Sachsensumpf- Mafiose Strukturen im CDU Staat - Fehlender Aufklärungswille 

Opposition hält "Sachsensumpf"-Ermittlungen für fragwürdig

 

Justizia und Prostituierte

Der Begriff "Sachsensumpf" tauchte erstmals im Mai 2007 auf. Nach Medienberichten enthielten Dokumente des Geheimdienstes Hinweise auf Netzwerke der Organisierten Kriminalität (OK) in Sachsen. Darin sollten auch hochrangige Juristen verstrickt sein.

Externe Prüfer im Auftrag der Regierung beschuldigten die ehemalige Chefin des OK-Referates im Verfassungsschutz, Simone Skroch, Inhalte von Akten aufgebauscht zu haben. Sie bestreitet dies bis heute und hält das für ein abgekartetes Spiel.

Nolles Generalabrechnung

 

SPD-Landtagsabgeordneter Karl Nolle
Der Sozialdemokrat Karl Nolle

Am Donnerstag verfolgte Skroch die Debatte von der Besuchertribüne des Landestages. Gegen sie wurde schon vor Jahren Anklage wegen Verfolgung Unschuldiger erhoben. Einen Termin für die Verhandlung gibt es bislang nicht. Vertreter der Opposition sehen in dem Verfahren die Chance, am Ende doch noch Vorwürfe aus dem "Sachsensumpf" klären zu können.

Auch der SPD-Abgeordnete Karl Nolle sieht weiter Aufklärungsbedarf. Seinen letzten Auftritt im Landtag nutzte er zur Generalabrechnung. In Sachsen stehe der Rechtsstaat immer noch auf dünnen Beinen, sagte Nolle. Das Land habe mit diesem Skandal eine weitere Bewährungsprobe nicht bestanden. "Teile von Politik und Justiz, die damals wie heute die Herren der Verfahren waren und sind, haben Sachsen - koste es, was wolle - an den Rand einer Bananenrepublik gebracht."

Linke, SPD und Grüne haben weiterhin Zweifel an korrekt durchgeführten Ermittlungen zum sogenannten "Sachsensumpf". Im Sächsischen Landtag stellten die Oppositionsparteien am Mittwoch ihr Minderheitenvotum zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vor. Ihrer Ansicht nach ist der eigentliche Skandal der Umgang der Justiz mit den Vorwürfen.

Der Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Karl Nolle, sagte, bis heute habe sich kein Gericht abschließend mit der Aktenaffäre beschäftigt. Den Staatsanwaltschaften warf Nolle vor, "weisungsgebunden" und unter "ungeheurem politischen und öffentlichen Druck" tätig geworden zu sein. Der Schutz des Staates vor übler Nachrede habe bei ihnen im Mittelpunkt gestanden, während die Beschuldigten seit Jahren auf einen Prozess warten würden. Diskussionen um den vermuteten "Sachsensumpf" gibt es seit 2007, als das Thema erstmals in den Medien auftauchte. 15.000 öffentlich gewordene Aktenseiten des sächsischen Verfassungsschutzes enthielten den Berichten zufolge Hinweise auf Netzwerke organisierter Kriminalität in Sachsen, in die unter anderem hochranginge Vertreter aus der Justiz verwickelt gewesen sein sollen.

Lichdi: "Opfer werden bis heute nicht ernst genommen"

Nach Ansicht von Johannes Lichdi von der Grünen-Landtagsfraktion sind die Ermittlungen gegen die beschuldigten Staatsanwälte und Richter nicht ernsthaft betrieben worden. Lichdi zufolge sollten sie von Anfang an eingestellt werden. Der Grünen-Politiker bezieht sich dabei auf die Vorwürfe gegen zwei Leipziger Juristen. Zwei ehemalige Zwangsprostituierte hatten bei Befragungen durch die Dresdner Staatsanwaltschaft im Jahr 2008 angegeben, die Juristen als einstige Freier erkannt zu haben. Die beiden Frauen landeten wegen des Vorwurfs der Verleumdung zwischenzeitlich selbst auf der Anklagebank. Es sei ein Skandal, so Lichdi, dass die Frauen bis heute nicht ernst genommen und stattdessen von der sächsischen Justiz zum Opfer gemacht würden.

Bartl: "Sachsensumpf als Phantasiegebilde abgetan"

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des sächsischen Landtages zur vermeintlichen Korruptionsaffäre Sachsensumpf, Klaus Bartl (Die Linke), sitzt am 06.11.2013 im Untersuchungsausschuss im sächsischen Landtag in Dresden (Sachsen) auf seinem Platz.
Klaus Bartl leitet den Untersuchungsausschuss

Klaus Bartl, Vertreter der Fraktion "Die Linke" und Vorsitzender des Untersuchungsauschusses, sagte, das Gremium habe keine Möglichkeit gehabt, gerichtsfest aufzudecken, ob es einen "Sachsensumpf" gab oder nicht. Die fehlende politische Unabhängigkeit der Ermittlungen hätte dazu geführt, dass sich das wahrscheinlich auch nie mehr herausfinden lasse. Bereits die Ergebnisse des ersten im Juli 2007 zu dem Sachverhalt eingesetzten Untersuchungsausschuss hatte Linke, SPD und Grüne unbefriedigt zurückgelassen. Bartl warf der Regierung damals vor, sie habe den Auschuss "behindert und blockiert, wo es nur ging".

Bartls Hoffnung, mit dem von der Opposition daraufhin eingeforderten und im Sommer 2010 einberufenen Nachfolgeausschuss Ergebnisse erzielen zu können, erfüllte sich nicht. Bartl zufolge wurde zu keiner Zeit ernsthaft und unvoreingenommen zu den Vorwürfen der Existenz korruptiver Netzwerke ermittelt. Bartl sagte: "Die CDU/FDP-Koalition hat es sich zu einfach gemacht und den gesamten 'Sachsensumpf' als Phantasiegebilde einer übereifrigen ehemaligen Staatsanwältin und Verfassungsschützerin und eines verfolgungsbesessenen Kripo-Mannes abgetan."

Das sagte Klaus Bartl im Dresdner Parlament:

Erstens. Dass wir heute wieder einen derartigen Untersuchungsausschuss eingesetzt haben wollen, der der Frage nachgeht, ob die seit Herbst 2006 im öffentlichen Raum stehenden Vorwürfe, in Sachsen hätten sich lokal agierende kriminelle und korruptive Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und Kommunalbehörden etabliert, berechtigt sind und welche Verantwortung die Staatsregierung, deren Mitglieder bzw. von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter dann hierfür haben, hat sich die CDU selbst eingebrockt. Um korrekt zu sein, ihre Vorgängerfraktion im 4. Sächsischen Landtag bzw. ihre Mitglieder in der damaligen Staatsregierung, die den am 19. Juli 2007 vom damaligen 4. Sächsischen Landtag eingesetzten Untersuchungsausschuss nach Strich und Faden behindert und blockiert haben, wo es nur ging.
 
13 Monate lang hat die Staatsregierung jeden Beweisbeschluss des 2. Untersuchungsausschusses ignoriert und kein Blatt Aktenpapier, kein Blatt von den Dossiers des Landesamtes für Verfassungsschutz, keine der angeforderten Akten von Staatsanwaltschaft, Polizei und sonstigen Behörden herausgegeben, keinem in Frage kommenden Zeugen, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stand, eine Aussagegenehmigung erteilt. Erst nachdem der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 29. August 2008 dieses Handeln klipp und klar als verfassungswidriges Behindern des Untersuchungsausschusses anprangerte, kam die Staatsregierung in die Gänge und gaben die sie tragenden Fraktionen im Landtag bzw. im Untersuchungsausschuss auch ihre Blockadehaltung auf.
 
In der Konsequenz trafen die ersten im Zuge von 27 Beweisbeschlüssen des Untersuchungsausschusses angeforderten Behördenakten - am Ende waren es 788 Aktenordner - erst im September 2008, 9 Monate vor Ende der Sitzungszeit des 4. Sächsischen Landtags, ein.
 
Dies wiederum hatte zur Folge, dass der Untersuchungsausschuss den ihm erteilten Untersuchungsauftrag nur partiell, nämlich nach den Einschätzungen nahezu aller Fraktionen im Zuge der Berichterstattung gegenüber dem 4. Sächsischen Landtag in dessen letzter Sitzung der Legislaturperiode am 29.06.2009 nur zu ca. einem Drittel abarbeiten konnte.
 
