Linke lehnt Aushöhlung des Asylrechts und Abschiebungen ab

Bereits 1993 war  nach rassistischen Unruhen in Solingen und Rostock Lichtenhagen durch die politische Klasse mit einer Zweidrittelmehrheit das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt und faktisch weitgehend beseitigt worden.

So wurden die rechtspopulistischen und rassistischen Scharfmacher schon vor 23 Jahren belohnt. Beispielsweise sollte die Drittstaatenregelung die Zahl der Asylbewerber drastisch reduzieren.

Auch diesmal führt eine rassistische Stimmung in den Mainstreammedien erneut  zu einer weiteren Verschärfung des Asylrechtes. Jetzt sollen straffällig gewordene Asylbewerber schneller abgeschoben werden, obwohl das allen rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht. Aber warum will man das Land unbedingt zu einem Unrechtsstaat machen? Dabei gibt es die Regelung der Abschiebung signifikant auffällig gewordener Asylbewerber zudem schon.  

Der Rechtsstaat soll beseitigt werden und Asylberwerber sollen im Gegensatz zu deutschen Straftätern doppelt bestraft werden. Dadurch wird die Bundesrepublik faktisch endgültig zum Unrechtsstaat.

Deshalb beschließt die Linkspartei: 

Kein Gast- oder Gnadenrecht: Asylrecht ist Menschenrecht

Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes vom 12. Januar 2016

Für DIE LINKE ist das Prinzip des Rechtsstaats unverhandelbar. Strafraten müssen für alle Menschen die gleichen Rechtsfolgen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Äußerem oder Herkunft – haben. Das Aufenthalts- und Asylrecht ist kein Strafrecht zweiter Klasse. Sie dürfen nicht als Sonderstrafrecht für Geflüchtete und Menschen ohne deutschen Pass missbraucht werden.

Wenn die Bundesregierung im Kontext der verabscheuungswürdigen sexuellen Übergriffe von Köln und anderen Städten in der Neujahrsnacht nun plant, Aufenthaltsbestimmungen im Aufenthaltsrecht so zu verschärfen, dass die Abschiebung eine weitere Folge neben einer Bestrafung nach dem Strafrecht ist, so lehnen wir diese doppelte Bestrafung als rechtsstaatswidrig ab. DIE LINKE lehnt Abschiebungen ab.

Die sexuellen Übergriffe und Eigentumsdelikte in Köln müssen konsequent verfolgt werden. Das Asylrecht ist und bleibt ein Menschenrecht, dieses Menschenrecht darf nicht als Sanktionsrecht missbraucht werden. Das Asylrecht ist im Grundgesetz und Völkerrecht (Genfer Flüchtlingskonvention u.a.) verankert, ist somit auch die geltende Rechtslage. Als Menschenrecht gilt es universell – es ist weder ein Gnaden- noch ein Gastrecht, das verwirkt werden kann. Wir setzten uns gegen rassistische Stigmatisierung von Flüchtlingen und Muslimen im Nachgang der Kölner Ereignisse ein.

Im Wortlaut: 

1. Die Bundestagsfraktion der LINKEN ist die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die alle Asylrechtsverschärfungen konsequent abgelehnt hat und weiterhin ablehnt.

2. Für DIE LINKE ist das Prinzip des Rechtsstaats unverhandelbar. Straftaten müssen für alle Menschen die gleichen Rechtsfolgen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Äußerem oder Herkunft – haben.

3. Wir brauchen keine weiteren Strafrechtsverschärfungen.

4. Die Bundestagsfraktion der LINKE ist solidarisch mit Geflüchteten und versteht sich als parlamentarischer Arm von den hunderttausenden von ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer/innen in diesem Land.

5. Die Bundestagsfraktion der LINKE unterstützt alle Aktionen und Demonstrationen, die sich gleichermaßen gegen Rassismus und sexualisierte Gewalt wenden. Unser Mitgefühl gilt allen Opfern von gewalttätigen Übergriffen, die in den letzten Monaten massiv in diesem Land zugenommen haben.

6. Die Bundestagsfraktion der LINKE lehnt Debatten über Obergrenzen ab. Grundrechte kennen keine Obergrenze.

7. Die Bundestagsfraktion der LINKE streitet konsequent für die Beseitigung von Fluchtursachen, besonders gegen Krieg und Waffenexporte.

8. Wir setzen uns gegen rassistische Stigmatisierung im Nachgang der Kölner Ereignisse ein.