formulierte die Politik die Kriterien so um, dass die Arbeitslosenzahlen offiziell sanken. Einige Beispiele:

 

  • Im Mai 2003 wurde geregelt, dass Erwerbslose nach Vollendung des 58. Lebensjahres nicht mehr von der Arbeitsagentur vermittelt werden. Sie bezogen weiter Unterstützung, wurden aber nicht mehr als arbeitslos gezählt. 2007 wurde die Regelung geändert, denn sie passte schlecht zum Ziel der Großen Koalition, Ältere bis zum 67. Lebensjahr arbeiten zu lassen. Doch die Furcht vor einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen war zu groß. So einigte man sich darauf, die Älteren ab 58 Jahren als Arbeitslose zu streichen, wenn sie innerhalb eines Jahres kein Stellenangebot erhalten.
  • Ab Januar 2009 sind mit einem Gesetz Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung eingeführt worden. Dazu zählen die sogenannten Ein-Euro-Jobs, gemeinnützige Arbeit und Schulungsmaßnahmen des Jobcenters. Wer in solchen Maßnahmen steckt, taucht seitdem in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr auf.

1,5 Mio. Bürger werden zudem regelmäßig von der Tafel versorgt, weil das Geld trotz Dumpinglohn oder staatlicher Leistungen nicht ausreicht.