Ich darf daran erinnern, dass von den wesentlichen Beobachtungskomplexen des damaligen Referats für organisierte Kriminalität des Landesamtes für Verfassungsschutz betreffend
zum Ersten das Agieren von osteuropäischen OK-Strukturen mit lokaler Konzentration auf die Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau,
zweitens den Komplex „Italienische OK“ bzw. „Italienische Mafia“ mit Straftatenkomponenten wie Menschenhandel, Drogengeschäfte, Geldwäsche, Schutzgelderpressung sowie Gewalt- und Tötungsdelikten unter besonderer Konzentration u. a. auf Leipzig,
zum Dritten den Komplex „Rocker“ mit der hier gegenständlichen Beobachtung von in Sachsen agierenden Strukturen der Motorradgangs „Hell‘s Angels“, „Bandidos“ und „Gremium MC“ mit lokaler Schwerpunkterkennung für den Raum Dresden und Leipzig,
viertens den Komplex „Abseits II“, vormals „Abseits Vogtland“ mit lokaler Konzentration auf den Raum Chemnitz, Zwickau und eben das Vogtland sowie
dem Komplex „Abseits III“, den das OK-Referat des Landesamtes für Verfassungsschutz im Sommer 2005 auf der Grundlage von Hinweisen aus den Beobachtungskomplexen „Italienische und osteuropäische OK“ eröffnete
 
nur der letztere, also „Abseits III“ überhaupt in konkreten Untersuchungshandlungen des 2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags angearbeitet werden konnte. Der UA war in den 15 Sitzungen mit Beweiserhebung vor allem mit der Vernehmung von ehemaligen Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz, zuständigen Vertretern des Staatsministeriums des Innern und sonstiger Behördenvertreter befasst. Dies, um zunächst überhaupt aufzuklären, wie die Dossiers des Landesamtes für Verfassungsschutz zustande kamen. Nur zwei Zeugen, denen eine Opfereigenschaft bezüglich vermeintlich existierender krimineller und korruptiver Netzwerke zuzuschreiben wäre, hat der Ausschuss überhaupt vernehmen können. Beide sahen sich im übrigen in der Folgezeit Strafverfolgungsmaßnahmen wegen Aussagen ausgesetzt, die sie auch im Kontext mit der Untersuchung der „Sachsen-Sumpf“-Sachverhalte vor der Staatsanwaltschaft Dresden, respektive der dortigen Sonderermittlungsgruppe getätigt haben. Für uns ohnehin ein Skandal für sich.
 
Zwar hat der 2. UA des 4. Sächsischen Landtags 31 Zeugen in seinen teils weit bis in die Nachtstunden reichenden Beweiserhebungen unter immensem Zeitdruck vernommen. Ca. 50 bereits beschlossene Zeugenvernehmungen konnten aber aus verschiedenen Gründen sowohl wegen des nahenden Endes der Legislaturperiode und damit der Beweisaufnahme, aber auch, weil die betreffenden Zeugen wegen behaupteter oder tatsächlicher Vernehmungsunfähigkeit oder auf Grund vorab erklärter Auskunftsverweigerungsrechte nicht erreichbar waren, gerade nicht mehr durchgeführt werden.
 
Der Rest dieser Beobachtungskomplexe blieb, ich hebe das nochmals hervor, völlig unaufgeklärt. Darunter auch Sachverhalte, in denen es darum geht, ob unter vermeintlicher Wirkung sachwidriger und verfahrensfremder Einflüsse Menschen zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, die sie noch heute in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen absitzen.
 
Der verantwortungsvolle Umgang mit den Erkenntnissen dieses 2. Untersuchungsausschusses und dem Appell erheblicher Teile der Abgeordneten des 4. Sächsischen Landtags, die Sache eben nicht einfach auf sich beruhen zu lassen, sondern weiter um Aufklärung bemüht zu sein, war für uns zunächst Anlass und wesentlicher Grund, diesen Untersuchungsausschuss jetzt und hier wieder einzusetzen."

Soweit der Abgeordnete. Und hier der gesamte Antrag der drei Oppositionsparteien in Sachsen:

ANTRAG von Grünen und Linkspartei: im Wortlaut 

Thema: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Thema:

„Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen, für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im Umfeld der Debatten um den so genannten Sachsen-Sumpf (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)“

Der Landtag möge beschließen:

Gemäß Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt,

der unter Einbeziehung der Unterlagen, Feststellungen und gewonnenen Erkenntnisse des 2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags die Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragten leitenden Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und  kommunalen Behörden im Freistaat Sachsen, für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen sowie für die ungenügende Aufklärung der Sachverhalte und gezielte Desinformation der Bevölkerung im Umfeld der Debatten um den so genannten Sachsen-Sumpf (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen) untersuchen soll.

Gegenstand der Untersuchungen gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen sollen, bezogen jeweils auf den Zeitraum vor dem 19. Mai 2010, sein:

a.     das etwaige organisierte Zusammenwirken von Vertretern aus Wirtschaft und Politik, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden zur und bei der Begehung von Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität sowie von Korruptionsstraftaten (kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen), wie es sich aus den Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), aus abgeschlossenen Ermittlungs- und Strafverfahren, aus der Erkenntnislage der Strafverfolgungsbehörden und der eingesetzten Ermittlungseinheiten ergibt, und dessen Zustandekommen bzw. dessen Begünstigung in Folge etwaiger Versäumnisse, Fehlentscheidungen, direkter oder indirekter Einflussnahmen von Mitgliedern der Staatsregierung, von Staatsministerien und diesen nachgeordneten Behörden;

b.     der Kenntnisstand der Staatsregierung und ihrer Mitglieder, der Staatsministerien bzw. deren maßgeblicher Verantwortungsträger und ihr nachgeordneter Behörden über Umstände, Umfang und Ausmaß des Wirkens vorgenannter krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen im Bereich von Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltungs- und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden, eingeschlossen die persönliche Verstrickung von Politikern, Richtern, Staatsanwälten sowie sonstiger Bediensteter der sächsischen Justiz, Polizei, Verwaltungs- und sonstiger Behörden in diese Strukturen, einschließlich der hiergegen ergriffenen bzw. unterlassenen Maßnahmen;

c.     die in der Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung, der Staatsministerien und deren maßgeblichen Verantwortungsträgern liegenden strukturellen Ursachen und Gründe für eine etwaige unzureichend wirksame Aufklärung der vorgenannten Komplexe insbesondere im Zuge der Verfolgung der Organisierten Kriminalität (OK) durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, vor allem durch die zuständigen Staatsanwaltschaften, das Landeskriminalamt und die anderen auf die Verfolgung von OK-Kriminalität spezialisierten Diensteinheiten der sächsischen Polizei sowie die zuständigen Strafgerichte, unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit, einschließlich des Anteils der personalpolitischen Entscheidungspraxis hieran;

d.     das Verhalten der Staatsregierung und der jeweils zuständigen Ministerien im Zuge der Einstellung der Beobachtungstätigkeit der Referate 33/34 des Landesamtes für Verfassungsschutz (OK-Referate) im Mai 2006, insbesondere die von der Staatsregierung und ihren Beauftragten getroffenen oder unterlassenen Entscheidungen und Maßnahmen bei der Sicherung, Auswertung und rechtsförmigen Verwertung der vom Landesamt im Zeitraum der zeitweilig gesetzlich zugeordneten Zuständigkeit für die Beobachtung der organisierten Kriminalität gewonnenen Erkenntnisse durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden;

e.     das Verhalten der Staatsregierung nach der öffentlich bekannt gewordenen Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom Herbst 2006 betreffs der rechtswidrigen Weiterbeobachtung der organisierten Kriminalität sowie ungenügender Vorkehrungen hinsichtlich Speicherung, Verwendung und Sicherung hier gewonnener Daten, insbesondere die Verantwortung für die Vernichtung und den Verlust von Originalen oder Ablichtungen aus bei dem Landesamt für Verfassungsschutz beigezogenen Verfahrensakten der vorher mit dem Fallkomplex befassten Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bzw. Gerichte sowie etwa begünstigende Wirkungen unterlassener Beweissicherung;

f.      etwaige Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsregierung zur Art und Weise der Prüfung der vom OK-Referat des Landesamtes für Verfassungsschutz gewonnenen Erkenntnisse insbesondere in den Beobachtungsfeldern Fallkomplex „Osteuropäische OK“, Fallkomplex „Italienische OK“ bzw. „Italienische Mafia“, Fallkomplex „Rocker“, Fallkomplex „Abseits II“, vormals „Abseits Vogtland“ bzw. „Abseits Plauen“ sowie Fallkomplex „Abseits III“;

