Zwangspsychiatrisierung in der BRD: Der Fall  Mollath

 Fall Gustl Mollath: Neuauflage von Prozess beginnt
Vor dem Landgericht Regensburg wird ab heute der Prozess gegen das mutmaßliche Justizopfer Gustl Mollath neu aufgerollt. Mollath verbrachte sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Der unter anderem wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Mollath war 2006 wegen Wahnvorstellungen für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er hatte gesagt, seine Frau habe als Mitarbeiterin der HypoVereinsbank Schwarzgeldgeschäfte betrieben. Mittlerweile steht fest, dass die Vorwürfe im Kern zutreffen.

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Willkürjustiz:  7 jährige  unberechtigte Zwangspsychiatrisierung von Gustl Mollath bleibt für Justiz folgenlos 

Es liegen Anzeigen gegen Ärzte vor und es stand ein Vorgehen gegen Staatsanwälte, Gutachter und Ehefrau im Raum. Doch die bayrische Justiz versucht alle unter den Teppich zu kehren . 

Es wird die Erinnerung an Methoden von deutschen Untrechtsstaaten wach.

Unter den Talaren existiert  leider immer noch der Muff von 1000 Jahren.

Sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie, im medizinischen Gutachten als „paranoid“ bezeichnet: Das Schicksal von Gustl Mollath hat viele Menschen erschüttert. Doch Ärzte und Richter, die in seinen Fall verwickelt waren, werden sich dafür wohl nicht verantworten müssen. Das ist jedenfalls nicht rechtsstaatlich. 

Wer zieht eigentlich mißbräuchlich altive Gerichte im Lande zu Verantwortung, wenn Instanzen Urteile höherer Instanzen einfach ignorieren, wie es hier im Fall Mollath geschehen ist? Ist die Justiz ein Staat im Staate? 

Trotz zahlreicher Anzeigen werden im Fall der Zwangspsychiatrisierung von Mollath keine Ermittlungen gegen ehemalige Verfahrensbeteiligte eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher am Montag in München sagte.

 

Es gebe "keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gegen irgendeinen der Beteiligten". Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Den Ermittlungsbehörden lagen zahlreiche Anzeigen gegen Beteiligte des ersten Mollath-Verfahrens vor: Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, Mollaths Ex-Frau sowie Verantwortliche der HypoVereinsbank.

 

Der Nürnberger Gustl Mollath war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht, ehe er im Sommer vorigen Jahres in Freiheit kam und sein Fall neu aufgerollt wurde.

Video: Wenn die Angst zum Gefängnis wird

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte vorher festgestellt, dass zwei Beschlüsse im Fall Mollath verfassungswidrig waren - und vom Oberlandesgericht Bamberg eine neue Entscheidung gefordert. Doch dort ignoriert man die Anweisung von oben. Das OLG stellt sich hier in eine unrühmliche Tradition deutscher Justiz, die auch schon mal als Klassenjustiz und Willkürjustiz in der  deutschen Vergangenheit stark angegriffen woeden war.  

Ein vom Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung aufgefordertes bayerisches Gericht teilt den Karlsruher Richtern mit, dass es da keine Entscheidung geben wird. So ein skandlöses Verhalten deutscher gerichte  ist offenbar möglich. Das Bamberger Gericht entzieht sich damit offenkundig einem Urteil übers eigene Handeln - denn eben jenes OLG Bamberg hatte an der fortdauernden Unterbringung Mollaths mehrmals maßgeblich mitgewirkt.

Mollaths Anwalt Gerhard Strate macht das fassungslos. "Die Richter verweigern sich einer Entscheidung, die ihnen das höchste deutsche Gericht abverlangt hat", sagt er. Dies sei eine "Missachtung" von Karlsruhe und verstoße erneut gegen das Grundgesetz. Anwalt Strate hat Widerspruch gegen die Entscheidung aus Bamberg eingelegt.