Weltmeister? Nein - eher Bananenrepublik der USA : US Spionage in D ist USA garantiert 

Weltmeister ? Nein. Eher Bananenrepublik  der USA 

Regierungssprecher Seibert verlangte , dass sich ausländische Geheimdienste an deutsche Gesetze und Regeln halten. Darüber dürften sich Amerikaner und Briten freuen: Kanzler Adenauer hat dereinst Washington und London erlaubt, für Spähangriffe das Grundgesetz zu brechen, schrieb die Süddeutsche schon vor einem Jahr im Juli 2013. 

40. Todestag Konrad Adenauer

Bundeskanzlerin Merkel gibt zu, dass die BRD wie eine Kolonie keine Chance habe, die US Spionahe im Lande zu verhindern.

 

Das beschränkende Gesetz gab es bis 1968 nicht, dennoch wurde Artikel 10 missachtet von ausländischen Geheimdiensten - auch mit Duldung und Unterstützung der Bundesregierung.  Schon vor der Wiedervereinigung akzeptierten deutsche Kanzler die Forderungen der Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich, in Westdeutschland extensiv Daten zu sammeln, Briefe zu öffnen und Telefone abzuhören. Grundlage waren geheime Zusicherungen und Vereinbarungen, die erst 2012 vom Historiker Josef Foschepoth in seinem Buch "Überwachtes Deutschland" publik gemacht wurden (hier mehr dazu). Die von dem Freiburger Professor zu Tage geförderten Dokumente zeigen, wie umfassend sich die Bundesregierungen auf die Ausspähwünsche aus Washington einließen:

  • Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unterlag Westdeutschland dem Besatzungsstatut. Seit 1945 konnten die Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich nach Belieben Briefe zensieren und Telefone anzapfen. Wie selbstverständlich etwa die Franzosen die Korrespondenz deutscher Abgeordneter und Regierungsmitglieder kontrollierten, beschrieb Foschepoth schon 2009 in einem Beitrag für die Badische Zeitung (hier mehr dazu).
  • 1950 gab die Bundesregierung von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) nach Aufforderung des britischen Hochkommissars die Erlaubnis, die Postkontrolle auszuweiten. "Der Herr Bundeskanzler ist mit der hier vorgeschlagenen Verstärkung der Briefzensur einverstanden", hieß es aus dem Kanzleramt. Die Begründung: So sollte sowjetische Propaganda abgefangen werden.
  • Die westdeutschen Nachrichtendienste und andere staatliche Stellen unterstützten die Späh- und Lauschaktionen. Ideologisch eingefärbte Post aus der DDR wurde mit Segen der damaligen Bundesregierung aussortiert. Staatsgefährdendes Material sollte herausgefiltert werden: Die Post habe die Pflicht dazu, sie stehe "über dem Postgeheimnis", erklärte 1952 der Bundesjustizminister und FDP-Chef Thomas Dehler. 
  • Das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut (im Bundesgesetzblatt 1961) sichert den Amerikanern das Recht zu, eigene Informationen in Deutschland zu sammeln. Begründung: Schutz vor Bedrohung. Das Nato-Truppenstatut gilt bis heute.
  • Mit dem Deutschlandvertrag von 1955 erhielt die Bundesrepublik die beschränkte Souveränität. Das Besatzungsstatut endete - die Schnüffelei der Westalliierten ging weiter. Sie teilten Adenauer in einem geheimen Schreiben mit, das bisherige Prozedere fortführen zu wollen - und verwiesen auf das im Deutschlandvertrag enthaltene "Vorbehaltsrecht" hin. Begründung: Informationen zu sammeln, sei zulässig zur Sicherheit der alliierten Truppen. Nach 1955 bauten vor allem die Amerikaner ihr Überwachungsnetz für den Telefon-, Telegrafen- und Fernschreibverkehr massiv aus.

WM Treffen in Brasilien: Ein Signal von Merkel exklusiv nur für Barak Obama! 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat jetzt eingeräumt, dass "nicht ganz so einfach, die Amerikaner davon zu überzeugen, die Arbeit der Nachrichtendienste ... jetzt völlig umzukrempeln". Tatsächlich haben die Deutschen aufgrund der geltenden Rechtslage überhaupt keine Chance, die Spionage der Amerikaner auf deutschem Boden zu verhindern

Der Grund der Meinungsverschiedenheiten ist klar: Die Amerikaner pochen auf ihr Recht, in Deutschland uneingeschränkt operieren zu können. Angela Merkel ist es peinlich, den Deutschen die Wahrheit zu sagen: Dass die Amerikaner nämlich im Rahmen der Nato und nach dem Bündnisfall von 9/11 freie Hand zu jeder beliebigen Operation in Deutschland haben.

