Die beiden Blockparteien CDU und SPD und damit die Mehrheit des Bundestages stimmen mehrheitlich für einen illegalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, den das Grundgesetz ohne völkerrechtliche Legitimation verbietet und sogar unter Strafe stellt - sogar schon vorbereitend.

Artikel 26  Grundgesetz

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Sollen die beiden  Blockparteien nicht mehr mit der Kategorie "verfassungswidrig" oder gar "verfassungsfeindlich " argumentieren. Dafür haben sie sich für alle Zeiten disqualifiziert.

Nachdem Russland auf der Seite von Assad in den Krieg eingetreten war, den auf westlicher Seite Dschihadisten als Söldner führen, versuchen USA und Nato krampfhaft, diesem Übergewicht von Rußland und Assad militärisch etwas entgegenzusetzen, zumal sich auch China, der Iran und der Irak sowie die libanesische Hisbollah sich auf die Seite von Assad gestellt hatten.

Auf der Seite des Westens kämpfen die Dschihadisten als Nato-Söldner. Insbesondere die Türkei, Saudi Arabien und Golfstaaten hatten diese Dschihadisten im Kampfgegena  ssad unterstützt. Die Paris-Attentate erhöhten das westliche Engagement und sie kamen deshelb " wie gerufen", obwohl die Attentäter Belgier und Franzosen waren. So ist Frankreich und später Großbritannien im Krieg in Syrien eingestiegen. US-Spezialeinheiten operieren auch am Boden. Jetzt will sich auch die Bundeswehr an diesem faktischen und kalten dritten Weltkrieg beteiligen, der jederzeit zu einem Weltenbrand führen kann. Der Abschuß des russischen Kampfjets durch die Nato-Türkei gab einen ersten Vorgeschmack.

In Wahrheit hält die US-Regierung Obama an ihrer Doppelstrategie fest, den IS zum Schein zu bekämpfen und gleichzeitig via Dritte zu unterstützen. Er wurde laut US- Geheimdienstpapieren absichtlich stark gemacht, um Assad bekämpfen zu können und gleichzeitig einen Vorwand und Kriegsgrund für eine Einmischung im Irak und in Syrien zu haben.  

Da man offiziell keinen 3. Weltkrieg riskieren will,  spricht man weder von Krieg noch davon, dass man jetzt auch faktisch auf der Seite  von Assad steht, den man bisher verteufelt hatte. Stattdessen kämpft man auch gegen die IS in der Luft, der aber schon von genug Akteuren der Welt aus der Luft  bekämpft wird.

Allen voran durch Russland, dass von der Regierung Assad gerufen wurde.

In Wirklichkeit aber kämpft man wie die USA nicht gegen den IS und nicht für Assad. Das zeigt aber auch die Sinnlosigkeit des deutschen Krieges in Syrien.

445 Bundestagsabgeordnete stimmten heute für einen Bundeswehreinsatz in Syrien, 146 dagegen, sieben Parlamentarier enthielten sich. Nur die Fraktion der Partei DIE LINKE stimmte geschlossen gegen den Krieg.

Da die Begründung der Bundesregierung für die Rechtmäßigkeit des Einsatzes mehr als vage ist, kündigte die Opposition bereits an, eine Verfassungsklage zu erwägen. Denn tatsächlich ist eine Beteiligung an Kriegen nur dann rechtens, wenn ein entsprechendes Mandat des UNO-Sicherheitsrates vorliegt, das Selbstverteidigungsrecht eines Staates gegen einen anderen Staat aufgrund von akuter Bedrohung greift, oder die Regierung des Landes in dem der Krieg stattfindet offiziell um Militärhilfe bittet.


Dennoch glaubt die deutsche Bundesregierung mit drei Argumenten eine deutsche Beteiligung am Syrien-Krieg juristisch begründen zu können: In der UNO-Resolution 2249, die am 20. November 2015 in Folge der Pariser Terroranschläge verabschiedet wurde, legitimieren die Vereinten Nationen Frankreich im Kampf gegen den IS "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten". Das damit ein kriegerisches Eingreifen gemeint ist, wird jedoch auch unter Rechtsexperten bezweifelt. Letztendlich gibt es kein klares UNO-Mandat nach Kapitel VII der UN-Charta für militärische Angriffe. Immerhin betont Resolution 2249 auch, die zu ergreifenden Maßnahmen sollen im Einklang mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen stehen.

