Anwalt: Snowden darf als Asylant Russland nicht verlassen

 

US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden, der die Bundresrepublik und die Welt bei der Aufklärung der Spähaffäre helfen will, darf laut seinem Anwalt Anatoli Kutscherena nicht aus Russland ausreisen, ohne den Flüchtlingsstatus zu verlieren.

Die Fragen, die die deutsche Seite eventuell an Snowden habe, könnten im Rahmen der völkerrechtlichen Vereinbarungen zwischen Russland und Deutschland geklärt werden, sagte Kutscherena am Freitag. „Edward muss nicht unbedingt nach Deutschland ausreisen, um Aussagen zu machen.“ Sein Mandant, der in Russland vorübergehendes Asyl genießt, sei immer noch in hohem Maß gefährdet, urteilte der Anwalt weiter. Fast täglich seien aus den USA, die nach Snowden wegen Verrats fahnden, Erklärungen zu hören, die dessen Auslieferung betreffen.

Zuvor hatte sich Snowden bereit gezeigt, Deutschland bei der Aufklärung der Spähaffäre zu helfen. In einem Brief an die Bundesregierung, den der Whistleblower dem grünen Bundestagsabgeordneten Ströbele überreicht,  erklärte er sich bereit, nach Deutschland zu reisen, sobald er die rechtliche Möglichkeit dafür habe.

Dieses Statement wird aber durch seinen Anwalt insofern relativiert. 

Eine Befragung Snowdens durch Parlamentarier oder Vertreter der Bundesanwaltschaft könnte aber auch in dessen russischem Asyl oder per Videokonferenz stattfinden.

Snowden hat als Mitarbeiter der National Security Agency (NSA) tausende Dokumente kopiert, die seit dem Sommer von Journalisten nach und nach veröffentlicht werden.

Die US-Regierung wirft dem 30-Jährigen Landesverrat vor und sucht ihn per Haftbefehl. Seit dem 23. Juni hält er sich in Russland auf, Moskau hat ihm fürs Erste politisches Asyl gewährt und lehnt die von den USA geforderte Auslieferung strikt ab.

Das Abhören des Handys von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) oder Spähangriffe der NSA auf 35 Top-Politiker weltweit haben zu erheblicher internationaler Kritik an den USA gesorgt.

Russischer Nachrichtendienst