g.     das Krisenmanagement der Staatsregierung, deren jeweiliger Mitglieder, und der leitenden Behördenvertreter nach den im Mai 2007 öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfen der Existenz korruptiver, mafiöser und sonstiger krimineller Strukturen unter mutmaßlicher Verwicklung herausgehobener Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei, Verwaltungs- und anderen Behörden im Freistaat Sachsen,

h.     Konzepte, Festlegungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsregierung, deren jeweiliger Mitglieder und leitender Behördenvertreter zum Umgang mit dem vom Sächsischen Landtag der 4. Legislaturperiode eingesetzten Untersuchungsausschuss „Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen“ (2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags), eingeschlossen deren Konzepte, Festlegungen und Entscheidungen zur Informationspolitik gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit;

i.      der Umgang der Staatsregierung mit gewonnenen Erkenntnissen und Anhaltspunkten für die Existenz krimineller und korruptiver Netzwerke im Komplex „Sachsen-Sumpf“ bzw. für strukturelle Fehlentwicklungen bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität in Sachsen aus der Tätigkeit der von der Staatsregierung selbst eingesetzten Prüfgruppen und Kommissionen, wie der „Beyer/Irrgang-Kommission“ sowie der „Weitemeyer-Kommission“, sowie externer Prüfgremien, wie insbesondere des Sächsischen Rechnungshofs, und das diesbezügliche Informationsverhalten der Staatsregierung gegenüber dem Landtag auch nach Beendigung der Tätigkeit des                                  2. Untersuchungsausschusses 4. Sächsischen Landtags;

j.      der Umgang der Staatsregierung und ihrer Mitglieder mit der „Prüfmitteilung des Sächsischen Rechnungshofs ‚Prüfung von Grundstücksgeschäften der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) sowie der in diesem Zusammenhang ausgereichten Zuwendungen‘ - Mitteilung über die Prüfung gemäß § 109 SäHO“ vom Juli 2009, eingeschlossen die Prüfung, Bewertung und Umsetzung deren Feststellung und Ergebnisse sowie die entsprechend getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen zur Klärung und Geltendmachung von  Rückzahlungs-, Haftungs-, Regress- oder sonstigen Ansprüchen des Freistaates Sachsen, der Sächsischen Aufbaubank oder weiterer der Aufsicht der Staatsregierung unterliegender kommunaler und sonstiger Behörden;

k.     Entscheidungen und Maßnahmen von Mitgliedern der Staatsregierung oder von ihnen Beauftragter zur strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen, beamtenrechtlichen oder sonstigen Verfolgung vorheriger Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, der sächsischen Polizei, der Staatsministerien oder deren Aufsicht unterliegender Behörden, die in die Beobachtung bzw. Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und in den diesbezüglichen Informationsaustausch bzw. Kontrollaufgaben einbezogen waren, einschließlich der Sachgerechtigkeit und Rechtsförmigkeit der dazu veranlassten Personalentscheidungen, wie Versetzungen, Umsetzungen, veranlasster Laufbahnwechsel, Suspendierungen und andere für die Betroffenen nachteilige Entscheidungen;

l.      die Verantwortung der Staatsregierung bzw. von dieser beauftragter leitender Behördenvertreter für die Dekonspirierung  bzw. Enttarnung der vom Landesamt für Verfassungsschutz oder von den für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität tätigen Organisationseinheiten der sächsischen Polizei geschaffenen Strukturen der sächsischen Polizei geführten und genutzten „Quellen“ bzw. Informationsgebern, Hinweispersonen, Auskunftspersonen oder andere Vertrauenspersonen, einschließlich in der Folge ggf. eingetretener akuter Gefährdungen für Leib und Leben der Betroffenen auch unter Beachtung der diesbezüglichen Erkenntnisse des                                                2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags;

m.   der Umgang der Staatsregierung mit den Erkenntnissen, Feststellungen und Wertungen des            2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags betreffs vorhandener Anhaltspunkte für kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen und strukturelle Defizite bzw. personale Verantwortlichkeiten hierfür, einschließlich des Verhaltens der Staatsregierung und ihrer Fach-, Dienst- oder Rechtsaufsicht unterliegenden Behörden im Prozess der strafrechtlichen, des disziplinarrechtlichen, amtshaftungsrechtlichen oder in sonstigem rechtsförmigen Verfolgung  von (vormaligen) Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz, der sächsischen Polizei, von Staatsministerien, von Justiz- oder sonstigen Behörden;

n.     die von der Staatsregierung aus den Vorgängen um den so genannten „Sachsen-Sumpf“ und deren Aufarbeitung gezogenen legislativen und administrativen Konsequenzen zur künftigen Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit rechtsstaatlicher Informations- und Kontrollmechanismen, insbesondere der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und ihrer Hilfsbeamten als Strafverfolgungsbehörden, eingeschlossen eine transparente, von angemessenen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Richterschaft und der Staatsanwälte geprägten Personalpolitik im Freistaat Sachsen.

I.  Dazu sollen unter Wahrung der Unabhängigkeit der Gerichte, soweit diese berührt wird, folgende grundlegende Sachverhalte untersucht werden:

1.    ob, wodurch und wann die Staatsregierung, deren Mitglieder, die Staatsministerien und die diesen nachgeordneten sowie deren Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht unterstehenden Behörden auf jeweils welcher Verantwortungsebene Kenntnis erlangten von den zur Rede stehenden mutmaßlichen kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen;

2.    ob, wann und in welcher Weise die Staatsregierung, deren Mitglieder, einzelne Staatsministerien und ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis erlangten:

a)      von den im Zuge der Medienberichterstattung bzw. über interne oder externe Prüfmaßnahmen bekannt gewordenen Vorwürfen zu Transaktionen um werthaltige Immobilien unter Mitwirkung maßgeblicher Verantwortungsträger aus Politik, Verwaltung und kommunalen Wohnungsgesellschaften zu Gunsten von herausgehobenen Vertretern aus Wirtschaft, Politik, von Justiz und Rechtspflege sowie andere Behördenbereiche, vor allem im Raum Leipzig, Dresden, Meißen, Pirna, Chemnitz und im Vogtland, 

b)      von den medial reflektierten Vorgängen um das Strafverfahren gegen Michael W. im Jahr 1993/94, betreffend das “Kinder-Bordell Jasmin” in Leipzig, um das so genannte                Klockzin-Attentat vom 17.10.1994 und um das sich anschließende Strafverfahren gegen die des versuchten Mordes angeklagten und verurteilten Frank W., Ramilo W., Jörg F. sowie Sven T., von den in selbigem wie im sich anschließenden Rechtsmittel- und Wiederaufnahmeverfahren öffentlich geäußerten Vorwürfen der Rechtsbeugung, Strafvereitelung, und Verfolgung Unschuldiger unter Mitwirkung herausgehobener Vertreter der sächsischen Justiz, einschließlich Strafverfolgungsmaßnahmen oder sonstiger Sanktionen gegenüber in diesen Verfahren mitwirkenden Verteidigern oder Rechtsanwälten,

c)      von dem im Jahr 1999 beginnenden Verfahren gegen die vermeintlichen Auftraggeber der “Klockzin-Attentäter” und der sich nach dessen Einstellung gegen Geldauflage aus der öffentlichen Berichterstattung ergebenden umfänglichen Anhaltspunkte für ein organisiertes und gezieltes Zusammenwirken von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Behördenvertretern,

d)      von den öffentlich gewordenen Vorwürfen und Fällen der Bestechung gegenüber herausgehobenen Funktionsträgern im Bereich der  Justiz, Polizei und anderer Behörden bzw. entsprechender Vorteilsnahme durch diese mit der Konsequenz der direkten Einflussnahme durch herausgehobene Funktionsträger auf die Entscheidungspraxis in Straf-, Zivil- und sonstigen förmlichen Verfahren vor allem im Raum Westsachsen, Vogtland, Leipzig und Dresden,

e)      von in Sachsen abgeschlossenen Untersuchungs-, Ermittlungs-, Straf- und sonstigen Verfahren gegen derartige kriminelle und korruptive Netzwerke, im Besonderen auch mafiöse Strukturen (in der öffentlichen Medienberichterstattung als „italienische und osteuropäische OK“ bezeichnet), die in der öffentlichen Auseinandersetzung widergespiegelt wurden;