Die Spionageaffäre belastet nach Einschätzung von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Beziehungen zu den USA schwer. Zwischen beiden Staaten gebe es “grundsätzlich unterschiedliche Ansichten” zur Arbeit der Nachrichtendienste, sagte Merkel am Samstag. Die Ausspähung von Verbündeten entspreche nicht einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Zugleich äußerte sie Zweifel, dass die USA von ihrer Praxis abkehren wird. Die US-Seite reagiert auf die öffentliche Kritik aus Deutschland zunehmend verstimmt. Meinungsverschiedenheiten müssten in vertraulichen Runden diskutiert werden und nicht über die Medien, sagte Präsidialamtssprecher Josh Earnest in Washington. Die USA hielten sich an diese Praxis.

Freilich war auch schon vorher eine volle Souveränität der BRD nie gegben, wie der Historiker Foschepoth herausgearbeitet hatte. 

Ende August 2013 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zuletzt Stellung zur deutschen Souveränität bezogen.

Der Anlass war eine Debatte in Stuttgart: Im Zuge der ersten Welle des NSA-Spionage-Skandals war der Bundesregierung ein Gesetz in Erinnerung gekommen, welches die rechtliche Grundlage für das völlig freie Schalten der amerikanischen Geheimdienste regelt.

Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten.

In einer Diskussion in Stuttgart wurde Merkel am 21. August 2013 gefragt, ob denn nun die deutsche Souveränität existiere oder nicht.

Merkels Antworten (siehe Video am Ende des Artikels, ab 1:01:44) waren gewohnt schwammig. In diesem Fall hat die Bundeskanzlerin jedoch schlicht nicht die Wahrheit gesagt. Ob wissentlich oder unwissentlich tut im Grund nichts zur Sache.

Merkel sagte, dass die deutsche Souveränität „eigentlich“ mit dem Zwei-Plus-Vier-Abkommen zur deutschen Wiedervereinigung hergestellt worden sei. Nach dem Auftreten von Edward Snowden „haben wir jetzt festgestellt“, dass es noch spezielle Absprachen mit den Alliierten gab. Hier habe man Absprachen gefunden, „die darauf hingedeutet haben, dass in bestimmten Fällen die, sag ich mal, Souveränität unseres Geheimdienstes nicht voll gewährleistet wäre“.

Merkel:

„Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden – ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.“

Merkel wörtlich:

Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt. Und ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst.“

Denn bei dem sogenannten G10 Gesetz handelt es sich, wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth bereits am 2. August in einem Interview erklärte, um eine „Ausführungsbestimmungsvereinbarung“ zu einem Gesetz.

Die Grundlage dieser Bestimmung ist der Artikel 3, Absatz 2 des „Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut“ vom 3. August 1959.

In dem Abkommen heißt es:

Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere

(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind;
(b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Foschepoth erklärt, dass das Weiterbestehen dieses Artikels nichts anderes bedeute, als dass die Überwachungsmaßnahmen, die in Deutschland von den Amerikanern weiterhin durchgeführt werden, auf vollständig legale Weise erfolgen.

Im Artikel 60 des Abkommens ist unter anderem festgelegt, dass die von den amerikanischen Truppen errichteten „Fernmeldeanlagen“ „an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden“ können.

Das bedeutet: Die Amerikaner können bis zum heutigen Tage völlig legal alle Telefongespräche in Deutschland anzapfen. Was sie damit machen, unterliegt keiner Kontrolle – schon gar nicht der durch den Souverän und seinen Vertreter, den Deutschen Bundestag.

Es ist anzunehmen, dass diese eigentlich für den Schutz der in Deutschland stationierten Truppen gedachten Möglichkeiten längst dem Internet-Zeitalter angepasst sind. Es ist anzunehmen, dass die Amerikaner, in Weiterentwicklung des Artikel 60, auch längst das Recht haben, deutsche Server anzuzapfen.

 

Erfahren werden die Bürger das nie – denn alle Vereinbarungen sind Vereinbarungen im Rahmen eines Militärbündnisses und daher streng geheim.

Foschepoth sagt, dass es „weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt, die wir nicht kennen.“ Diese würden die Möglichkeiten der Überwachung im Internet einbeziehen. Der Historiker geht davon aus, dass es dazu Gesetze gibt – von denen die Deutschen eben nichts wissen. Denn im luftleeren Raum hätten die Geheimdienste nicht agiert und würden es auch heute nicht tun: „Ohne rechtliche Grundlage, so ist das jedenfalls die Erfahrung von 60 Jahren Geschichte Bundesrepublik Deutschland, ist das nie gemacht worden.“

Rechtliche Grundlage heißt: Die Bundesregierung hat über Jahrzehnte Vereinbarungen getroffen, mit denen sie Teile der deutsche Souveränität aufgibt.

