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Verschlußsache MH 17

Die Bundesregierung hat keine »gesicherten Erkenntnisse« über den Absturz einer malaysischen Passagiermaschine in der Ostukraine. Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke

Am 17. Juli 2014 stürzte über der Ostukraine ein Passagierflugzeug der Malaysia Airlines ab. Flug MH17 befand sich auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur. An Bord der Boeing 777 waren 298 Zivilisten. Am heutigen Dienstag soll in Den Haag vom niederländischen Sicherheitsrat (OVV) ein erster, vorläufiger Bericht zu den Ursachen des Absturzes veröffentlicht werden (siehe jW vom 8. September). Die ukrainische Armee und die Aufständischen in der Ostukraine bezichtigen sich gegenseitig, das Flugzeug abgeschossen zu haben. Zum Zeitpunkt des Absturzes patrouillierten AWACS-Aufklärungsflugzeuge in der Region. Die Linksfraktion im Bundestag wollte in einer 21 Punkte umfassenden kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, welche Erkenntnisse sie über den Vorfall hat. jW dokumentiert das von Markus Ederer, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, verfaßte Antwortschreiben vom 5. September in Auszügen.


1. Welche Funksprüche oder (sonstige) Telekommunikation bzw. (sonstiger) Datenaustausch mit Bezug zum Absturz des Fluges MH17 am 17. Juli 2014 wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen von welchen in- oder ausländischen Stellen abgehört oder auf andere Art abgefangen und welchen Inhalt hatten diese Kommunikationsvorgänge?

Die niederländische Flugunfalluntersuchungsbehörde ist von der Ukraine mit einer Untersuchung über die Umstände des Absturzes beauftragt worden. Der Bundesregierung liegen Informationen zur möglichen Aufzeichnung des Flugfunkverkehrs vor. Die Inhalte der Flugunfalluntersuchung unterliegen nach Annex 13 der Chicagoer Konvention der International Civil Aviation Organisation und laut EU-Verordnung Nr. 996/2010 jedoch dezidierten Verschwiegenheitsverpflichtungen. (…) Etwaige Auskünfte zum Inhalt möglicher Aufzeichnungen des Flugverkehrs können daher nur von der niederländischen Flugunfalluntersuchungsbehörde erteilt werden.

Der Bundesregierung ist auch ein in den Medien veröffentlichter Telefonmitschnitt des ukrainischen Geheimdienstes bekannt. Dessen Authentizität konnte nicht verifiziert werden....

2. Kann die Bundesregierung – bzw. können deren nachgeordnete Stellen – die u.a. vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Themen Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Dr. Schockenhoff getätigte Äußerung bestätigen, der russische Präsident Putin habe »unmittelbaren Einfluß« auf die Aufständischen im Osten der Ukraine, die Aufständischen würden von Rußland, d.h. staatlichen russischen Stellen, mit »schwerem Kriegsgerät« unterstützt, »von russischen Spezialkräften geführt«, und der Abschuß des Fluges MH17 sei durch Aufständische in der Ostukraine mit Flugabwehrsystemen, »angeleitet« durch russische Spezialkräfte, erfolgt?

Hinsichtlich der Frage nach Erkenntnissen für eine Zusammenarbeit bzw. Unterstützung der Aufständischen in der Ostukraine durch russische Stellen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Bundesregierung appelliert an Rußland, auf die Separatisten einzuwirken, um zu einem beiderseitigen Waffenstillstand zu gelangen. Durch effektive und umfassende Grenzkontrollen muß der Nachschub von Kämpfern und Waffen aus Rußland für die Separatisten unterbunden werden. Die Bundesregierung erwartet Aufklärung von Rußland zu Berichten über die wiederholte Verletzung der ukrainischen Grenzen durch russische Truppen und russisches Militärmaterial. Dies stellt eine sehr ernste und durch nichts gerechtfertigte Entwicklung dar. Die Bundesregierung hat Rußland aufgefordert, alles zu unterlassen, was einer weiteren Eskalation Vorschub leistet. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

3. Liegen dem ggf. abgehörte oder auf andere Art abgefangene Funksprüche zugrunde?

4. Woher stammen die ggf. abgehörten oder auf andere Art abgefangenen Funksprüche, und wer zeichnete diese wo, wann und wie auf?

5. Welchen (weiteren) Inhalt hatten ggf. diese Funksprüche?

Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 2 verwiesen.

6. Verfügen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen darüber hinaus über eindeutige Belege für eine Zusammenarbeit bzw. Unterstützung der Aufständischen in der Ostukraine durch russische Stellen?

Der Bundesregierung sind dazu Aussagen von Separatisten und russischen Soldaten bekannt, die allerdings von Rußland dementiert wurden. Die Bundesregierung hat zudem Kenntnis von Berichten über den Zustrom von russischen Soldaten und russischen Waffen in die Ostukraine über die von Separatisten kontrollierten Grenzabschnitte. So hat die ukrainische Regierung beispielsweise am 26. August 2014 die Verhaftung von zehn russischen Soldaten der Militäreinheit Nr. 71211 des Regiments Nr. 331 der 98. Division auf ukrainischem Territorium nahe des Dorfes Dzerkalne im Gebiet Donezk bekannt gegeben. Am 27. August 2013 veröffentlichte die NATO umfangreiches Dokumentationsmaterial, das den Einsatz von mindestens 1000 russischen Soldaten in der Ostukraine festhält.