3.    ob, wann und auf welchem Weg die Staatsregierung, deren Mitglieder, die Staatsministerien und diesen nachgeordnete Behörden von der “Razzia” mit ca. 50 LKA-Beamten unter Leitung von Staatsanwälten der beauftragten Staatsanwaltschaft Leipzig in dem für die Verfolgung Organisierter Kriminalität zuständigen Kommissariat 26 der Polizeidirektion Leipzig am 16.10.2002 erfahren haben und welche Veranlassungen die Mitglieder der Staatsregierung bzw. in deren Auftrag, mit deren Wissen und Billigung handelnde Vertreter von Staatsministerien und diesen nachgeordneten Behörden getroffen haben, um die tatsächlichen Hintergründe, die Rechtsförmigkeit und die Angemessenheit der entsprechenden Durchsuchungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen gegenüber den betroffenen OK-Polizeibeamten zu prüfen;

4.    inwieweit es zutreffend ist, dass im Zuge selbiger “Razzia” vom 16.10.2002 bzw. der Durchsuchungsmaßnahmen die Mobiltelefone der Leipziger OK-Ermittler des Kommissariats 26, insbesondere die von so genannten Führern von Vertrauenspersonen (VP-Führern), “eingezogen” und die auf selbigen gespeicherten Daten zu den geführten Vertrauenspersonen ausgelesen sowie in den entsprechenden Verfahrensakten offizialisiert wurden, so dass die Personalien von Vertrauenspersonen mit allen sich hieraus ergebenden Gefährdungen für Dritte zugänglich gemacht worden sind, und im Besonderen auch, inwieweit dieses Vorgehen in Übereinstimmung mit der „Gemeinsamen Richtlinie der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Inanspruchnahme von Informationen zum Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung“ (Anlage D zur RiStBV) steht;

5.    welche Erkenntnisse in der Staatsregierung, den Staatsministerien und in unmittelbar nachgeordneten Behörden dazu vorlagen, dass Ermittler der Arbeitsbereiche „Organisierte Kriminalität“ des LKA bzw. der Polizeidirektionen - trotz nach deren Einschätzung vorliegender deutlicher Verdachtsanhalte - durch verantwortliche Mitarbeiter der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft an der Einleitung oder Fortsetzung notwendiger förmlicher Ermittlungen gehindert worden sind, bzw. im Rahmen der der Staatsanwaltschaft zustehenden Sachleitbefugnis laufende Ermittlungs- und Strafverfahren abgebrochen oder mangels genehmigter Einleitung von Verfahren gegen Bekannt und Unbekannt mangels genehmigter Einleitung nicht aufgenommen wurden;

6.    ob es zutrifft, dass von Mitarbeitern der OK-Dienstbereiche der sächsischen Polizei bzw. auch von zuständigen Staatsanwälten bereits angeordnete Vernehmungen von Richtern, Staatsanwälten und anderen Angehörigen der Rechtspflegeorgane sowie von Vertretern aus Politik und Wirtschaft nicht vorgenommen bzw. durch übergeordnete Leiter innerhalb der Staatsanwaltschaft unterbunden worden sind, 

7.    ob, wann und auf welchem Weg die Staatsregierung, deren Mitglieder, Staatsministerien bzw. Verantwortungsträger aus diesen unmittelbar nachgeordneten Einrichtungen, insbesondere auch der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen, hiervon Kenntnis erhielten, etwa Einfluss auf derartige Verfahren nahmen oder für die Wiederherstellung einer gesetzlichen Strafverfolgung Sorge trugen;

8.    ob die Staatsregierung bzw. Mitglieder der Staatsministerien und diesen unmittelbar nachgeordneten Behörden respektive die jeweiligen Behördenleiter Kenntnisse hatten oder daran mitwirkten, dass Angehörige des OK-Kommissariat 26 und andere Bedienstete der Polizeidirektion Leipzig im Jahre 2004 erneut der Einleitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren bis hin zu Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen im Wohnbereich ausgesetzt gewesen sind;

9.    inwiefern die Staatsregierung bzw. deren Mitglieder oder dieser unmittelbar nachgeordneten Behörden respektive deren jeweilige maßgebliche Verantwortungsträger Kenntnis hatten und daran mitwirkten, dass die von den betroffenen OK-Ermittlern des Kommissariats 26 in Leipzig dann ihrerseits erstatteten Strafanzeigen wegen Verfolgung Unschuldiger gegen auch leitende Mitarbeiter des LKA Sachsen, begründet damit, man sei gegen die Leipziger Polizeibeamten offenkundig mit konstruierten Tatvorwürfen vorgegangen, weil diese im Zuge ihrer                           Vor-Ort-Ermittlungen zu nahe an die jetzt zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Strukturen unter Beteiligung herausragender Vertreter von Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Justiz herangerückt waren, ohne Erfolg blieben und die gegen die Einstellung des Verfahrens gerichteten Beschwerden und Rechtsmittel abgelehnt worden sind;

10. welche Erkenntnisse Mitgliedern der Staatsregierung, der Staatsministerien bzw. leitenden Vertretern dieser unmittelbar nachgeordneten Behörden wann und durch wen in welcher Weise übermittelt vorlagen zu den Beobachtungskomplexen des Landesamtes für Verfassungsschutz

a) „Osteuropäische OK“ mit Beobachtung bzw. Erkenntnisgewinnung bereits Ende 2003/Anfang 2004 unter lokaler Konzentration auf die Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau,

b) „Italienische OK“ bzw. „Italienische Mafia“ mit Straftatenkomponenten wie Menschenhandel, Drogen, Geldwäsche, Schutzgelderpressung sowie Gewalt- und Tötungsdelikten unter besonderer Konzentration u. a. auf Leipzig,

c) „Rocker“ mit der gegenständlichen Beobachtung von in Sachen agierenden Strukturen der Motorradgangs „Hell‘s Angels“, „Bandidos“ sowie der bereits verbotenen „Gremium MC“ mit Lagebilderarbeitung im Jahr 2006 unter lokaler Schwerpunkterkennung für den Raum Dresden und Leipzig,

d) „Abseits II“, vormals „Abseits Vogtland“ bzw. „Abseits Plauen“ mit lokaler Konzentration auf den Raum Chemnitz, Zwickau und Vogtland bei zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tätigkeit des OK-Referats des LfV bereits erheblich fortgeschrittener Strukturermittlung,

e) „Abseits III“, welcher durch das OK-Referat des LfV im Sommer 2005 auf der Grundlage von Hinweisen aus den Beobachtungskomplexen „Osteuropäische OK“ und „Italienische OK“ entstanden ist und sich im Besonderen auf den Raum Leipzig konzentrierte,

f) zu den Einzelbeobachtungskomplexen des OK-Referats des LfV „Oase“, „Arena“ und „Passion“, in deren Rahmen vermeintliche Verwicklungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Polizei, und Strukturen der organisierten Kriminalität auch im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern beobachtet wurden, bei lokaler Schwerpunktsetzung auf den Raum Dresden;

11. ob der Staatsregierung und deren Mitgliedern, den Staatsministerien bzw. leitenden Vertretern dieser unmittelbar nachgeordneten Behörden zu Fallkomplexen, die in der Materialsammlung des Landesamtes für Verfassungsschutz bzw. in zwischenzeitlich bekannt gewordenen Verfahren mit analogem Gegenstand krimineller und korruptiver Netzwerke konkrete Informationen etwa gar so genannte “Absichtsberichte” vorlagen oder und in sonstiger Weise zur Kenntnis gebracht worden sind, und ob aus dem Kreis der Mitglieder der oben genannten Institutionen in Ermittlungs- und Verfahrensgang bzw. auf den Abschluss der diesbezüglichen Ermittlungshandlungen direkt oder indirekt Einfluss genommen wurde; 

12. ob über die Fallkomplexe, die Gegenstand der zur Rede stehenden Untersuchungsergebnisse bzw. Dokumentationen des Landesamtes für Verfassungsschutz sind, hinaus den Mitgliedern der Staatsregierung bzw. verantwortlichen Funktionsträgern von Staatsministerien oder diesen direkt unterstellten Behörden weitere Fälle und Tatsachen bekannt geworden sind, bei denen es um analoge Komplexe und Verdachtsfälle der Strafvereitlung, Rechtsbeugung, Vorteilsnahme, Begünstigung oder sonstiger rechtsstaatswidrige Handlungsweisen auf Grund der Verstrickung von Vertretern aus Politik, der Wirtschaft, der Justiz, der Polizei und anderer Behörden geht;

13. ob dem Ministerpräsidenten oder Mitgliedern der Staatsregierung betreffend die Fälle aus den beim Landesamt für Verfassungsschutz aufbereiteten Komplexen Organisierter Kriminalität unter Verstrickung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und anderen Behörden Gnadengesuche von in gegenständlichen Verfahren Verurteilten, deren Angehörigen, von Verteidigern oder sonstigen Dritten vorlagen, und welche Entscheidungen getroffen worden sind;