Argumentiert wird seitens der Bundesregierung auch mit Artikel 51 der UN-Charta, wonach Frankreich das Recht zur Selbstverteidigung habe, nachdem mehrere Terrorattacken am 13. November 2015 Paris erschütterten, zu denen sich später der "Islamische Staat" bekannte. Doch bei dem Terrorkonglomerat handelt es sich - trotz der Selbstbezeichnung - eben nicht um einen völkerrechtlich anerkannten Staat. Genau auf diesen Rang würde man den IS jedoch durch Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 erheben. Zudem soll der Artikel lediglich schnelle Reaktionen ermöglichen, die bei akuter Gefahr notwendig sind, bevor ein robustes Mandat vom Sicherheitsrat erteilt worden ist. Keinesfalls ist Artikel 51 als alternativer Weg an einem Sicherheitsratsbeschluss vorbei gedacht. Hinzu kommt, dass die Terroranschläge von Paris größtenteils von Europäern verübt wurden. Streng genommen müsste Frankreich also die Banlieues und Belgien bombardieren.

So beruft sich die deutsche Bundesregierung auf Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrages, auf Grundlage dessen die französische Regierung die übrigen EU-Mitgliedsstaaten um Beistand gebeten hat. Hier greife ein System der "kollektiven Sicherheit", heißt es.

Generell stünden die Chancen einer Klage gegen den Syrien-Einsatz der Bundeswehr vor dem Bundesverfassungsgericht also durchaus nicht schlecht. Doch Rechtsexperten bezweifeln, dass der Waffengang auf diesem Weg noch gestoppt werden kann. De facto fehlen Karlsruhe nämlich die Rechtsmittel, um eine solche Entscheidung zu treffen. Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen, merkt an:

„Obwohl ich den Bundeswehreinsatz in Syrien für völkerrechts- und verfassungswidrig halte, wäre eine Klage der Opposition derzeit unzulässig.“

Bei vorigen erfolgreichen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bundeswehreinsätze handelte es sich stets um so genannte "Organklagen", die darauf abzielten, dass der Bundestag vor der Entsendung von Soldaten nicht konsultiert wurde. Doch genau diesen Weg hält die Bundesregierung diesmal formal korrekt ein.

Ein inhaltliches Klagerecht gegen völkerrechtswidrige Entscheidungen gibt es hingegen schlicht nicht. Trotzdem bleibt Unrecht auch Unrecht.

Zudem hat bereits 1994 das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass die Bundeswehr auch außerhalb des NATO-Gebietes militärisch tätig werden darf, wenn der Einsatz in ein System "kollektiver Sicherheit" eingebunden ist. Genau jenes völkerrechtliche Schlupfloch, das die Regierung nun nutzt. Nur kann ein deutsches Verfassungsgericht das internationale Recht trotzdem nicht aushebeln.

Letztendlich ist Karlsruhe also aber nicht legitimiert Entscheidungen der Regierung zu stoppen, selbst wenn diese das Völkerrecht verletzten.

Ein fragwürdiger und konstruierter Freifahrtschein, den die deutsche Politik offenbar nur allzu gerne einlöst, andererseits aber hoch empört auf die Sezession der Krim reagierte, die völkerrechtlich ebenfalls durchaus umstritten war, bei der jedoch kein einziger Schuss fiel und niemand zu Schaden kam.

Die Bundestagsvorsitzende der Bundestagsfraktion Die Linke, Sahra Wagenknecht, hat heute vor der Abstimmung über einen Bundeswehreinsatz in Syrien einen Appell an die Abgeordneten im Bundestag gerichtet und warnte vor den unberechenbaren Folgen in Syrien, wo 14 unterschiedliche Nationen ohne gemeinsame Strategie operieren. Der Kriegseinsatz ist zudem völkerrechtswidrig. Außerdem hätten wir viel zu lange den USA den Rücken gedeckt, der es noch nie um Demokratie ging, sondern nur um Ressourcen.
 
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