Eine weitere offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Beantwortung der Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würde in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu dieser Frage als Verschlußsache gemäß der Verschlußsachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad »Geheim« eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Anlage verwiesen.

7. Um welche Belege bzw. Erkenntnisse handelt es sich hierbei im einzelnen, und welchen Inhalt haben diese ggf. im weiteren?

Eine offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. (…) Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hierlegte Anlage verwiesen.

(…)

10. Welche von Aufklärungssatelliten, u.a. der USA und der russischen Föderation, gesammelten Erkenntnisse zu möglichen Ursachen bzw. Auslösern des Absturzes des Fluges MH17 am 17. Juli 2014 liegen der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Stellen vor?

Der stellvertretende Generalstabschef der Streitkräfte Rußlands, General Kartapolow, präsentierte im Rahmen einer Pressekonferenz am 21. Juli 2014 russische Satellitenbilder, auf welchen zu sehen sein soll, welche ukrainischen Luftverteidigungssysteme zum Zeitpunkt des Absturzes von MH17 im Raum disloziert und in Reichweite gewesen wären. Deren Authentizität kann hier nicht bestätigt werden.

Eine weitere offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. (…) Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Anlage verwiesen.

11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Stellen bzgl. der am 17. Juli 2014 aufgezeichneten bzw. erfaßten Radar- oder sonstigen Aktivitäten von Raketenstellungen vor?

Aus der Bundesregierung vorliegenden Informationen lassen sich keine gesicherten Erkenntnisse auf etwaige Einsätze von Flugabwehrlenkflugkörpern gegen das Luftfahrzeug (MH17) ableiten. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

12. Liegen die Erkenntnisse aus der am 18. Juli 2014 veranlaßten Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen am 17. Juli 2014 inzwischen vor?

Ja.

13. Was hat die Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen erbracht?

Der Flug MH17 wurde von den zwei AWACS-Luftfahrzeugen, die sich im Rahmen der vom Nordatlantikrat beauftragen Rückversicherungsmaßnahmen der östlichen Alliierten (NATO Reassurance Measures) zu Lageverdichtung und Rückversicherung in ihren sogenannten Orbits, d.h. ihrem jeweiligen Flugbereich über polnischem bzw. rumänischem Staatsgebiet befanden, sowohl durch Radar wie auch durch die Ausstrahlung des MH17 Luftfahrzeugtransponders erfaßt. Die Radaraufzeichnungen des Fluges MH17 verlieren sich um 14.52 Uhr MEZ mit Verlassen der MH17 aus dem Aufklärungsbereich der AWACS Luftfahrzeuge.

14. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus der Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen bzgl. der Aktivität von Flugabwehrsystemen, Boden-Luft- und Luft-Luft-Raketensystemen, in einem Aktionsradius, aus dem heraus Flug MH17 hätte getroffen werden können, und welche weiteren Signale zeichneten die AWACS auf?

Die AWACS erfaßten in ihrem Auffassungsbereich Signale von einem Flugabwehrraketensystem sowie ein weiteres, durch AWACS nicht zuzuordnendes Radarsignal. Das Flugabwehrsystem wurde durch AWACS automatisiert als »Surface to Air-Missile« SA-3 klassifiziert, ein in der gesamten Region routinemäßig erfaßtes Signal.

(…)

16. Falls Erkenntnisse aus der Auswertung der von den AWACS-Flugzeugen aufgezeichneten Daten vorliegen, die Bundesregierung und nachgeordnete Stellen darauf aber noch keinen Zugriff haben,

a) warum besteht bislang kein Zugriff,

b) wann wird eine Zugriffsmöglichkeit voraussichtlich bestehen,

c) was wurde wann von welcher deutschen Stelle unternommen, um welchen Zugriff auf die Daten zu erhalten?

Die Daten der AWACS werden in das NATO-Luftlagebild eingegeben. Dieses wird zu einem Gesamtlagebild zusammengefaßt und bewertet und so den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt. Auf die Antworten zu Fragen 13 und 14 wird verwiesen.

(…)

18. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Satelliten- und Radardaten und ggf. deren Auswertung durch die russische Regierung im Kontext des Absturzes des Fluges MH17, und welche Schlußfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

Die Bundesregierung hat die durch die Russische Botschaft Berlin am 4. August 2014 versandte »Information des Verteidigungsministeriums zum Absturz des malaysischen Flugzeugs in der Ukraine« zur Kenntnis genommen. Über die Validität der getroffenen Aussagen und Bewertungen, sowie eine detailliertere Auswertung liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.

19. Hat die russische Regierung die Satelliten- und Radardaten der Bundesrepublik Deutschland, der NATO oder nach Kenntnis der Bundesregierung einer anderen internationalen Organisation zwecks Überprüfung der Daten zur Verfügung gestellt? Wenn nein, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, warum dies nicht erfolgt ist?

Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 18 wird verwiesen.

20. Wird die Bundesregierung diese Daten bei der russischen Regierung erbitten, um die Daten zu prüfen? Wenn nein warum nicht?

Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 18 wird verwiesen.

(…)
 

Vollständiger Wortlaut: www.jungewelt.de/downloads/mh17.pdf

http://www.jungewelt.de/2014/09-09/050.php