14. ob und welche Veranlassungen Mitglieder der Staatsregierung oder von ihr beauftragte leitende Behördenvertreter getroffen haben zur strafrechtlichen, beamtenrechtlichen, disziplinarischen, zivilrechtlichen oder anderweitigen, für den Betroffenen mit beruflichen und persönlichen Nachteilen verbundenen Verfolgung

a)      zum einen von vorherigen Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere der Abteilung, der das Referat 33/34 zugehörig war, von Mitarbeitern des Landeskriminalamts sowie von lokalen Kriminalpolizeiinspektionen oder sonstigen Dienststellen der sächsischen Polizei, die in die Beobachtung, Ermittlung und Verfolgung von Strukturen der organisierten Kriminalität mit Bezug zur „Sachsen-Sumpf“-Problematik einbezogen waren,

b)      zum anderen von vormaligen Quellen bzw. Informationsgebern, Hinweis- und Auskunftspersonen oder ähnlichen Vertrauenspersonen des Landesamtes für Verfassungsschutz, des LKA oder der sonstigen Strukturen der sächsischen Polizei, die im Kontext mit den zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken genutzt wurden;

15. ob und in welcher Weise Mitglieder der Staatsregierung, Bedienstete der ihnen nachgeordneten Behörden oder von ihr beauftragte leitende Behördenvertreter auf Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere der Abteilung, der das Referat 33/34 zugehörig war, auf  Mitarbeiter des Landeskriminalamts sowie von lokalen Kriminalpolizeiinspektionen oder sonstigen Dienststellen der sächsischen Polizei, die in die Beobachtung, Ermittlung und Verfolgung von Strukturen der organisierten Kriminalität mit Bezug zur „Sachsen-Sumpf“-Problematik einbezogen waren, unmittelbar Einfluss genommen oder Druck ausgeübt hat, um die von diesen gewonnenen Erkenntnisse zu kriminellen korruptiven Netzwerken in Sachsen und deren Weiterverfolgung zu vereiteln oder zu unterdrücken;;

16. welche konkreten Erkenntnisse und Hinweise auf Umstände, Umfang und Ausmaß des Wirkens vorgenannter krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen im Bereich von Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltungs- und anderen Behörden, eingeschlossen die persönliche Verstrickung von Politikern, Richtern, Staatsanwälten sowie sonstiger Bediensteter der sächsischen Justiz, Polizei, Verwaltungs- und anderer Behörden in diese Strukturen im Zuge der Ermittlungen der für den Komplex „Sachsen-Sumpf“ zuständigen Staatsanwaltschaft Dresden bzw. ggf. mit dieser Sache befassten anderen Dienststellen der Staatsanwaltschaft im Freistaat Sachsen gewonnen wurden und welche konkreten Untersuchungen, Beweiserhebungen und Strafverfolgungsmaßnahmen daraufhin eingeleitet oder veranlasst worden sind;

17. ob und welche Veranlassungen Mitglieder der Staatsregierung, der Staatsministerien oder leitender Vertreter deren Fach- und Dienstaufsicht unterliegender Behörden zur strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen, berufsrechtlichen oder sonstigen Verfolgung von Journalisten, die über den Komplex „Sachsen-Sumpf“ berichteten bzw. von vermeintlich durch das Agieren krimineller und korruptiver Netzwerke Betroffener, die als Zeugen vor dem 2. Untersuchungsausschuss des                  4. Sächsischen Landtags oder vor der Staatsanwaltschaft bzw. Ermittlungsbeamten der Polizei aussagten, getroffen haben;

18. welche Informationsflüsse ggf. zwischen der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und der mit den Ermittlungen zur Problematik „Sachsen-Sumpf“ speziell beauftragten Staatsanwaltschaft Dresden und der Staatsregierung bzw. den Staatsministerien, insbesondere der Staatsministerien des Innern und der Justiz, dazu bestanden haben,

19. ob und in welcher Weise über bereits abgeschlossene Verfahren, die gegen vormalige Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, der sächsischen Polizei oder sonstiger sächsischer Behörden, die in die Beobachtung und Bekämpfung der Strukturen der Organisierten Kriminalität einbezogen waren, gegenüber Journalisten, vormals von Zwangsprostitution betroffenen Beweispersonen oder sonstigen, in den Untersuchungskomplex „Sachsen-Sumpf“ Verwickelten geführt worden sind, gegenüber der Staatsregierung, deren Mitgliedern oder von ihr beauftragten leitenden Behördenvertretern berichtet wurde;

20. auf wessen Veranlassung, aus welchen Anlass, mit welchem konkreten Strafvorwurf, gegen wen  und mit welchem konkreten Ergebnis die vom Justizminister in der Landtagsdrucksache 5/576 vom 5. Januar 2010 zuletzt genannten „bislang insgesamt 100 Vorermittlungs- und förmlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der sog. Akten- und Korruptionsaffäre“ und darüber hinaus von sächsischen Staatsanwaltschaften geführt worden sind.

21. welche Veranlassung die Staatsregierung zur Weiterführung, Beendigung, Ausweitung oder sonstigen Sachbehandlung von laufenden disziplinarrechtlichen oder beamtenrechtlichen Verfahren in ihrem Verantwortungsbereich unter Beachtung der Erkenntnisse des                                     2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags getroffen hat.

II.  Weiter sollen zu der im öffentlichen Interesse liegenden Aufklärung struktureller Ursachen und Gründe für das Ausschalten bzw. Versagen rechtsstaatlicher Informations- und Kontrollmechanismen insbesondere gegenüber den zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen folgende Sachverhalte untersucht werden:

1.    die von der Staatsregierung, deren Mitgliedern, von Staatsministerien und selbigen nachgeordneten funktionell zuständigen Behörden bzw. Behördenleitern seit Beginn der 90er Jahre getroffenen Festlegungen, statuarischen Regelungen, Direktiven etc. zum Aufbau der Arbeitsstrukturen bei der Staatsanwaltschaft Sachsen und der sächsischen Polizei sowie zu sonstigen in Frage kommenden Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbeamten auf dem Gebiet der Aufklärung, Verfolgung und Prävention der Organisierten Kriminalität einschließlich zu prüfender Auswirkungen unterlassener Regelungsvorgaben bzw. deren verspäteter Umsetzung;

2.    Zeitpunkt, Inhalt, Gegenstand und Zweck der von der Staatsregierung, deren Mitglieder, von Staatsministerien und nachgeordneten Behörden bzw. Behördenleitern getroffenen Entscheidungen zur Zuordnung der Kompetenzen und Befugnisse bei der Verfolgung von Organisierter Kriminalität auf das Landeskriminalamt und dessen Dienststellen bzw. die jeweiligen Polizeipräsidien/Polizeidirektionen sowie der dienst-/aufsichtsrechtsrechtlichen Unterstellung der lokalen OK-Ermittler in den Polizeidirektionen gegenüber deren jeweiligen Leiter zum Einen, dem Landeskriminalamt zum Anderen;

3.    inwieweit die sächsische “Gemeinsame Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizeivollzugsdienst bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität “VV-BekämpfungOK” vom 15.02.1995 betreffs der Festlegungen zur “Arbeitsteilung”, der Kontroll- und Eingriffskompetenzen des LKA gegenüber den lokalen oder regionalen Ermittlungseinheiten der Polizei für den Bereich der Organisierten Kriminalität etc., der “Gemeinsamen Richtlinie der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität” entspricht, nach der es den örtlichen oder regionalen Dienststellen obliegen muss, mit der für das jeweilige Verfahren zuständigen Staatsanwaltschaft die kriminalpolizeiliche Ermittlungstaktik, einschließlich und im Besonderen operativer Maßnahmen und Maßnahmen der VP-Führung abzustimmen (Ziffer 3.3.2 Anlage E zur RiStBV);

4.    welche Erkenntnisse, Erfahrungen, eventuellen Evaluationsergebnisse bisheriger Praxiserfahrungen und -ergebnisse bei  der Aufklärung/Bekämpfung Organisierter Kriminalität im Freistaat Sachsen das Sächsische Staatsministerium des Inneren bzw. die Abteilung 3                               - Landespolizeipräsidium - veranlasst haben, in einer Organisationsentscheidung, die zum                           1. Januar 1996 in Kraft trat, die “originäre Verantwortung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität” auf das LKA zu übertragen und welche Auswirkungen die entsprechenden Regelungen in selbiger Organisationsentscheidung betreffs der Ermittlungswirksamkeit der                 OK-Kommissariate der Polizeidirektionen generell, und des Kommissariat 26 der PD Leipzig im Besonderen hatten;

