Steinbrück ermöglichte größten Steuerbetrug der BRD

von Ralph T. Niemeyer

Die Staatsanwaltschaft München, so wird heute berichtet, ermittele gegen eine in München ansässigen Kapitalanlagefondsgesellschaft wegen Verdachts des Steuerbetruges mithilfe von CUM-EX Geschäften in Höhe von 350 Millionen Euro.

Die Banken entdeckten bereits Ende der 90er-Jahre eine Lücke bei der Besteuerung von Dividenden, welche die Rot-Grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder offenbar bewußt zuließ, die sie für lukrative Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler nutzten. So gab es bis 2012 einen toten Winkel im Abwicklungssystem für Wertpapiergeschäfte, der es ermöglichte, durch den Verkauf einer Aktie kurz vor dem Dividendenstichtag für nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrere Steuergutschriften zu erhalten.

 

 

Der Trick funktionierte so: Ein Händler verkaufte zunächst die Aktie in einem Moment, in dem er sie noch gar nicht besaß – ein sogenannter Leerverkauf. Aufgrund der Trägheit der Abwicklungssysteme ist dann rund 48 Stunden lang nicht klar, wer der Eigentümer des Wertpapiers ist, und es werden zwei Steuergutschriften ausgestellt.

Der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will die Lage nicht erkannt haben und wehrt sich erbittert gegen den Vorwurf, der Finanzindustrie einen Gefallen getan zu haben. In Wahrheit war schon das von Rot-Grün verabschiedete Finanzmarktderegulierungsgesetz ein Einfallstor für Banken, Hedge Fonds und Spekulanten, die fortan auch in Deutschland das tun konnten, was sie in USA und Großbritannien schon einige Jahrzehnte lang taten.

Der damalige SPD Fraktionsvorsitzende Frank Walter Steinmeier brach im September 2012 wütend eine Pressekonferenz ab, als ich ihn danach fragte. Deutschland sei keine Insel und im Übrigen sei die Republik nicht so sehr liberalisiert worden, wie England. Ich solle keine solchen Fragen mehr stellen, zischte er. (Siehe Video unten).

Es ist klar, warum die Nerven blank lagen: Peer Steinbrück war gerade auf dem Wege SPD Kanzlerkandidat zu werden und hatte selber als Bundesfinanzminister in der ersten großen Merkel-Koalition die so genannten CUM-EX - Geschäfte nicht nur weiterlaufen lassen, sondern bewußt auch die durch seine Beamten im Bundesfinanzministerium aufgedeckten Lücken nicht geschlossen. Er ließ sich zu dieser Zeit anstelle von den 1.500 Ministerialbeamten, die alle zwei Staatsexamen mit guten Noten vorweisen müssen, um an ihre Position zu gelangen, von der Bankenlobby-Anwaltskanzlei Freshfield's Deringer Brukhaus beraten, denen er auch einen millionenschweren Auftrag zur Erarbeitung von Bankenrettungspaketen zugeschanzt hatte.

Später wurde bekannt, daß Steinbrück von eben jener Anwaltskanzlei, quasi als Gegenleistung, Honorarvorträge zu 25.000 € pro Abend vermittelt bekommen hat, nach seiner Zeit als Bundesfinanzminister, versteht sich. Insgesamt sackte Steinbrück knapp eine Million Euro an rückwirkenden Bestechungsgeldern ein.

Mir gegenüber bestritt er hartnäckig diese Fakten.

(Siehe Videos unten)