BGH rügt: Auch deutsche Behörden beteiligen sich am Kokainhandel - das ist eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation 

Da agieren deutsche  Polizeibehörden und/oder Geheimdienste wie der NSA der USA als Staat im Staate.

 

Einer der größten Fälle von Kokainschmuggel ist von der Berliner Polizei selbst initiiert worden. Das geht zu weit, urteilt der Bundesgerichtshof. Die Richter sprechen von einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“.

Wenn die Berliner Polizei große Kokainfunde präsentiert, dann gern spektakulär: Vermummte Beamte stapeln für Pressefotografen die Kokain-Pakete auf. So war es am 7. Januar, als eine fehlgeleitete Koks-Lieferung in Bananenkisten bei Berliner Aldi-Märkten auftauchte. Und so war es am 19. August 2011.

Grosser Drogenfund auch  bei Aldi: In mehreren Berliner Filialen des Discounters ist Kokain in Millionenwert entdeckt worden. Insgesamt sollen mehr als 140 Kilogramm Drogen in Bananenkisten versteckt gewesen sein.

In Berliner Filialen von Aldi sind mehr als 140 Kilogramm Kokain entdeckt worden. Das Rauschgift war in Bananenkisten versteckt, wie die Online-Ausgabe der B.Z. meldet.

Damals präsentierten Polizei und Zoll der Öffentlichkeit stolz den zweitgrößten Kokainfund der vergangenen 33 Jahre. Knapp 100 Kilogramm hatten der 52-jährige Namik A. und vier Komplizen eingeschmuggelt, berichtet die Berliner Zeitung.

Ohne die Behörden und Spitzel von Landeskriminalamt (LKA) und Zoll hätte es den Deal nie gegeben. Dafür wurden die Berliner Fahnder jetzt scharf vom Bundesgerichtshof (BGH) kritisiert. Die Richter warfen ihnen „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ vor. Zugleich kritisierten die Richter das Berliner LKA, weil sich die Rolle ihres V-Mannes nicht aufklären lässt.

 

Schon 2012 beim Verfahren vor dem Berliner Landgericht gegen Namik A. hatte der Richter Zweifel am Vorgehen der Ermittler. Die Tat war „staatlich gesteuert“, um einen nachweisbaren Sachverhalt zu inszenieren, befand er.

Der Richter sprach von Umständen, die einmalig seien in Deutschland. Es habe schon Fälle von rechtswidriger Tatprovokation gegeben, „aber nicht in dieser Größenordnung“. Trotzdem wurde Namik A. zu vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Er hatte ja, wenn auch provoziert, eine Straftat begangen. Die Komplizen bekamen zwischen zwei und vier Jahre. Ihnen wurden beträchtliche Strafnachlässe gewährt. Die Verteidiger, die einen Freispruch wollten, legten beim BGH Revision ein. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft, die die Arbeit der Fahnder für rechtens hielt, ging in Revision.

Ein Krimineller aus der Szene

Das Urteil des Landgerichts wurde nun vom BGH bestätigt – verbunden mit der Rüge. Eine besonders unrühmliche Rolle spielte in dem Fall eine Vertrauensperson (VP) des Landeskriminalamtes, die unter dem Namen „Moharem“ geführt wurde. Er ist ein Krimineller aus der Berliner Rauschgiftszene, den die Polizei für Tipps bezahlte. Wegen des „grob rechtswidrigen Verhaltens“ der VP forderte der BGH, dass die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen prüfe. „Die Prüfung dauert noch an“, sagte dazu Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Mittwoch.