5.    ob es zutreffend ist, dass die lokal handelnden OK-Kommissariate bzw. -Dezernate in den Polizeidirektionen bzw. die dort die tägliche operative Arbeit verantwortenden Kriminalbeamten verpflichtet waren, von ihnen beabsichtigte und bearbeitete Ermittlungskomplexe mit Bezug zu maßgeblichen OK-Strukturen und -netzen beim Arbeitsbereich OK des LKA anzumelden bzw. genehmigen zu lassen, dem LKA “Vorgriffsrechte” einzuräumen und ob im Besonderen die Anweisung existierte, alle Vertrauenspersonen, die lokale OK-Ermittler führten, beim LKA zu einem “zentralen Pool” anzumelden; wenn ja, woraus sich eine derartige Konzentration der organisatorischen Arbeitsabläufe auf das LKA rechtfertigt und ob diese Praxis gegebenenfalls im Interesse “ständiger Kontrollfähigkeit” der Aktivitäten lokaler OK-Ermittler politisch gewollt war;

6.    ob es Entscheidungen, Festlegungen oder Einflussnahmen der Staatsregierung und ihrer Mitglieder, von Staatsministerien oder nachgeordneten Behörden/Behördenleitern gab betreffs der politischen, sachlichen, personellen, organisatorischen Zusammensetzung der Arbeitsbereiche “Organisierte Kriminalität” bei den Dienststellen des Landeskriminalamtes und der entsprechenden Fachbereiche “Organisierte Kriminalität“ bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte in Sachsen sowie die getroffenen Festlegungen, die für eine praktischen Einflussnahme und Kontrolle über die zu bearbeitenden konkreten OK-Verfahren/-komplexe geeignet waren;

7.    welche Festlegungen es seit wann mit welchem Inhalt seitens der Staatsregierung, von Staatsministerien oder nachgeordneten Behörden/. Behördenleitern gab, die die Staatsanwaltschaften und im Besonderen deren OK-Abteilungen/Dezernate verpflichteten, über sowohl beabsichtigte als auch laufende bzw. abgeschlossene OK-Ermittlungskomplexe von einiger Bedeutung gegenüber dem eigenen Behördenleiter, dem Generalstaatsanwalt und ggf. dem Staatsministerium der Justiz im Sinne von “Genehmigungseinholung” zu berichten;

8.    welche Festlegungen und praktischen Handhabungen galten, dass die unmittelbar mit dem Verfahren, also laufenden oder beabsichtigten Ermittlungen im OK-Bereich und speziell zu             OK-Netzen, befassten Staatsanwälte ausdrücklich oder faktisch gehalten waren, etwaige Einwände des Staatsministeriums der Justiz, seitens anderer Staatsministerien, der Generalstaatsanwaltschaft oder des Behördenleiters zu ihrem Ermittlungskonzept zu berücksichtigen und welche Auswirkungen die Festlegungen derartiger Berichts-, Informations- bzw. Genehmigungspflichten auf die Effektivität der OK-Verfolgung bei den hier zur Rede stehenden Fallkomplexen krimineller und korruptiver Netzwerke im Besonderen hatten;

9.    ob, wann und in welchen konkreten Fällen von den örtlich zuständigen oder durch den Generalstaatsanwalt mit entsprechender Zuständigkeitszuweisung ermittelnden                                        OK-Staatsanwaltschaften so genannte Absichtsberichte, mit welchen sie zu informieren hatten, gegen welche OK-Straftaten bzw. -Komplexe sie mit welchen Ermittlungsmethoden vorgehen wollten, über die jeweiligen Behördenleiter zum Generalstaatsanwalt gelangten;

10. welche von diesen Absichtsberichten vom Generalstaatsanwalt an den Staatsminister der Justiz bzw. an von diesem beauftragte leitende Mitarbeiter im Justizministerium übersandt wurden sowie ob und mit welchen konkreten Inhalten, mit welchen Wirkungen sowie durch welche Zeitverzögerungen seitens der vorgenannten Ebenen auf selbige “Absichtsberichte” reagiert worden ist;

11. ob es Einflussnahmen auf den Inhalt derartiger „Absichtsberichte” lokaler                                           OK-Staatsanwaltschaften durch das Staatsministerium der Justiz, die Generalstaatsanwaltschaft oder den jeweiligen Behördenleiter gab und ob diese nachteilige Auswirkungen für das originäre Vorhaben der OK-Abteilungen hatten und zwar allgemein für die verfolgten Fälle der Organisierten Kriminalität sowie speziell in den Verfahrenskomplexen, die sich in den Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz oder in bekannt gewordenen Verfahren zu den in Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken widerspiegeln;

12. ob und wenn ja, wann die Staatsregierung, deren Mitglieder, Staatsministerien oder in deren Auftrag die Leitungen dieser unmittelbar zugeordneten Behörden seit dem Beginn des Aufbaus der entsprechenden Arbeitsstrukturen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Freistaat Sachsen Berichterstattungen zu speziellen Ermittlungskomplexen der Staatsanwaltschaft bzw. der Kriminalpolizei allgemein und zu deren Arbeitsbereich OK im Besonderen entgegengenommen haben, die den vorgenannten Komplexen krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen zuzuordnen sind; wenn ja, welche Festlegungen oder sonstige Maßnahmen wurden im Ergebnis getroffen;

13. ob und gegebenenfalls in welchen konkreten Verfahren, die den vom Landesamt für Verfassungsschutz geprüften bzw. erfassten Fallkomplexen zuzuordnen sind, sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens bzw. im Laufe von Rechtsmittelverfahren die ursprüngliche Geschäftsverteilung der zuständigen Gerichte geändert hat;

14. ob und in welchen Fällen bei den zur Rede stehenden Komplexen krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen  konkrete Informationsaustausche seitens der sächsischen Polizeibehörden oder der sächsischen Staatsanwaltschaft mit dem Bundeskriminalamt bzw. mit der Generalbundesanwaltschaft erfolgt sind, in welchen der Verfahren dies der Fall war, wodurch die Abstimmung veranlasst gewesen ist und welches Ergebnis für die Weiterführung, Beendigung, Übernahme etc. des Verfahrens diese Abstimmung hatte;

15. ob auszuschließen ist, dass durch die vorstehend hinterfragte Praxis über „Absichtsberichte“, Zustimmungsvorbehalte und sonstige Maßnahmen der „politischen Kontrolle“ seitens der Staatsregierung, ihrer Mitglieder, der Staatsministerien oder ihr nachgeordneter Behörden die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtags und die Vollziehung der von diesen getroffenen Entscheidungen erschwert oder verhindert wurde;

16. ob die Staatsregierung und wenn ja, mit welchem Inhalt und mit welcher Wirkung als Konsequenz aus den Ergebnissen der Evaluierung strukturelle Mängel bei der Beobachtung und Bekämpfung Organisierter Kriminalität im Freistaat Sachsen, wie sie etwa die von ihr selbst eingesetzten Prüfgremien, wie die „Beyer/Irrgang-Kommision“ bzw. die „Weitemeyer-Kommission“ oder auch der 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags in seinem Abschlussbericht aufgezeigt haben, Veränderungen in der Struktur und Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen für die Bekämpfung und Prävention von Organisierter Kriminalität sowie in der Gestaltung der Informationsbeziehungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Staatsregierung bzw. den Ministerien sowie zum Aufbau einer funktionsfähigen Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht gegenüber sämtlichen Arbeitsbereichen von Behörden im Freistaat Sachsen, die der Aufklärung, Bekämpfung und Prävention der Organisierten Kriminalität dienen,  vorgenommen hat;

17. welche Maßnahmen, Prüfungen oder Festlegungen von Seiten der Staatsregierung und ihrer Mitglieder nach Vorlage der „Prüfmitteilung des Sächsischen Rechnungshofs ‚Prüfung von Grundstücksgeschäften der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) sowie der in diesem Zusammenhang ausgereichten Zuwendungen‘ - Mitteilung über die Prüfung gemäß § 109 SäHO“ vom Juli 2009 getroffen oder unter Missachtung der in dem betroffenen Bereich (Immobiliengeschäfte) bestehenden erheblichen Korruptionsgeneigtheit  pflichtwidrig unterlassen worden sind.