Die enge Kooperation von US Geheimdiensten und BND ist auch ein Beleg für diesen Sachverhalt. Der BND ist der Erfüllungsgehilfe der US Geheimdienste

Es ist möglich, dass Merkel jetzt aus dieser Gefangenschaft ausbrechen will. Dafür spricht die Enttarnung von US Agenten im Bundestag, Verteidigungsministerium und die Ausweisung des US Top- Geheimagenten aus dem Lande.  Diese agenten hat es immer gegeben . Nur hat  man diesmal bewusst die Medien informiert und so die Angelegenheit absichtlich publik gemacht.  

 Dass der Bürger, den eine solche Aufgabe seiner Rechte ja doch interessieren könnte, davon nichts erfahren hat, liegt in der Natur des militärisch-nachrichtendienstlichen Komplexes. Foschepoth verweist in diesem Zusammenhang auf das Nato-Zusatzabkommen: „Da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen.“

Zu diesem Zusatzabkommen gibt es noch weitere rechtliche Grundlagen, die die deutsche Souveränität einschränken.

Foschepoth:

„Es gibt noch eine weitere Dokumentation, ein weiteres wichtiges Dokument. Das ist eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt, wo nachdrücklich den Alliierten bescheinigt wird, dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen. Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“

Diese Regelung hat nach dem 11. September 2001 ihre Bedeutung voll entfaltet.

Denn nach dem Anschlag auf das World Trade Center wurde von Präsident George W. Bush der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt.

Auch das geschah auf rechtlicher Grundlage, wenngleich auch diesmal wieder „streng geheim“.

Die Zeitschrift German Foreign Policy schreibt:

„Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzungabhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im “Anti-Terror-Krieg” erhielten – die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“

Es kann angenommen werden, dass Angela Merkel das alles weiß. Denn sowohl bei den Nato-Abkommen als auch beim Krieg gegen den Terror handelt es sich ja nicht um irgendwelche untergeordneten Verwaltungsvorschriften.

Es ist bemerkenswert, welche Dimension der Desinformation die Bundesregierung in dieser existentiell wichtigen Frage betreibt: Bei der PK in der Bundespressekonferenz Anfang Juli war dies mit Händen zu greifen, als die Journalisten eine verblüffende Auswahl von Nichtigkeiten, Halbwahrheiten und ehrlicher Ahnungslosigkeit präsentiert erhielten (zum Nachlesen bei derBundesregierung).

In jedem Fall ist die deutsche Souveränität massiv beschränkt – und bleibt es auch. Es gibt Gesetze, die die Einschränkung der nationalen Rechte der Deutschen legitimieren. An eine Änderung dieser Gesetze ist nicht gedacht, im Gegenteil: Diesen rechtlich verbindlichen Regelungen haftet der substanzielle Mangel an, dass sie grundsätzlich geheim sind. Die Bürger erfahren also nicht einmal, in welchem Ausmaß ihre Souveränität bereits verkauft und verraten wurde. Sie können sich auch nicht rechtmäßig verhalten. Denn die Amerikaner haben mit dem Krieg gegen den Terror ihre eigenen Gesetze erlassen, die über diese Vereinbarungen auch in Deutschland gelten. Den Bundesbürgern wurden diese Gesetze jedoch nicht bekanntgemacht, weil es für militärische Gesetze keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gibt.

Dass die Bundeskanzlerin das alles nicht weiß, ist äußerst unwahrscheinlich.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Abgabe der deutschen Souveränität durch die Anti-Terror-Maßnahmen bereits so weit fortgeschritten ist, dass man eigentlich davon sprechen kann, dass die Deutschen im Zustand des immerwährenden Kriegsrechts leben. Gregor Gysi hat es Besatzungsrecht genannt und dessen Aufhebung gefordert (seine legendäre Wut-Rede hier). 

Denn es ist eine Besatzung, der die Bundesregierung zugestimmt hat. Die Amerikaner sind aus dem Schneider. Die Deutschen sollten sich in dieser Frage an die von ihnen gewählte Bundeskanzlerin wenden.

http://www.sueddeutsche.de/politik/us-geheimdienst-in-der-bundesrepublik-deutschland-erlaubte-den-amerikanern-das-schnueffeln-1.1715355