Altkanzler Helmut Kohl bezeichnete Waffen SS ler als anständige Leute und Juden- Weltkongreß als schäbig 

Tiefbraun ist die Haselnuss, tiefbraun ist auch ...

Kohl und Reagan mit ihren Kriegshelden auf dem Bitburger SS-Friedhof. Dass Kohl die Männer der SS als »anständige Leute« betrachtet, hält das Gericht für »nicht nachvollziehbar« - doch schon der Reichsführer SS Heinrich Himmler war Kohls Intimmeinung

"In den wichtigsten Klagepunkten hat das Gericht richtig geurteilt. Es stellte zwar fest: Kohls Äußerung über die Waffen-SS – »Das waren Feldsoldaten, anständige Leute« – könne »schnell in ihrer Bedeutung missverstanden werden«. Deshalb stelle ihre Veröffentlichung eine »erhebliche Persönlichkeitsverletzung« dar. Eigentlich.


Aber, so erkennt das Gericht: »Auf der anderen Seite ist aufgrund der Greuel, die im Zweiten Weltkrieg insbesondere von Angehörigen der Waffen-SS verübt wurden, die Äußerung eines ehemaligen Kanzlers der Bundesrepublik Deutschland, es habe sich um ›anständige Leute‹ gehandelt, von besonderem öffentlichen Interesse, da sie nicht nachvollziehbar erscheint und aus diesem Grund in der Öffentlichkeit die Diskussion über und eine Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit befördern kann«. Damit überwiege das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung dieses Zitats die Persönlichkeitsverletzung des Klägers."

Auch Kohls Verhältnis zu den Juden ist nicht einfach ein Problem seiner Intimsphäre. Das Gericht bejaht ein öffentliches Interesse an dem im Oggersheimer Untergrund auf Band gesprochenen Bekenntnis: »Mein Problem ist der Jüdische Weltkongress. Denn das ist der Ausbund an Schäbigkeit.« Dieses Zitat nehme »Bezug auf ein Interview des damaligen WJC-Präsidenten, in welchem sich dieser negativ über den Kläger geäußert hatte.« Das Zitat des Klägers sei »ersichtlich« die Reaktion auf einen Vorhalt Schwans. Damit aber sei zwar »klargestellt«, dass dieses Zitat Kohls ebensowenig wie die nachfolgende Äußerung »Überall, wo man als Deutscher in die Räder jüdischer Institutionen kommt, ist man als Deutscher sowieso in einer schwierigen Lage« einen »antisemitischen Hintergrund« habe. Die »schwierige Lage« ergebe sich, befindet das Gericht, »vielmehr aus der schuldbeladenen deutschen Vergangenheit«.

Schwans Einschätzung aber, es handele sich bei dem zweiten Zitat um ein »antisemitisches Klischee« sei eine Äußerung, die durch »das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt« sei. Das Persönlichkeitsrecht Kohls, der ja nun mal all diesen antijüdischen Kram geäußert hatte, werde dadurch nicht verletzt.