III. Zur weiteren Untersuchung der Einbeziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in die zeitweilige Beobachtung der Organisierten Kriminalität und der Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle über die Rechtsförmigkeit des Vorgehens des Landesamtes sowie die Einhaltung der diesem nach dem Sächsischen Verfassungsschutzgesetz obliegenden Informations- und Übermittlungspflichten sollen folgende Sachverhalte untersucht werden:

1.    in welcher Art und Weise die Kontrolle, Ermittlung und Verfolgung der Organisierten Kriminalität im Bereich des LfV als solche geregelt war, welche Festlegungen es betreffs der Informationspflichten gegenüber der Staatsanwaltschaft gab und auf Grund welcher Rechtsvorschriften oder sonstiger Organisationsakte die jeweiligen Festlegungen erfolgten;

2.    auf welchen Abstimmungswegen innerhalb des LfV und gegenüber dem Staatsministerium des Innern bzw. im Staatsministerium des Innern selbst die Entscheidungen über die Frage einer Abgabe gewonnener Erkenntnisse zu einzelnen Straftaten/-komplexen an die Strafverfolgungsbehörden vorbereitet und getroffen wurden bzw. aus welchen Erwägungen diese unterlassen wurde,  

3.    zu wie vielen der durch eigene Beobachtung und Recherchen, Quellenhinweise, aus Einsichtsnahme in beigezogene Aktenvorgänge oder auf sonstige Weise dem LfV bekannt gewordenen derartigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten tatsächlich Abgaben bzw. Informationsübermittlungen im Sinne der §§ 12, 12a des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes an die Strafverfolgungsbehörden erfolgten und wer letzten Endes die Entscheidung über die Abgabe oder Nichtabgabe traf sowie ob es dabei Fälle gab, in denen die zuständigen                       „OK-Bearbeiter“ im LfV für eine Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden plädierten, sich damit jedoch nicht durchsetzen konnten;

4.    bei wie vielen dem LfV bzw. dessen OK-Referat bis zur Entscheidung der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 15. Mai 2007 bekannt gewordenen, jedoch nicht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegebenen Straftaten/-komplexen zwischenzeitlich die Verjährung eingetreten ist und in wessen konkreter Verantwortung dies liegt;

5.    wann das Staatsministerium des Inneren über die Tätigkeit des LfV bei der Beobachtung der Organisierten Kriminalität, insbesondere hinsichtlich der kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen erstmals sowie fortlaufend über die dabei erzielten Beobachtungsergebnisse (Sachstandsberichte, Leitungsvorlagen, Dienstberatung und Vermerke, Lageberichte) unterrichtet wurde und gegenüber welchen Personen bzw. Funktionsinhabern dies konkret erfolgte;

6.    welche Dienststellen der Polizei, des LKA, des BKA und der Generalstaatsanwaltschaft bzw. der Staatsanwaltschaften der Landgerichte wann und in welcher Weise vor der Beanstandung durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 2. Oktober 2006 über die vorgenannten Beobachtungsergebnisse des LfV unterrichtet wurden, und durch wen im Konkreten;

7.    in welcher Art und Weise generell die konkrete Zusammenarbeit des LfV hinsichtlich der Unterrichtung über dessen Beobachtungsergebnisse aus dem Bereich der OK mit den jeweils zuständigen Behörden, den Staatsanwaltschaften, der Polizei oder den Gerichten organisiert, ausgestaltet und praktiziert worden ist;  

8.    inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder andere Behörden des Bundes über die Tätigkeit und die hierbei erzielten Beobachtungsergebnisse des LfV im Bereich der Organisierten Kriminalität, insbesondere hinsichtlich der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen unterrichtet wurden;

9.    wann, durch welche Dienststelle (LfV, LKA oder andere Behörden) die Staatsanwaltschaft über die Tätigkeit und die jeweiligen Ergebnisse aus der Beobachtung der Organisierten Kriminalität, insbesondere der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen unterrichtet wurde;

10. welche Dienststelle des Staatsministeriums des Inneren und des LfV oder des Staatsministeriums der Justiz für eine etwaige Unterrichtung der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft über die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Beobachtung der OK durch das LfV bis Juli 2005 und danach zuständig war und welche Schritte zur Information und Unterrichtung im Rahmen dieser Zuständigkeit im Einzelnen erfolgten;

11. ob und wann seitens der sächsischen Polizei, Justiz oder anderer Behörden bei diesen vorhandene Erkenntnisse, Unterlagen, Daten, Akten, Datensammlungen und Aktenbestände zu Komplexen der Organisierten Kriminalität allgemein, zu kriminellen und korruptiven Netzwerken mit Verwicklungen von Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung und anderen Behörden im Besonderen, dem Landesamt für Verfassungsschutz zugänglich gemacht worden sind und wenn ja, auf welchen Wegen, aus welchem Anlass, wodurch verursacht, unter welchen Umständen und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgte;

12. von welchen konkreten in die Verfügungsgewalt des Landesamtes für Verfassungsschutz gelangten Verfahrensakten der oben näher bezeichneten Polizei-, Justiz- und sonstigen Behörden  das Landesamt für Verfassungsschutz Abzüge fertigte, auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund dies geschah und welche Festlegungen zur Verwahrung selbiger Aktenkopien ursprünglich getroffen, im Weiteren geändert, aufgehoben oder modifiziert worden sind;

18. in welcher Art und Weise das strukturelle und organisatorische Zusammenwirken des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere zwischen den Mitarbeitern des OK-Referates des LfV und dem für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständigen Dienstellen der Polizei und der Staatsanwaltschaften  ausgestaltet war und welche Rechts-, Dienstvorschriften- und Erlasslage es dazu in Sachsen gab;  

13. auf welchen konkreten Wegen und zu welchem Zeitpunkt die von Gerichten, Staatsanwaltschaften, sächsischen Polizei- oder sonstigen Behörden seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz beigezogenen Verfahrensunterlagen an diese zurück gelangten und wie seitens der ursprünglichen “Absender” bzw. Aktenverwahrungsstellen die Vollständigkeit und Originalität der zurückgereichten Akten festgestellt und bestätigt wurde;

14. wann im Konkreten und aus welchen tatsächlichen Erwägungen durch wen im Landesamt für Verfassungsschutz entschieden wurde, dass die dort gefertigten Ablichtungen von beigezogenen Ermittlungs-, Verfahrens- oder sonstigen Behördenvorgangsakten vernichtet werden und weshalb  dies zu einem Zeitpunkt geschah, als bereits feststand, dass die Erkenntnisse des Landesamtes über die kriminellen und korruptiven Netzwerke unter Verwicklung von Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung und anderen Behörden vollständig der zuständigen Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen übergeben werden sollen;

15. welche Kenntnisse die Staatsregierung wann und in welchem Zusammenhang dahingehend erlangt hat, dass ein Teil der vom Landesamt für Verfassungsschutz in oben beschriebenen Zusammenhängen beigezogenen Originalakten von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und sonstigen Behörden trotz - vermeintlicher - Rückführung durch das Landesamt zwischenzeitlich bei den ursprünglich aktenführenden Stellen nicht mehr auffindbar sind;

16. welche Erklärung die Staatsregierung für diesen Aktenverlust hat;

17. das Agieren der Staatsregierung, der Staatsministerien und selbigen nachgeordneten funktionell zuständigen Behörden bzw. Behördenleitern infolge der erstmaligen Intervention des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig zum Umgang mit den vom Landesamt für Verfassungsschutz im Zeitraum nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 (Az.: Vf. 67-II-04) und bis zum In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes vom 28.04.2006 am 28. Mai 2006 bei der Beobachtung der “OK”, insbesondere in Bezug auf die kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen, erhobenen Daten und die Sachbehandlung der dazu beim Landesamt für Verfassungsschutz vorhandenen Unterlagen, Akten- und Datenbestände;

IV. Folgende Sachverhalte, deren weitere Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, sollen betreffs der rechtsförmigen Einbeziehung der Parlamentarischen Kontrollkommission oder eventueller weiterer Kontrollgremien des Sächsischen Landtages geklärt werden:

1.    Informationsabfolge, Informationszeitpunkt und Informationspraxis der Staatsregierung, deren Mitglieder, von Staatsministerien und diesen nachgeordneten Behörden/Behördenleitern gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission und ihren Mitgliedern über die Beobachtung der Organisierten Kriminalität im Freistaat Sachsen generell und über die kriminellen und korruptiven Netzwerke im Besonderen sowie die Ergebnisse dieser Beobachtung, deren Veranlassung, Ursache, Gründe und Wirkungen, einschließlich des Zeitraums nach der Erstattung des Abschlussberichts durch den 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags;

