Änderung der Hartz IV-Aufstockerleistung und des Steuerrechts gefährdet Existenz von Selbständigen

 

In Deutschland gibt es Millionen von Selbständigen. Für viele von ihnen, gerade für junge Leute, ist es oftmals die einzige und letzte Chance endlich bzw. wieder einer Arbeit nachgehen und wenigstens einigermaßen den Lebensunterhalt durch den erwirtschafteten Gewinn beschreiten zu können.

 

Doch leider gibt es auch unter den selbständigen Handwerkern, Einzelhändlern, Gärtnern und Gewerbetreibenden viele, die durch einen ungünstigen Standort oder aufgrund der Dumpingkonkurrenz der Discounter und Monopolisten und einen sich ausbreitenden Niedriglohnsektor, den sich gerade eben diese Discounter und Monopolisten zunutze machen, in ihrer Existenz bedroht. Hinzu kommt die damit verbundene geringe Nachfrage nach Erzeugnissen und Dienstleistungen von selbständigen Betrieben, wenn die Löhne in den Keller gehen und andere Betriebe alles zu Niedrigstpreisen verkaufen. Die Selbständigen haben da in der Regel keine andere Chance, als als Ein-Mann-Betrieb zu agieren und sich selbst auszubeuten, indem sie alles so spottbillig machen, dass sie weder von ihrem Betrieb leben geschweige denn eine Familie ernähren und ihre laufenden Betriebskosten stemmen können.

 

Der Staat erkannte zwar das Problem und den Hilferuf der Selbständigen, jedoch sah er noch lange kein Anlass, sie mit öffentlcihen Aufträgen zu unterstützen oder dafür Sorge zu tragen, dass sie einen existenzsichernden Mindestlohn erhalten, wenn sie für andere Betriebe wichtige Dienstleistungen erbringen und diese die Auftraggeber sind. Das wäre nämlich wirklich hilfreich, auch dass sie sich an den Kosten der sozialen Sicherung beteiligen, - in Deutschland haben nämlich offiziell über 3 Millionen Selbständige keinerlei soziale Sicherung. Doch Fehlanzeige. Die Politik sieht wie immer keinen Handlungsbedarf. Stattdessen mussten viele Selbständige zum Amt rennen und auf ein paar staatlich gewährte Almosen, hierzulande ALG II (Hartz IV) genannt, hoffen. Welch ein erbärmlicher, unzumutbarer Zustand, den momentan zirka 125.000 über sich ergehen lassen müssen. 

 

Und anstatt daran etwas zu ändern, für auskömmliche Einkommen und die Aufnahme der Selbständigen in die Sozialversicherung zu sorgen - die meisten sind freiwillig gesetzlich oder privatversichert - will man ihnen die Aufstockerleistung, wenn es nach dem Willen der GroKo geht, künftig nur noch 24 Monate zahlen und die Absetzkarbeit der Betriebsausgaben auf 30% senken.

 

Wenn diese Pläne Realität werden, wird sich die Situation verschärfen, dass Selbständige als Ein-Mann-Betrieb agieren und Klimmzüge am Brotkasten machen müssen, da sie mit den Preisen massiv nach oben gehen müssen, um die nun mit dem Wegfall des ALG II und der steuerlichen Absetzbarkeit anfallenden Extrakosten stemmen zu können, was aber gleichzeitig die Nachfrage reduziert; und sie müssen mit ihrem eigenen Lohn knauserig sein, ebenfalls aus den eben benannten Gründen. Für viele wird das der Weg in absolute Armut oder gar das Ende ihres Betriebes und den direkten Absturz in die Arbeitslosigkeit bedeuten.

 

Wenn man dies verhindern und die Selbständigen absichern will, muss man dafür auf politischer Ebene Sorge tragen, dass sie als erstes in die Sozialversicherung übernommen werden und nur noch den halben Beitragssatz zahlen brauchen. Dies würde Kosten senken und dazu führen, dass sie mehr netto vom Brutto haben und auch Leute einstellen und gut bezahlen können. Mit einer solidarischen Bürgerversicherung, bei der alle Berufsgruppen und Einkommensarten ohne Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden, wäre dies auch möglich. Auch muss eine bedarfsorientierte Mindestsicherung von 1050 Euro gezahlt werden, deren Höhe bei der Auszahlung in dem Maße abnimmt, wie das erwirtschaftete Einkommen steigt. Das wäre mal ein sinnvoller Vorschlag. Sie wären abgesichert und sobald sie so viel erwirtschaften, dass sie locker 1050 Euro netto oder mehr als Lohn entnehmen können, wird die Mindestsicherung wieder gestrichen und nicht wie jetzt, einfach Leuten, die ohnehin schon nicht über die Runden kommen, auch noch das letzte Hemd nehmen. Doch das mit der Mindestsicherung alleine reicht nicht. Auch Fördermittel und öffentliche Aufräge sind erforderlich. Hierbei sind die Kosten der sozialen Sicherung sowie ein Einkommen, das deutlich oberhalb des, ioch betone, tatsächlichen Existenzminimums liegt, zu berücksichtigen und bei der Vergabe auszuzahlen.

 

Ebenso sollten die Fördermittel und öffentlichen Aufträge auch so ausgestattet sein, dass Selbständige in die Lage versetzt werden, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen und ihre Leute angemessen zu bezahlen.

Überdies sollte die Bundesregierung von ihrem Plan abrücken, die Absetzkarkeits- und Abschreibungsmöglichkeiten zu reduzieren. Gerade Selbständige sind darauf angewiesen. Viel wichtiger wäre stattdessen die Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer umzuwandeln, bei der auch Freiberufler, Selbständige, Rechtsanwälte und Ärzte einzahlen müssen. Dadurch würden sich die Einnahmen der Städte und Gemeinden für Fördermittel und öffentliche Aufträge sowie den Aufbau und Ausbau einer intakten öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur erhöhen und auf der anderen Seite aber, durch die Verbreiterung der Einnahmeseite und ihre Verteilung auf breite Schultern, die Steuerlast insgesamt sinken, was wiederum den Selbständigen zugute käme, inbezug auf Einkommen und Investitionsfähigkeit in neue Arbeitsplätze.

Ein Freibetrag von 30.000 Euro sollte eingeführt und die Steuerlast so ausgestaltet werden, dass Betriebe, die exorbitante Gewinne haben und nicht investieren belastet und solche, die investieren und wenig Gewinn machen, entlastet werden. Selbständige und Freiberufler sollen die Gemeindewirtschaftssteuer von der Einkommenssteuer absetzen können.

 

All diese Vorschläge sichern den Fortbestand der selbständigen Betriebe, die Existenz ihrer Gründer und Leiter und schaffen Arbeit vor Ort in den Regionen.

 

Mit den Plänen der Bundesregierung jedoch befürchte ich das Gegenteil.