NPD Verbotsverfahren durch Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht beantragt

Endlich kommt es zum Verbotsverfahren gegen die neofaschistische Partei, die allerdings von vielen V-Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsettzt ist und selbst auf Kaderebene von dem Staat mitgesteuert wurde, so dass dass erste Verbotsverfahren vor 10 Jahren scheiterte.

Auf über 260 Seiten versuchen die Bundesländer einen neuen Anlauf für ein landesweites Verbot der NPD.

Auch im Umfeld der NSU-Zelle gab es etliche Mitarbeiter bzw. Spitzel des Verfassungsschutzes, die gemäß Zeugenaussagen in einem Verfahren gegen die NSU sogar die Nazi-Zelle selber aufgebaut, gesteuert, bewaffnet , mit Dokumenten versorgt und massiv  beeinflußt haben soll.

 

Sollte sich das Verhalten des Staatsapparates  auch heute nch bis in den Parteivorstand der NPD fortsetzen, könnte ein Verbotsverfahren auch erneut scheitern.    

Die Bundesländer werden heute ihren NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das bestätigte das schleswig-holsteinische Innenministerium. Der gemeinsame Antrag des Bundesrats sei "sehr gut begründet" und "Dokument und Ausweis wehrhafter Demokratie", erklärte Landesinnenminister Andreas Breitner.

"Die NPD ist aufgrund ihrer biologisch-rassistischen Ideologie geistiger Brandstifter für Ausländerhass bis hin zu gewalttätigen Übergriffen auf Ausländer und Migranten." Sein CDU-Amtskollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, sagte, der Antrag belege mit öffentlich verwertbaren Beweismitteln, dass die NPD verfassungsfeindlich sei.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) sagte: "Es kann nicht sein, dass die NPD den verfassungsrechtlichen Schutz einer Partei genießt und dadurch noch Geld vom Staat erhält." Die Ideologie der NPD sei "fremdenfeindlich, menschenverachtend, antisemitisch und antidemokratisch".

Laut übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien begründen die Länder ihren Verbotsantrag vor allem damit, dass die menschenverachtende Ideologie der rechtsextremen Partei weitgehend mit dem Weltbild der einstiegen Hitler-Partei NSDAP identisch sei.

Die Bundesländer hatten sich  vor einem Jahr darauf geeinigt, einen neuerlichen Antrag für ein Verbot der rechtsextremen NPD beim Verfassungsgericht einzureichen. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 insbesondere daran gescheitert, dass die Behörden auch in Führungsebenen der Partei V-Leute platziert hatten. Breitner bestätigte, dass Verfassungsschutz und Polizei spätestens seit dem 6. Dezember vergangenen Jahres - also dem Tag des politischen Beschlusses für ein neues Verfahren - "keine Quellen im Sinne von verdeckten Ermittlern und V- Leuten sozusagen  Undercover-Agents oder Vorständen in den Vorständen der NPD und ihren Teilorganisationen" einsetzten.

Für das Verbot einer Partei setzt die Verfassung hohe Hürden. Ein Parteienverbot können deshalb nur die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen und das auch nur beim Bundesverfassungsgericht. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden erst zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die KPD.