2.    welche konkreten Erlasse, Weisungen, Organisationsakte o.ä. und Verwaltungspraktiken zur Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages (PKK) innerhalb des LfV und des Staatsministeriums des Innern bis zur Untersuchung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz im Rahmen der Beobachtung der organisierten Kriminalität bestanden haben und ob und inwieweit selbige als Konsequenz aus den Erkenntnissen, die die Staatsregierung aus der Mitwirkung im 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags bzw. dessen Berichterstattung gezogen hat, verändert worden sind;

3.    wann die jeweiligen Rechtsvorschriften, Weisungen, Organisationsakte o.ä. durch wen erlassen bzw. angeordnet wurden;

4.    ob und wenn ja, wann welche konkreten Dienstvorschriften erlassen worden, die gem. § 5 Abs. 1 SächsVSG Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anwendung von Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapieren und Tarnkennzeichen (nachrichtendienstliche Mittel) sind, und wann diesen Dienstvorschriften die gesetzlich erforderliche Zustimmung durch das  Staatsministerium des Innern und die Parlamentarische Kontrollkommission erteilt worden ist;

5.    Zeitpunkt, Gegenstand, Rahmen und Veranlassung der Information seitens der Staatsregierung, deren Mitglieder, des Staatsministeriums des Inneren bzw. anderer Staatsministerien oder diesem nachgeordneter Behörden, insbesondere der Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz, gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission über die Verantwortlichkeit für das Vorenthalten von Informationen über die laufende Beobachtung und Datensammlung zu Arbeitsergebnissen im Bereich der Organisierten Kriminalität generell und zu den kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen im Besonderen.

V. Zur Untersuchung des “Krisenmanagements” der Staatsregierung zwischen dem öffentlichen Bekanntwerden krimineller und korruptiver Netzwerke  sowie einer etwaigen Verletzung von Unterrichtungs- und Informationspflichten gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission sowie der Staatsanwaltschaft seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz bzw. des Staatsministeriums des Innern oder anderer Mitglieder der Staatsregierung bzw. dieser unterstehender Verantwortungsbereiche bis zum 19. Mai 2010 sollen des weiteren folgende Fragestellungen geklärt werden:

 

 

1.    Welche Erkenntnisse lagen betreffs der nach den Verlautbarungen und Beschlüssen der PKK und den entsprechenden öffentlich gemachten Medienrecherchen wirkenden kriminellen und korruptiven Netzwerken unter Verstrickung herausgehobener Vertreter aus Wirtschaft und Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung und sonstiger Behörden auf Seiten der Staatsregierung, ihrer Mitglieder, bei Staatsministerien oder diesen unmittelbar nachgeordneten einschlägigen Behörden vor der Öffentlichmachung selbiger Fallkonstellationen im Zuge der Presseberichterstattung der “Leipziger Volkszeitung” vom 12. Mai 2007 und des “SPIEGEL” vom 14. Mai 2007                  (Ausgabe 20/2007, S. 56, 57) vor?

 

2.    Inwieweit hat die Staatsregierung und haben deren Mitglieder bzw. die Leitungen der Staatsministerien und nachgeordneten Behörden eigene Untersuchungen zur Feststellung der für das mögliche Versagen bei der Aufdeckung, Verfolgung und Bekämpfung der kriminellen und korruptiven Netzwerke persönlich Verantwortlichen im eigenen Verantwortungsbereich unternommen bzw. welche Festlegungen wurden zur “Ermittlung” im Verdacht der Beteiligung an strafrechtswidrigen Handlungen im OK-Bereich stehenden Funktionsträgern unternommen?

 

3.    Welche Maßnahmen sind von der Staatsregierung, den Leitungen der Staatsministerien sowie den nachgeordneten Behörden gemeinsam mit der Bundesregierung, dem Bundeskanzleramt, dessen Chef und Bediensteten vor und nach dem Öffentlichwerden der Vorwürfe zum möglichen Versagen bei der Aufdeckung, Verfolgung und Bekämpfung der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen ergriffen worden?     

 

4.    Welche Ergebnisse erbrachten die seitens der Staatsregierung und deren Mitglieder, von Staatsministerien und sonstigen zuständigen Behördenleitungen ggf. vorgenommene Prüfungen individueller Verantwortlichkeit und welche konkreten Entscheidungen bzw. Leitungsschritte wurden durch die jeweils unmittelbar zuständigen Vorgesetzten unternommen, um die durch den Justizminister beauftragte Staatsanwaltschaft Dresden bzw. die eingerichtete spezielle Ermittlungseinheit zu unterstützen?

 

5.    Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um jede Möglichkeit der Einflussnahme von möglicherweise involvierten Funktionsträgern auf die Erkenntnisgewinnung, den Verfahrensgang, die Aussagebereitschaft von in Frage kommenden Auskunftspersonen sowie eine etwaige Vernichtung von Beweisen oder Vorverfahrensakten etc. auszuschließen?

 

6.    Welche eigenständigen Untersuchungen haben die Staatsregierung, die Staatsministerien und zuständigen Behördenleitungen nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Existenz der besagten kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen getroffen, um die Ursachen des möglichen Versagens bei deren Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung sowie für die Beeinträchtigung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen unverzüglich aufzudecken und zu beseitigen?

 

 

 

7.    Ob es Versuche direkter oder indirekter Einflussnahmen der Staatsregierung, der Staatsministerien und ihr nachgeordneter Behörden auf inzwischen bekannt gewordene, seinerzeit ermittelnden Beamte und Bedienstete der Polizei, auf Staatsanwälte, Richter und sonstige Prozessbeteiligte, wie etwa Rechtsanwälte und Verteidiger, Zeugen, Beschuldigte, Angeklagte oder verurteilte Straftäter, Vertreter der Medien, Landtagsabgeordnete sowie auf Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften im Zuge der Ermittlungen zu den kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen gegeben hat?

 

8.    Ob und inwieweit das Entstehen vermeintlicher krimineller und korruptiver Netzwerke von herausgehobenen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, Verwaltungs- und sonstiger Behörden und das mögliche Versagen elementarer rechtsstaatlicher Informations- und Kontrollmechanismen zu ihrer rechtzeitigen Aufdeckung, Verfolgung und Bekämpfung maßgeblich auf gravierende personale Fehlentscheidungen seitens der Staatsregierung bzw. eine ungenügende Ausprägung und Handhabung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Vertretungsorgane der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, von Personalräten und sonstigen Vertretungen zurückzuführen ist?

 

9.    Wenn ja, welche organisatorischen Konsequenzen zum Schutz der Rechtsstellung sämtlicher an der Rechtspflege beteiligten Organe, insbesondere der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der in deren Auftrag unmittelbar verfahrensbearbeitend tätig werdenden Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vor politischen Einflüssen und Missbrauch wurden gezogen?

 

10. Welche Erwägungen die Staatsregierung ausgehend von ihren bisherigen Feststellungen zu Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Entstehen und Wirken krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen angestellt hat hinsichtlich der Notwendigkeit verbindlicher interner Organisationsprinzipien und Rechtsschritte zur Korruptionsvorbeugung in der Landes- und in den Kommunalverwaltungen sowie zur Stärkung der Kontrollfähigkeit der Gemeinderäte und Kreistage gegenüber den Kommunalverwaltungen zur Ausschaltung und Vermeidung derartiger Missstände?

 

 

 

Bislang kein Prozess gegen Verfassungsschutzmitarbeiterin

Unter der Leitung der ehemaligen Verfassungsschützerin Simone Skroch hatten zwölf Geheimdienstmitarbeiter zwischen 2003 und 2006 jene 15.000 Aktenseiten zusammengetragen, die später den Skandal um den sogenannten "Sachsensumpf" ausgelöst hatten. Gegen Skroch laufen seit 2009 mehrere Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage, falscher Verdächtigung und Verleumdung. Zu einem Prozess kam es bislang nicht. Den Vorwurf, die Fälle aufgebauscht zu haben, bestreitet Skroch bis heute.

CDU weist die Vorwürfe zurück

Die CDU wies die Vorwürfe der Opposition zurück. CDU-Obmann Christian Piewarz sagte, es sei von Anfang an klar gewesen, dass es in Sachen Aufarbeitung den selbst ernannten Aufklärern von SPD, Linken und Grünen nicht recht zu machen sei. Ausgerechnet jene, die damals die Skandalisierung betrieben hätten, würden heute die Aufarbeitung der Staatsregierung kritisieren. Der Ausschuss habe keine Hinweise auf mafiöse Strukturen und Netzwerke unter Beteiligung von Juristen oder Behörden erbracht.

Am Donnerstag will der Landtag über den Abschlussbericht der Ausschussmehrheit von CDU und FDP sowie über das Minderheitenvotum der Opposition beraten.