Verfassungsschutz darf Linken-Spitzenpolitiker Bodo Ramelow nicht mehr beobachten 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beobachtung des Fraktionschefs der Linkspartei im thüringischen Landtag, Bodo Ramelow, jetzt in einem Urteil abgelehnt. 

Das freie Mandat sei geschützt, wenn dem Politiker keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachgewiesen werden können.

Eine frühere anderslautende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde damit aufgehoben. 

Ramelow hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Verfassungsgericht hob hervor, dass die Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich möglich sei, jedoch strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit unterliegen müsse. Bei Ramelow sei dies aber nicht der Fall.

Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft."

Der 57-Jährige ist bereits seit 1999 Abgeordneter. Mehrere Jahre lang war er auch Vize-Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt bereits seit 1986 eine Akte über ihn. Damals war er Gewerkschaftssekretär in Hessen.

 

Das Urteil betrifft auch andere Linke-Abgeordnete, die der Verfassungsschutz wegen vermeintlich extremistischer Bestrebungen im Visier hat. Aus dem Bundestag standen in der vergangenen Legislaturperiode dazu Fraktionschef Gregor Gysi sowie dessen Vize Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch unter Beobachtung. Gleiches gilt für die die heutige Parteivorsitzende Katja Kipping.

Ramelow erklärte am Mittwoch kurz nach dem Bekanntwerden des Richterspruchs auf Twitter: "Über 30 Jahre wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt! Zehn Jahre habe ich geklagt, nun höre ich, dass ich in Karlsruhe gesiegt habe."

 

Ramelow war von 2005 bis 2009 Mitglied des Bundestags und stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Linksfraktion im Thüringer Landtag.

Seit 1986 und somit seit 27 Jahren wird Bodo Ramelow als demokratischer Linker vom Verfassungsschutz bespitzelt und ihm systematisch nachgestellt. 

Negativ ist zu bewerten, dass das Bundesverfassungsgercht hervorhob,  das er sich nicht an "radikalen" Strömungen innerhalb der Partei beteiligt habe, was suggeriert, dass es Linkspolitiker gibt, die weiterhin von der Stasi 2.0 sorry ich meine vom Verfassungsschutz ausgespitzelt werden können.  

Das ist nicht  hinzunehhmen und deshalb muß der Kampf für die Auflösung des Verfassungsschutzes, der auch im Umfeld der NSU-Nazi-Zelle eine wichtige  und unrühmliche Rolle gespielt hatte, fortgesetzt werden.  

Bodo Ramelow selber nimmt Stellung und erklärt dazu folgendes:

Ich habe gerade in der Fraktionssitzung erfahren, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat, dass der Verfassungsschutz mich nicht beobachten darf. Die Entscheidung ist auf bundesverfassungsgericht.denachlesbar.

Dreißig Jahre – mehr als die Hälfte meines Lebens – wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt. Zehn Jahre habe ich dagegen gekämpft. Jetzt ist mir ein unvorstellbar großer Stein vom Herzen gefallen und es treibt mir die Tränen in die Augen. Erst einmal möchte ich mich bei allen Menschen bedanken, die mich in den letzten Jahren und Jahrzehnten bei der Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz unterstützt haben. Ohne Euch wäre ich nicht bis zu dieser Entscheidung heute gekommen. Aber ich möchte auch an alle erinnern, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, deshalb nicht diese Unterstützung erfahren und unter der psychischen Last der ständigen Beobachtung irgendwann aufgegeben haben, sich zu wehren.

 

 

Um 13 Uhr werde ich hier im Landtag eine Pressekonferenz zur Entscheidung des Verfassungsgerichts geben. Unser Digitalteam arbeitet gerade schon daran, es möglich zu machen, die Pressekonferenz per Livestream auf die-linke-thl.de zu übertragen. Wenn das nicht klappt, wird es hinterher auf jeden Fall einen Mitschnitt des Videos geben, der ins Netz gestellt wird.